Deutscher Bundestag Drucksache 21/5653
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander
Gauland, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5268 –
Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im
System der Politisch motivierten Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Antisemitische Straftaten werden in Deutschland in der statistischen
Erfassung Politisch motivierter Kriminalität überwiegend dem rechtsextremen
Spektrum (PMK-rechts) zugeordnet (
www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Delikt
sbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024.html, vgl. aber
www.tages
schau.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-2024-bericht-100.html).
Gleichzeitig mehren sich Hinweise darauf, dass antisemitische Einstellungen und
Vorfälle auch in anderen politischen und gesellschaftlichen Milieus auftreten,
insbesondere im Zusammenhang mit israelbezogenem Antisemitismus und
politischen Debatten zum Nahostkonflikt (
https://mediendienst-integration.de/
rassismus-und-antisemitismus/antisemitismus/antisemitische-einstellungen-
indeutschland-umfragen-und-studien/,
https://report-antisemitism.de/documents/
04-06-25_RIAS_Bund_Jahresbericht_2024.pdf).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die
bestehenden Erfassungs- und Bewertungssysteme ein verzerrtes Lagebild erzeugen
und antisemitische Erscheinungsformen außerhalb des rechtsextremen
Spektrums nicht hinreichend abbilden.
Die Fragesteller sehen die Gefahr, dass mögliche Fehlzuordnungen, fehlende
Differenzierungen und Erfassungslücken zu einer systematischen
Unterschätzung bestimmter Erscheinungsformen des Antisemitismus führen.
1. Welche konkreten Kriterien sind für die Zuordnung antisemitischer
Straftaten zu den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten
Kriminalität maßgeblich?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA)
übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem
Politisch motivierter Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische
Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 27. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Antisemitisch“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet,
wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B.
nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung
zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus
Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/
verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/
gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die
Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK
-religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnung- zu wählen.
Hierbei handelt es sich um eine generelle Regelung. Eine spezifische Vorgabe
zur phänomenologischen Zuordnung für Fälle mit Nennung einzelner
Themenfelder existiert nicht.
2. In welchen Fallkonstellationen werden antisemitische Straftaten dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, ohne dass eine eindeutige
rechtsextreme Tätermotivation festgestellt werden kann?
Gemäß den Erläuterungen zu Frage 1 gibt es keine Fallkonstellation, in der eine
Zuordnung zu einem Phänomenbereich vorgenommen wird, wenn keine
Anhaltspunkte dafür vorliegen.
Bis zum 31. Dezember 2023 galt bei der Erfassung von antisemitischen und
fremdenfeindlichen Straftaten für Fälle, bei denen keine Anhaltspunkte für eine
Zuordnung zu einem der konkreten Phänomenbereiche vorliegen, eine
Sonderregelung, nach der diese dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
werden. Diese Sonderregelung kam jedoch nur selten zur Anwendung, weil in der
weit überwiegenden Zahl der Fälle konkrete Anhaltspunkte vorgelegen haben.
Zum 1. Januar 2024 wurde die Sonderregelung gestrichen. Sie war
insbesondere zu Beginn der Erfassung im Jahr 2001 angemessen, um sicherzustellen, dass
antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten als solche erfasst und richtig
zugeordnet werden, ist aber inzwischen nicht mehr erforderlich und hat
wiederkehrend zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen geführt.
3. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass antisemitische
Straftaten aus anderen politischen Milieus statistisch häufiger dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Durch die in der Antwort zu Frage 2 skizzierte Änderung der Erfassungsregeln
zum 1. Januar 2024 ist sichergestellt, dass keine Zuordnung antisemitischer
Straftaten zur PMK -rechts- vorgenommen wird, wenn hierfür keine konkreten
Anhaltspunkte vorliegen.
4. In wie vielen Fällen wurden antisemitische Straftaten seit 2020 zunächst
einem Phänomenbereich zugeordnet und später einem anderen Bereich
zugewiesen, und welche Gründe lagen den Umklassifizierungen jeweils
zugrunde (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen in aggregierter
Form aufschlüsseln sowie die Gründe in abstrahierter Form darstellen)?
