Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser, Rolf Kutzmutz, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat einlässlich der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen (UNFCCC) über Klimaänderungen das Ziel einer Reduktion von Treibhausgasen von 25 Prozent bis zum Jahr 2005 auf der Basis des Jahres 1990 bekräftigt.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in diesem Zusammenhang eingeräumt, dass die bisher in Deutschland beschlossenen Maßnahmen lediglich eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um etwa 17 Prozent ermöglichen würden.
Momentan habe Deutschland diese Emissionen, bezogen auf 1990, um 13,2 Prozent verringert. Es sind also außerordentliche Anstrengungen notwendig, um das deutsche Klimaschutzziel zu erfüllen.
Die Energieerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist, im Vergleich zur Energieerzeugung in klassischen Kondensationskraftwerken, hocheffizient, weil sie mittels der Abwärmenutzung Wirkungsgrade bis zu 90 Prozent erreicht. Somit können anstatt Luft und Flüsse Wohnungen und Betriebe beheizt werden. Dadurch werden 30 bis 40 Prozent Primärenergie und damit auch Klimagase eingespart.
Infolge der relativ preiswerten Technik wird die Kraft-Wärme-Kopplung – nach der Energieeinsparung – noch geraume Zeit die kostengünstigste Verfahrensart zur CO2-Reduktion im Bereich der Energieerzeugung sein.
Durch die Liberalisierung der Energiemärkte sind allerdings eine große Anzahl von KWK-Anlagen vom Aus bedroht. Damit stehen bis zu 40.000 Arbeitsplätze in kommunalen Unternehmen und deren Zulieferbetrieben sowie bei KWK-Anlagenbauern auf dem Spiel. Die von der Bundesregierung als Ziel deklarierte Minderung des CO2-Ausstoßes erfordert aber nach Auffassung vieler Umweltschutzorganisationen und Wissenschaftler neben anderen Maßnahmen eine drastische Erhöhung des Anteils der KWK an der Strom- und Wärmeerzeugung.
Die überwiegende Anzahl der KWK-Anlagen werden von Stadtwerken und nur die wenigsten von den großen Energieversorgungsunternehmen (EVU) betrieben.
Durch großzügige Rückstellungsregelungen für Atomanlagen mittels Preisgestaltung auf der Basis bereits abgeschriebener Kraftwerke durch Produktion und Zukauf von risikobehafteten Atomstrom sowie durch jahrelang erzielte Monopolpreise haben die großen EVU genug flüssige Mittel, um noch mehrere Monate lang Dumpingpreise zu finanzieren und somit kleinere Anbieter und Stadtwerke „nieder zu konkurrieren“. Am Stärksten werden dabei Anlagen der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung unter Druck gesetzt. Sie können preislich kaum mit Billigstromanbietern konkurrieren. Zudem spiegeln sich die Umweltkosten des Billigstromes nicht in den Bilanzen der Erzeuger wider. Die Stromerzeugung der EVU aus fossilen Großkraftwerken hat einen erhöhten CO2-Ausstoß. Atomkraftwerke belasten die natürliche Umwelt mit Jahrtausende strahlendem und hochgiftigem Atommüll sowie mit unverantwortlichen Betriebsrisiken. Diese „Kosten“ hat nicht der jeweilige Stromanbieter, sondern die ganze Gesellschaft zu tragen.
Die umwelt- und beschäftigungspolitische Relevanz der Bedrohung von KWK-Anlagen wurde auf der Großdemonstration der Gewerkschaft ÖTV am 27. September dieses Jahres deutlich.
Infolge der Demonstration und anderer Aktivitäten von Kommunen und Stadtwerken gab es mehrere Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der ÖTV.
Am 8. November 1999 wurde als Ergebnis eines solchen Treffens eine Soforthilfe für die Kraft-Wärme-Kopplung von Stadtwerken vereinbart. Angesichts des Preisverfalls in der Stromerzeugung sollen KWK-Anlagen für ihre umweltfreundliche, aber teurere Produktion einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Beim Treffen zwischen der Bundesregierung und der ÖTV am 8. November 1999 wurde laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vereinbart, dass „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft, die mehr als 25 Prozent des Stromabsatzes durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugen,“ einen finanziellen Bonus pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Dieser werde auf fünf Jahre befristet und degressiv gestaltet, „soweit nicht zuvor eine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird“. Der Bonus werde zielgerichtet auf die gutachterlich anlagenspezifisch nachgewiesene Kostensituation am jeweiligen Erzeugungsstandort ausgerichtet. Damit solle es den Unternehmen ermöglicht werden, ihre Erzeugungsstruktur zu optimieren, den Anschluss an den Wettbewerb im Förderzeitraum wiederzufinden und Arbeitsplätze im größtmöglichen Umfang zu sichern. Die benötigten Gelder sollen über eine Umlage von etwa 0,2 Pf/kWh von allen Stromverbrauchern aufgebracht werden.
