Förderungsrechtlicher Status der Ausbildung in Fachschulen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Berlin hat den Staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik, Familienpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege sowie Optik und Fototechnik (Ausbildungsrichtung Kamera-Assistenz) in Berlin mit Schreiben vom 13. Januar 2000 mitgeteilt, dass die betreffenden Fachschulen mit Wirkung vom 1. September 2000 förderungsrechtlich neu eingestuft werden. Wurde die Ausbildung an den Fachschulen bisher im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG als Fachschulausbildung, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, angesehen, soll sie künftig im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 als Fachschulausbildung, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, gelten.
Für die Auszubildenden hat dies die nachteilige Konsequenz, dass die BAföG-Bedarfssätze statt wie bisher nach § 13 BAföG künftig nach § 12 BAföG und damit wesentlich niedriger bemessen werden. Darüber hinaus wird Auszubildenden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, nur noch ausnahmsweise ein erhöhter Bedarf zugesprochen. Auch Auszubildende, die sich bereits in Ausbildung befinden und Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, sollen von der Neueinstufung betroffen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Besteht das Problem einer förderungsrechtlichen Neueinstufung von Fachschulen auch in anderen Ländern als Berlin? Wenn ja: Welche Länder und welche Ausbildungsstätten sind betroffen?
Wie viele Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler sind bundesweit von der Neueinstufung betroffen?
Wie hoch ist der Anteil der bundesweit von der Neueinstufung betroffenen Studentinnen bzw. Schülerinnen?
Um voraussichtlich welchen durchschnittlichen Betrag werden die monatlichen Ausbildungsförderungsleistungen nach dem BAföG für betroffenen Studierenden bzw. Schülerinnen und Schüler gekürzt?
Hält die Bundesregierung die von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgenommene Neueinstufung für zwingend?
Hält die Bundesregierung die Neueinstufung auch für Auszubildende, die sich bereits in Ausbildung befinden und Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes des Vertrauensschutzes für zwingend?
Hält die Bundesregierung die Neueinstufung mit der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung am 20. Januar 2000 gemachten Ankündigung, die Leistungen der Ausbildungsförderung würden spürbar verbessert, für politisch vereinbar?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den bisherigen förderungsrechtlichen Status der betreffenden Fachschulen durch eine Rechtsverordnung gemäß § 2 Abs. 3 BAföG sicherzustellen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Veränderung der den förderungsrechtlichen Status von Fach- und Berufsfachschulen betreffenden Regelungen des BAföG?