5. Welchen prozentualen Anteil machen diese nachträglichen
Umklassifizierungen an allen erfassten antisemitischen Straftaten seit 2020 ggf.
aus?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität ist eine Eingangsstatistik, bei der es grundsätzlich dazu kommen kann, dass
sich im Laufe der polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen
Änderungen ergeben. Für die Erfassung der Straftaten sind allein die Länder zuständig.
Eine statistische Erhebung von Nachtragsmeldungen erfolgt in diesem
Zusammenhang nicht.
6. Wenn eine prozentuale Auswertung im Sinne der Frage 5 nicht vorliegt,
aus welchen Gründen wird eine solche Auswertung nicht vorgenommen?
Hinsichtlich einer prozentualen Auswertung im Sinne der Frage 5 besteht aus
kriminalpolizeilicher Sicht kein fachlicher Bedarf. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Phänomenbereich
„nicht zuzuordnen“ bei antisemitischen Straftaten bei, und welche
typischen Fallkonstellationen verbergen sich dahinter?
Antisemitische Straftaten spielen im Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnung- eine nachgeordnete Rolle. So beträgt der Anteil dieses
Phänomenbereichs an den antisemitischen Straftaten in den letzten Jahren stets rund 7
Prozent (2023: 7,2 Prozent; 2024: 7,8 Prozent; 2025: 7 Prozent).
Typische Fallkonstellationen stellen Sachverhalte dar, in denen die
Tatmotivation unbekannt ist und die Taten daher keinem der anderen Phänomenbereich
zugeordnet werden können.
8. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes israelbezogener
Antisemitismus arbeitet die Bundesregierung, und welche praktischen
Konsequenzen hat diese Definition für die Zuordnung von Straftaten?
Die Bundesregierung hat die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der
Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (International Holocaust
Remembrance Alliance – IHRA) am 20. September 2017 durch Kabinettbeschluss in
erweiterter Form politisch indossiert und in Umlauf gebracht. Die
internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus lautet: „Antisemitismus ist eine
bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden
ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische
oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen
jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Die Bundesregierung hat außerdem folgende Erweiterung dieser
Arbeitsdefinition verabschiedet: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als
jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Unabhängig davon werden im PMK-Definitionssystem zur Ermöglichung einer
entsprechenden Klassifizierung antisemitische Straftaten wie folgt definiert:
„Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen
Haltung heraus begangen wird.“ Hasskriminalität wird hierbei im PMK-
Definitionssystem wie folgt definiert: „Politisch motivierte Straftaten werden der
Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/
oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar
aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische
Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status,
physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,
Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres
Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich
unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein
Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g.
gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene
Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters
gegen ein beliebiges Ziel richten.“
Die vorgenannte Definition wird in den Unterlagen für den KPMD-PMK durch
die oben zitierte Arbeitsdefinition sowie weitere Ausführungen der IHRA
ergänzt. Straftaten sind demnach antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es
Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe –,
deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen
oder mit Juden in Verbindung gebracht werden. Unter israelbezogenem
Antisemitismus sind in diesem Zusammenhang antisemitische Straftaten zu
verstehen, die sich thematisch auch gegen den Staat Israel richten.
9. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 antisemitische Straftaten im
Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Veranstaltungen mit
Bezug zum Nahostkonflikt festgestellt (bitte nach Jahren in aggregierter
Form angeben)?
10. Wenn hierzu (vgl. Frage 9) keine gesonderten Daten erhoben werden,
warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Erkenntnislücke?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2020 (Stichtag: 31. Januar 2021) wurde keine antisemitische Straftat
mit Bezug zum Nahostkonflikt gemeldet, die im Zusammenhang mit einem
demonstrativen Ereignis stand.