Durch die Formulierung der Vereinbarung, nach der nur Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft, die mehr als 25 Prozent des Stromabsatzes durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugen, in das Bonussystem integriert würden, sind sowohl bei den Belegschaften von Stadtwerken als auch bei Investoren in KWK-Anlagen viele Unsicherheiten entstanden. Die Ergebnisse diese Treffens bedürfen einer Interpretation.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Bedeutet die im Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der ÖTV vom 8. November 1999 zur Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung verwendete Formulierung, nach der 25 Prozent „des Stromabsatzes“ von Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugt werden muss, um in das Bonussystem integriert zu werden, dass beispielsweise Stadtwerke, die einen Anteil von 30 Prozent ihres Stromabsatzes selber erzeugen und diesen zu 80 Prozent aus KWK-Anlagen auf Kohle-Basis produzieren, nicht in das Bonussystem einbezogen werden, weil der Anteil des auf dieser Basis erzeugten Stromes in diesem Falle rechnerisch lediglich 24 Prozent betragen würde?
Ist die Formulierung aus dem in Frage 1 genannten Kompromiss, nach dem 25 Prozent des Stromabsatzes durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugt werden muss, um in das Bonussystem integriert zu werden, von der Bundesregierung gegenüber der ÖTV in dem Sinn formuliert worden, dass ein KWK-Anteil von 25 Prozent an der installierten Leistung – und nicht am Stromabsatz – existieren muss, um für Bonuszahlungen anspruchsberechtigt zu sein?
Ist die Formulierung „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft“ aus dem in Frage 1 genannten Kompromiss so zu interpretieren, dass sowohl Regiebetriebe als auch Eigenbetriebe, Eigengesellschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts, welche Strom bzw. Wärme erzeugen und/oder verkaufen, gemeint sind?
Wenn nein, welche Kategorien von „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft“ sind gemeint?
Ab welchem Anteil von kommunalem Anteilsbesitz an Beteiligungsgesellschaften, die sich teils in kommunalem Besitz und teils in nichtkommunalem Besitz befinden, ist ein Unternehmen im Sinne des unter Frage 1 genannten Kompromisses ein „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft“?
Mit welcher Begründung schließt die Bundesregierung in dem unter Frage 1 genannten Kompromiss KWK-Anlagen, die auf Basis von Gas oder Heizöl Strom und Wärme produzieren, vom Bonussystem aus?
Mit welcher Begründung schließt die Bundesregierung in dem unter Frage 1 genannten Kompromiss KWK-Anlagen, die in anderen Betriebsformen als in „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft“ betrieben werden, vom Bonussystem aus?
Ist die Bundsregierung der Auffassung, dass die KWK-Anlagen von „Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft“, die einen geringeren Anteil als den in Frage 1 genannten 25-Prozent-Anteil aufweisen, keine Unterstützung durch die Bundesregierung benötigen?
Wie viele Stadtwerke könnten nach dem unter Punkt 1 genannten Kompromiss in der Bundesrepublik Deutschland in den Genuss einer Bonusregelung kommen?
Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass nur 9 von 64 Beteiligungsgesellschaften, die innerhalb des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) KWK-Kraftwerke betreiben, auf Kohlebasis arbeiten, der Auffassung, mit dem unter Frage 1 genannten Kompromiss eine substanzielle Hilfe für die Kraft-Wärme-Kopplung ausgehandelt zu haben?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu den Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages und Saarbrücker Oberbürgermeisters Hajo Hoffmann, der auf fünf Jahre befristete Bonus wäre nichts anderes als „eine Verschrottungsprämie“ für KWK-Anlagen (siehe dpa-Meldung vom 9. November 1999)?
In welchem gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelwerk soll der unter Punkt 1 genannte Kompromiss verankert werden und zu welchem Zeitpunkt?
Sieht die Bundesregierung den unter Punkt 1 genannten Kompromiss immer noch als Übergangslösung an?
Wenn ja, wie lange soll diese Übergangslösung greifen?
Hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des unter Punkt 1 genannten Kompromisses am 8. November 1999 ihre Vorstellungen zu einer dauerhaften substanzielle Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung konkretisieren können?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Deutschen Städtetages, des Verbandes kommunaler Unternehmen, des Verbandes für Wärmelieferungen und anderer nach einer dauerhaften Quotenregelung für die Kraft-Wärmekopplung, die die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, einen wachsenden Anteil ihres Strom- und Wärmeabsatzes aus KWK-Anlagen zu erzeugen bzw. erzeugen zu lassen, anstatt ein befristetes, degressives und nur wenige KWK-Anlagen einschließendes Bonussystem zu installieren, wie es in dem Kompromiß vom 8. November zwischen der Bundesregierung und der ÖTV vereinbart wurde?