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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

13.10.2026

Aktualisiert

15.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/852213.10.2026

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel, Sascha Lensing, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Förderpraxis des Bundes gegenüber Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gerät immer mehr in die Kritik: Einer Recherche des Nachrichtenportals Nius zufolge fördere die Bundesregierung Antifa-Fotografen, die mit Outings politischer Gegner Mordanschläge auf vermeintliche rechte Aktivisten durch die linksterroristische „Hammerbande“ (Antifa-Ost) ermöglicht hatten. Demnach sei der Gründer der Antifa-Plattform „Recherche Nord“ seit 2020 für das Bremer Meldeportal „Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“ (MBT) tätig (https://nius.de/politik/die-blutspur-des-ngo-komplexes-staat-finanziert-antifa-fotografen-die-die-taten-der-hammerbande-vorbereiteten). Das MBT weist auf seiner Netzseite auf Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hin. Träger des MBT ist laut Impressum die LidiceHaus gGmbH (www.mbt-hb.de/). Für das Jahr 2026 wurden der LidiceHaus gGmbH rund 385.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bewilligt (www.demokratie-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315f9d90aee/260921-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).

Auch im Land Berlin existiert mit den „Partnerschaften für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine NGO-Förderung (www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemitismus/landesdemokratiezentrum/). Für das Jahr 2026 sieht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dort eine Förderung der „Partnerschaften für Demokratie“ in Höhe von 2.768.408 Euro vor (www.demokratie-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315f9d90aee/260921-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).

Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. In Berlin fällt diese Rolle den 12 Bezirksämtern zu. Das federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ die Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt. Mindestens einmal pro Jahr richten die „Partnerschaften für Demokratie“ eine sogenannte „Demokratiekonferenz“ aus, um „alle an der Demokratie interessierten Akteurinnen und Akteure“ auf den Ebenen der Kommunen und der Bundesländer miteinander zu vernetzen (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).

Die Fragesteller interessieren sich für die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe von letztempfangenden NGOs. Über letztere liegt derzeit keine vollständige Transparenz vor. Die Fragesteller monieren, dass die Bundesregierung auf zahlreiche Kleine Anfragen keine Auskunft über die Förderung von Letztempfängern in den Jahren 2025 und 2026 gegeben hat. Der Bundesregierung lägen nämlich „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 in Bundestagsdrucksache 21/8005 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108005.pdf). Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass die Letztempfänger von überjährigen Bewilligungen spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Verwendungsnachweis einzureichen haben (https://demokratie-mh.de/wp-content/uploads/2024/03/210614_DB_Merkblatt_Verwendungsnachweis_Gk_Final.pdf). Für Förderungen im Jahr 2025 ist die Frist demnach der 30. September 2026.

Die Fragesteller monieren ebenfalls, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort auf die Fragen 6 bis 9 in Bundestagsdrucksache 21/8005 gegeben hat (https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108005.pdf). Hierbei haben die Fragesteller Auskunft zum Förderanteil des Bundes und des Landes, Höhe der Eigenmittel des Letztempfängers und Ausgaben des Letztempfängers begehrt. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Verwendungsnachweise nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften einen zahlenmäßigen Nachweis erbringen müssen. Dieser enthält unter anderem Auskunft über „alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben“ (www.bafza.de/fileadmin/Engagement_und_Aktionen/Mehrgenerationenhaeuser/2021-2028-Downloads/ANBest_Gk_gueltig_ab_24-04-2025.pdf). Die Fragesteller bitten die Bundesregierung daher, die in Rede stehenden Verwendungsnachweise einer genauen Prüfung zu unterziehen und neben dem zahlenmäßigen Nachweis auch etwaige zur Beantwortung dienliche Hinweise im Sachbericht zu berücksichtigen.

Die Fragesteller monieren darüber hinaus, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/7760 die Zusammensetzung der „Bündnisse“ und der „Jugendforen“ nicht erläutert hat. Die Rolle von „Bündnissen“ und „Jugendforen“ ergebe sich aus „der Förderrichtlinie“ (https://dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107760.pdf). In der Förderrichtlinie „Demokratie leben“ heißt es: „Eine Partnerschaft für Demokratie besteht aus einem ‚federführenden Amt‘, einer ‚Koordinierungs- und Fachstelle‘, einem ‚Bündnis‘ und einem ‚Jugendforum‘ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/253724/58cb0adfa0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-bundesprogramms-demokratie-leben-aenderung-2024-data.pdf). Die Fragesteller ersuchen die Bundesregierung, die Verwendungsnachweise der federführenden Ämter sowie der Letztempfänger auf etwaige Hinweise zu prüfen, wie sich die „Bündnisse“ und die „Jugendforen“ zusammensetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche „Partnerschaften für Demokratie“ bestanden bzw. bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow (bitte auflisten ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahr, federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss und Demokratiekonferenz)?

2

Wie viele Zuwendungsanträge wurden im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ in Bezug auf den Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow seit 2016 an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gestellt (bitte nach Jahr und Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

3

Welche Empfänger erhielten nach Kapitel 1702 (Kinder- und Jugendpolitik) Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die von den in Antwort auf Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

4

Welche Mittel sind für „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow im Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen (bitte nach Förderhöhe, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Eigenmittel an der Projektfinanzierung von Empfängern, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Anteil an der Projektfinanzierung nach Eigenmitteln und Bundeszuwendungen aus „Demokratie leben!“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung auf kommunaler und auf Landesebene von Empfängern, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

7

Wie gliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Projekte durch Empfänger, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kostenanteil für Personal- und Sachausgaben, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

8

Welche Personalkosten verursachten die Zuwendungsempfänger nach Kenntnis der Bundesregierung, die laut Antwort auf Frage 3 gefördert wurden, um Eigenmittel zur Finanzierung des geförderten Projektes einzuwerben (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Personalkosten für Einwerbung von Eigenmitteln und restliche Personalkosten, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

9

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Koordinierungs- und Fachstelle“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen?

10

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen?

11

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen?

12

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?

13

Aus welchen Organisationen und Personen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Demokratiekonferenz“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Demokratiekonferenzen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst in Demokratiekonferenzen vertreten sind?

14

In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) seit 2016 die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen an Empfänger, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden?

15

In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) seit 2016 Verwendungsnachweise, die Empfänger von Zuwendungen abgegeben haben, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn Verwendungsnachweise verspätet oder unvollständig eingehen?

a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach der Art der Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

c) Wurde seit 2016 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür?

d) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch die Bundesregierung gegenüber den Empfängern seit dem Jahr 2016?

e) Wie viele Anhörungs- und Widerrufsverfahren hat die Bundesregierung seit 2016 gegebenenfalls gegenüber den federführenden Ämtern eingeleitet (bitte ab Haushaltsjahr 2016 und gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

f) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden?

16

Wurden seit 2016 Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Name und Kosten der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

17

Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

18

Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden, Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie Titel und Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

19

Welche Kosten wurden gegebenenfalls diesen Organisationen für Ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und erstatteten Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Berlin, den 8. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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