Die antisemitischen Straftaten der Jahre 2021 bis 2025 mit Bezug zum Nahost-
Konflikt, die im Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis standen,
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stichtag: jeweils
31. Januar des Folgejahres).
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
2021 0 0 23 4 0 27
2022 0 1 1 0 0 2
2023 10 6 206 57 5 284
2024 34 10 634 69 9 756
2025 30 9 979 125 16 1 159
Straftaten im allgemeinen Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen
können im KPMD-PMK nicht beauskunftet werden, da kein entsprechendes
Datenfeld bzw. entsprechender Katalogwert bundesweit vereinbart sind.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über
antisemitische Vorfälle im Umfeld von Hochschulen, studentischen Gruppen
oder politischen Organisationen vor (bitte, soweit möglich, nach Jahren
in abstrahierter Form darstellen)?
Grundsätzlich stellt Antisemitismus ein Ideologiemerkmal dar, welches in
verschiedenen Phänomenbereichen in unterschiedlichen Ausprägungen zu finden
ist. Im Rechtsextremismus ist Antisemitismus beispielsweise ein ideologisches
Grundmerkmal. Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden
Sachverhalte mit antisemitischem Hintergrund und/oder Kontext ausgewertet und
analysiert. Darüber wird berichtet, etwa im „Lagebild Antisemitismus 2022/23“.
Seit den Terroranschlägen der Hamas vom 7. Oktober 2023 stehen deutsche
Hochschulen immer wieder im Fokus des extremistischen propalästinensischen
Protestgeschehens. Dies zeigt sich beispielsweise an israelfeindlichen
Besetzungen von Hörsälen in verschiedenen deutschen Städten. Diesbezüglich gab es
vor allem im Frühjahr 2024 eine Häufung, angeregt durch ähnliche Aktionen in
den USA. Dabei beteiligen sich propalästinensische Einzelpersonen und
Strukturen aus unterschiedlichen extremistischen Spektren, insbesondere dem
auslandsbezogenen Extremismus und dem Linksextremismus. Obgleich diese
Teilnehmer zwar nicht die Mehrheit stellen und auch keine bundesweit steuernde
Rolle einnehmen, können sie teilweise dennoch die Bilder und den Verlauf der
Proteste mitprägen. Die involvierten linksextremistischen Einzelpersonen und
Organisationen fungieren dabei als Scharfmacher und Mobilisierungstreiber.
Ihr Ziel besteht darin, die mehrheitlich nicht extremistischen Teilnehmer dieser
Besetzungen und Proteste ideologisch zu beeinflussen, zu radikalisieren und als
neue Mitglieder für die eigenen extremistischen Organisationen zu rekrutieren.
Zudem kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Protestcamps im Umfeld der
Hochschulen. Auch kommt es regelmäßig zu Neugründungen
propalästinensischer Studentengruppen, welche in diesem Zusammenhang agitieren.
Insbesondere Forderungen zum Boykott jeglicher Zusammenarbeit mit
Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen mit Israelbezug nahmen dabei in den
letzten drei Jahren signifikant zu. Diese Forderungen sind auch im
linksextremistischen Spektrum anschlussfähig, sodass es auch hier zu einer Beteiligung
linksextremistischer Akteure kommt.
Die Bundesregierung hat bislang zwei wissenschaftliche Schnellbefragungen
zum Thema „Antisemitismus an Hochschulen“ gefördert. Die erste Studie
wurde im März 2024 und die zweite Studie im April 2025 veröffentlicht. Im
Rahmen der zweiten Schnellbefragung wurden – neben Studenten – mit
Unterstützung der Hochschulrektorenkonferenz auch Hochschulleitungen befragt und
damit erstmals Daten zu antisemitischen Vorfällen und Maßnahmen zur
Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen erhoben. 49 Prozent der
Universitäten und 33 Prozent der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/
Fachhochschulen berichten von antisemitischen Vorfällen, am häufigsten in
Form von Graffitis, Aufklebern oder Plakaten auf dem Hochschulgelände und
in Form antisemitischer Parolen auf Demonstrationen. Vereinzelt kam es zu
verbalen und sogar körperlichen Angriffen auf jüdische Studenten oder
verbalen Angriffen auf jüdische Lehrer. Unter Studenten sind antisemitische
Einstellungen weiterhin vorhanden, aber weniger stark verbreitet als in der
Gesamtbevölkerung. Israelbezogene antisemitische Einstellungen sind bei Studenten, die
sich selbst als politisch rechts einordnen (20 Prozent) deutlich stärker verbreitet
als bei linken Studenten (8 Prozent). Allerdings ist die Anzahl an Studenten,
die sich politisch links zuordnen, deutlich höher.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die nachfolgende Antwort zu
den Fragen 12 und 13.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2020 über
antisemitische Einstellungen und Vorfälle im linkspolitischen Spektrum (bitte,
soweit möglich, nach Jahren in zusammengefasster Form darstellen)?
