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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Auszahlung der Investitionszulagen (G-SIG: 14011752)

Kriterien für die Auszahlung der Investitionszulage gem. Investitionszulagengesetz 1999, Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts der EU

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/530913. 02. 2001

Auszahlung der Investitionszulagen

der Abgeordneten Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In meinem Wahlkreis Dessau wurde einigen Unternehmen durch das Finanzamt Dessau mitgeteilt, dass die Investitionszulage für Ersatzinvestitionen nach § 1 InZulG 1999 unter Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission steht. Da eine Mitteilung der EU-Kommission über die Einstellung des Hauptprüfverfahrens angeblich bis heute nicht vorliegt, habe das Bundesministerium der Finanzen die Anweisung an die Finanzämter gegeben, die Investitionszulage erst zur Auszahlung zu bringen, wenn die Bestätigung durch die EU-Kommission vorliegt. Andere Unternehmen dagegen erhielten die Gelder.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Nach welchen Kriterien wird die Investitionszulage ausgezahlt?

2

Gibt es eine Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen an die Finanzämter, die Investitionszulage bis zur Bestätigung durch die EU-Kommission nicht zur Auszahlung zu bringen?

3

Wie weit ist der Klärungsprozess zu diesem Problem in der EU bzw. wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?

Berlin, den 13. Februar 2001

Heidemarie Ehlert Roland Claus und Fraktion

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