Möglicherweise unzulässige Gewaltanwendung durch den Bundesgrenzschutz bei einer Abschiebung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Darstellung von PRO ASYL und der Ärzteorganisation IPPNW in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 4. September 2000 haben Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) am 2. September 2000 auf dem Flughafen Frankfurt/M. bei der Abschiebung einer Familie aus dem Iran exzessiv Gewalt angewandt. Die Familie befand sich – zum Teil auf Grund des problematischen Gesundheitszustandes einiger Angehöriger – seit mehr als sechs Wochen im Flughafentransit. Ihre Asylanträge blieben erfolglos. Der Vater der Familie hatte mehrfach gedroht, sich im Fall einer Abschiebung das Leben nehmen zu wollen. Von einem Arzt ist auf eine noch zu klärende posttraumatische Belastungsstörung und Suizidgefährdung hingewiesen worden. Trotzdem hat der Bundesgrenzschutz die Abschiebung eingeleitet. Ein Arzt hat den Angaben zufolge lediglich noch einmal in der Krankenakte geblättert und ohne weitere Untersuchung und Befragung die Familie in Begleitung vieler Beamter des BGS bis zur startbereiten Maschine der Middle East Airlines gebracht. Der Vater der Familie habe mit dem Flugkapitän sprechen wollen, der auch mit zwei Besatzungsmitgliedern an die hintere Seitentür des Busses gekommen sei, der die Familie transportiert habe. Die BGS-Begleitung habe den Vater aber nicht zu Wort kommen lassen. Stattdessen habe der Arzt versucht, die Crew zur Mitnahme der Familie zu überreden. Dies sei nicht gelungen. Vier BGS-Beamte hätten Hals, Arme und Kopf des Vaters gepackt, ihm zunächst den Kopf minutenlang auf die Brust gezwungen und ihn schließlich – mit nach hinten hochgehebelten Armen – in Bauchlage auf einer Sitzbank festgehalten. Dadurch sei er in Atemnot geraten, die sich verschlimmert habe, als sich eine Beamtin auf seinen Rücken setzte. Der Vater habe begonnen, Schmerzenslaute von sich zu geben. Daraufhin habe eine Tochter versucht, die Polizistin von seinem Rücken herunterzuziehen, und sei selbst auf die Wange geschlagen worden. Danach habe ein Sohn dasselbe versucht, sei aber von zwei Polizisten mit zurückgebogenen Armen in überstreckter Haltung gegen die Rücklehne fixiert worden. Dabei sei in erheblichem Maße (atembehindernde) Gewalt gegen den Hals angewandt worden. Der erwähnte Arzt habe dies alles mit angesehen und sei dennoch nicht eingeschritten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung eine Untersuchung des beschriebenen Vorfalls eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen bereits Ergebnisse der Untersuchung vor?
Wenn ja, welche?
Wird die obige Darstellung bestätigt?
Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?
Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass der genannten Familie die Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet zumindest bis zum Abschluss der Untersuchung ermöglicht wird, auch damit die Familienmitglieder als Zeugen zur Verfügung stehen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Angehörigen der genannten Familie ärztlich behandelt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der beteiligten BGS-Beamten, namentlich vor dem Hintergrund der Weisung des Bundesministeriums des Innern, wonach „keine Abschiebung um jeden Preis“ durchgeführt werden soll?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des genannten Arztes vor dem Hintergrund der ärztlichen Ethikregeln?