13. Wenn hierzu (vgl. Frage 12) keine belastbaren Daten vorliegen, welche
Schritte wurden unternommen, um diese Erkenntnislücke zu schließen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das BfV hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4
Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als
politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für
einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2
genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“.
Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind
solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und
Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so das
Bundesverfassungsgericht in: BVerfGE 162, 1 – Rn. 185) oder zu einer Umgestaltung der
Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden
Ordnung entfalten (so das Bundesverwaltungsgericht in: BVerwGE 137, 275
Rn. 40).
Im linksextremistischen Spektrum kommt es durchaus auch zu antisemitischen
Äußerungen und Verhaltensweisen, wobei Antisemitismus kein elementarer
Bestandteil der linksextremistischen Ideologie ist. Dennoch vertreten viele
Linksextremisten israelfeindliche Positionen und zeigen eine einseitige
propalästinensische Parteinahme.
Ablehnung und Kritik gegenüber dem Staat Israel beruhen dabei regelmäßig
auf einer antiimperialistischen Denkweise. Nach dieser wird Israel als
verlängerter Arm der USA angesehen, die die palästinensische Bevölkerung aus
kapitalistischen und imperialistischen Beweggründen kolonialisieren würden.
Antiimperialisten unterteilen die Konfliktparteien dabei in die „gute“ – da um
„Befreiung kämpfende“ – palästinensische Bevölkerung sowie den „bösen“ – da
„kriegstreibenden“ und „kapitalistischen“ – Staat Israel.
Diese Unterteilung besitzt jedoch pauschal noch keine antisemitische
Dimension. Antiimperialistische und dogmatische Linksextremisten betrachten Israel
weniger als „jüdischen“, sondern vorrangig als „imperialistischen“ und
„kapitalistischen“ Staat. Des Weiteren gilt ihnen Israel nicht etwa wie in
antisemitischen Verschwörungstheorien als „geheime Macht“ hinter den USA, sondern
wird umgekehrt als Instrument der USA verstanden, was „klassischen“
antisemitischen Auffassungen widerspricht.
Antiimperialismus und Israelfeindschaft von Linksextremisten können jedoch
auch mit einer Ablehnung des Zionismus als jüdischer Nationalbewegung und
des daraus hervorgegangenen Staates Israel einhergehen. Vor allem die
Negierung des Existenzrechts Israels muss vor diesem Hintergrund als
israelbezogener Antisemitismus gewertet werden. Auch die Umdeutung der Terrorangriffe
gegen Israel oder Jüdinnen und Juden in „legitimen Widerstand“ gegen
Unterdrückung, „Apartheid“ oder Kolonialisierung wird von einigen
Linksextremisten übernommen, die sich Narrative zu Eigen machen, die von israelfeindlichen
terroristischen Organisationen stammen und im Kern antisemitisch sind.
Insbesondere Organisationen und Einzelpersonen aus dem Bereich des
dogmatischen Linksextremismus vertreten in der Mehrzahl antiimperialistische,
israelfeindliche und propalästinensische Ansichten. Für die sonst eher zu Streit und
Spaltung neigende dogmatische linksextremistische Szene ist die Solidarität
mit der palästinensischen Bevölkerung ein zentrales und einander verbindendes
Betätigungsfeld. Angehörige des dogmatischen linksextremistischen Spektrums
versuchen zielgerichtet, Debatten und Demonstrationen mit Bezug zum
Nahostkonflikt ideologisch und personell zu durchdringen. Sie wollen die
Deutungshoheit über die Interpretation der Situation im Nahen Osten erlangen
sowie ihre antiimperialistische und antikapitalistische Weltanschauung verbreiten.
Zudem versuchen sie, die Teilnehmer von propalästinensischen Protesten zu
radikalisieren und als neue Mitglieder zu rekrutieren.
Bereits am 7. Oktober 2023 beteiligten sich dogmatische Linksextremisten an
einer propalästinensischen Veranstaltung in Berlin, bei der Angehörige des am
2. November 2023 verbotenen Netzwerks „Samidoun“ den Terroranschlag der
Hamas feierten und Süßgebäck an Passanten verteilten. So nahmen Mitglieder
der „Kommunistischen Organisation“ (KO) nicht nur an der Versammlung teil,
sondern hatten diese auch angemeldet. In den folgenden Tagen zeigte sich, dass
sich nahezu alle Organisationen aus dem Bereich des dogmatischen
Linksextremismus mit dem sogenannten propalästinensischen Engagement solidarisch
erklärten.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil israelbezogenen
Antisemitismus am Gesamtaufkommen antisemitischer Vorfälle?
In den letzten Jahren ist ein Anstieg der antisemitischen Straftaten festzustellen,
die im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt stehen. Im vergangenen Jahr
lag der Anteil dieser Straftaten bei etwa der Hälfte aller antisemitischen
Delikte.
Jahr Antisemitisch mit Israel-Bezug Prozent-Anteil
2022 2 641 63 2,39 Prozent
2023 5 164 1 970 38,15 Prozent
2024 6 236 2 889 46,33 Prozent
2025 6 548 3 163 48,30 Prozent
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre erläuternden
Ausführungen in der Antwort zu Frage 8.
15. Sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass aktuelle politische
Debatten – insbesondere zum Nahostkonflikt – antisemitische Vorfälle in
bestimmten Milieus verstärken?
Aktuelle politische Debatten und Ereignisse haben grundsätzlich das Potenzial,
antisemitisch aufgeladen oder umgedeutet zu werden sowie antisemitische
Vorstellungen und Narrative zu verstärken.
Der Nahostkonflikt wird innerhalb des Rechtsextremismus zwar weiterhin
rezipiert und thematisiert, was häufig mit einer antisemitischen Umdeutung und
Instrumentalisierung einhergeht, eine hierauf zurückzuführende Verstärkung oder
auch nur größere Sichtbarkeit des vom Rechtsextremismus ausgehenden
Antisemitismus ist jedoch nicht festzustellen.
Die Situation im Nahen Osten bildete in den letzten Jahren für Teile der
linksextremistischen Szene einen Schwerpunkt ihrer Agitation. Linksextremisten
fungierten als Scharfmacher und Mobilisierungstreiber: Sie organisierten
Veranstaltungen, riefen zur Teilnahme an diesen auf und beteiligten sich auch
selbst am Protestgeschehen – zum Teil auch mit dem Ziel, neue Anhänger für
sich zu gewinnen. Neben den vor allem in Berlin stattfindenden
propalästinensischen Protesten beteiligten sich Linksextremisten beispielsweise auch an
israelfeindlichen (Hörsaal-)Besetzungen und Veranstaltungen an Hochschulen, die
vor allem in den Jahren 2023 und 2024 in verschiedenen deutschen Städten
durchgeführt wurden (siehe auch die Antwort zu Frage 11).
Zwischen antiimperialistischen und dogmatischen deutschen Linksextremisten,
säkularen propalästinensischen Extremisten und türkischen Linksextremisten
bestehen verschiedene Vernetzungen. Es kam zur gegenseitigen Beteiligung an
und Mobilisierung zu Veranstaltungen sowie Solidaritätsbekundungen, sowohl
realweltlich als auch online. Bereits vor dem 7. Oktober 2023 waren – wenn
auch nicht in so ausgeprägter Form – Vernetzungsbestrebungen zwischen den
genannten extremistischen Strömungen festzustellen. Das gemeinsame
Feindbild Israel ließ jedoch alte Verbindungen zutage treten und brachte neue hervor.
Generell greifen Linksextremisten gezielt tagespolitisch bedeutsame Themen
auf, um Einfluss auf gesellschaftliche Diskussionen zu nehmen und ihre
eigenen extremistischen Positionen einzubringen. In Bezug auf die Lage im Nahen
Osten versuchen sie, bei Veranstaltungen Teilnehmer zu radikalisieren, das
Vertrauen in den demokratischen Staat und seine Institutionen zu untergraben
sowie staatliches Handeln als „rassistisch“, „imperialistisch“ und „repressiv“ zu
delegitimieren. Solange der Nahostkonflikt politisch und medial präsent ist,
werden Linksextremisten diesen als Vehikel für ihre eigenen Botschaften und
Absichten instrumentalisieren.
Auch islamistische Akteure instrumentalisieren den aktuellen Nahostkonflikt
zur Agitation und Mobilisierung – zumeist durch antisemitische Deutungen der
Geschehnisse, die mit islamistischen Ideologiefragmenten verknüpft werden.
Hieraus resultiert eine abstrakt erhöhte Gefährdung israelischer und jüdischer
Ziele.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über
Einschüchterungen oder Ausgrenzungen von Personen vor, die sich
innerhalb politischer Milieus gegen antisemitische Positionen wenden (bitte in
abstrahierter Form darstellen)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Im kommunalpolitischen Kontext lässt sich allgemein beobachten,
dass Amts- und Mandatsträger, welche problematische oder
menschenfeindliche Positionen im eigenen Umfeld kritisieren, vermehrt mit Ausgrenzungen,
Delegitimierung und persönlichem Druck konfrontiert werden. Auf lokaler
Ebene wird derartige Kritik häufig als Bruch mit bestehenden Loyalitäten
wahrgenommen, wodurch sich Auseinandersetzungen von der Sachebene auf
die jeweilige Person verlagern können. Diese Dynamiken sind oftmals
Ausdruck allgemeiner Muster in polarisierten Kontexten: Feindbildkonstruktionen
und persönliche Anfeindungen begünstigen es, abweichende Positionen zu
sanktionieren, sowohl im direkten sozialen Umfeld als auch über digitale
Öffentlichkeiten. Insgesamt ist aus den Erfahrungsberichten kommunalpolitisch
Aktiver ableitbar, dass die Mechanismen von Ausgrenzung und
Einschüchterung verallgemeinerbar sind, auch wenn einzelne Feindbilder in der Praxis
eigene Dynamiken entfalten.
17. Welche Erkenntnisse liegen seit 2020 über die Rolle sozialer Medien bei
der Verbreitung antisemitischer Narrative außerhalb des rechtsextremen
Spektrums vor?
Die sozialen Medien dienen extremistischen Akteuren in den
Phänomenbereichen „Auslandsbezogener Extremismus“ und „Linksextremismus“ in großem
Umfang als Mittel der Mobilisierung, Vernetzung sowie zur Verbreitung
extremistischen Gedankenguts.
Soziale Medien werden unter anderem dazu genutzt, für die Teilnahme an
Veranstaltungen zu mobilisieren und Propaganda sowie antisemitische Parolen und
Narrative zu verbreiten. So wird beispielsweise in den sozialen Medien immer
wieder auf die prekäre humanitäre Situation der Zivilbevölkerung im
Gazastreifen hingewiesen und diese dafür genutzt, eigene Narrative zu bedienen und die
Entwicklungen im Nahen Osten ideologisch umzudeuten. Dabei richtet sich die
Agitation in den sozialen Medien nicht nur gegen Israel, sondern auch gegen
deutsches Regierungshandeln sowie gegen die Versammlungsbehörden und die
Polizei. Deren Verbote und Maßnahmen werden als unzulässige Repression,
Zensur und Unterdrückung legitimer Proteste dargestellt.
In diesem Zusammenhang können soziale Medien wie ein Brandbeschleuniger
wirken und spielen bei der Festigung von Welt- und Feindbildern eine zentrale
Rolle. Bekannte Erscheinungen wie Komplexitätsreduktion und algorithmische
Echokammern werden gezielt genutzt, um die eigene Ideologie zu verbreiten.
Früher als sehr komplex wahrgenommene Inhalte linksextremistischer
Ideologie werden durch visuelles Storytelling für eine jüngere Zielgruppe aufbereitet
und bieten so einen niedrigschwelligen Zugang.
Zudem nehmen soziale Medien auch innerhalb der säkularen
propalästinensischen Extremistenszene eine herausragende Rolle ein. In diesem
Zusammenhang kommt es regelmäßig zu einer weiten Verbreitung antisemitischer Codes,
Chiffren und Symbole.
Auch für islamistische Akteure spielen soziale Medien für die Verbreitung
antisemitischer Narrative eine zentrale Rolle.
Insgesamt hat die enge Zusammenarbeit verschiedener extremistischer Szenen
in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich insbesondere in den sozialen
Medien ein gemeinsamer Resonanzraum für israelfeindliche Propaganda und
Agitation gebildet hat.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über
mögliche internationale Einflussnahmen auf antisemitische Narrative vor
(bitte, soweit erforderlich, in zusammengefasster Form darstellen)?
Akteure des säkularen propalästinensischen Extremismus orientieren sich in
ihrer Narrativsetzung regelmäßig an Propagandainhalten von Akteuren des
antiisraelischen Bündnisses „Achse des Widerstands“. Diese Narrative sind in der
Regel klar antisemitisch und bedienen sich bekannter antisemitischer
Bildsprache. Auch in türkischsprachigen sozialen Netzwerken, u. a. mit Bezug zu
Repräsentanten des türkischen Staates, finden sich insbesondere seit den Hamas-
Angriffen vom 7. Oktober 2023 antisemitische Narrative.
Dem BfV liegen Erkenntnisse vor, dass insbesondere iranische und russische
Akteure im Informationsraum antisemitische Narrative verbreiten. Während
iranische Akteure im Rahmen des Konflikts mit den USA und Israel auf diese
Mittel zurückgreifen, um beide Länder zu diskreditieren und international
Solidarität zu erlangen, nutzt Russland diese Narrative zur Legitimierung seines
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine. So verbindet die
verdeckte Informationsmanipulation und offene russische Propaganda die religiöse
Zugehörigkeit Präsident Selenskyjs mit antisemitischen Narrativen. Darüber
hinaus nutzen russische Staatsmedien wie das sanktionierte Medienoutlet
RT DE Narrative, die anschlussfähig an antisemitische Deutungsmuster sind.
Diese treten vor allem in Form von Verschwörungserzählungen über „globale
Eliten“ auf, vormals vor allem in pandemiebezogener Desinformation.
19. Inwieweit werden antisemitische Vorfälle unterhalb der
Strafbarkeitsschwelle seit 2020 systematisch erfasst oder ausgewertet?
Seit 2024 wird der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus (RIAS) e. V. durch das Bundesministerium des Innern
institutionell gefördert, deren Arbeit u. a. auch die Erfassung antisemitischer Vorfälle
unterhalb der Strafbarkeitsschwelle beinhaltet. Die Zahlen werden in einem
jährlichen Bericht veröffentlicht. Die Bundesregierung nimmt diese Zahlen zur
Kenntnis.
Im Rahmen des KPMD-PMK werden ausschließlich politisch motivierte
Straftaten abgebildet. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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