Monitoring zu den Auswirkungen von Studiengebühren
der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im vergangenen Wintersemester 2006/07 sind die Studienanfängerzahlen im dritten Jahr in Folge zurückgegangen. Die Studienanfängerquote ist damit auf 35,7 Prozent im Jahr 2006 gesunken, nachdem sie unter der rot-grünen Bundesregierung bis auf 38,9 Prozent gestiegen war. Die Entwicklung der Studienanfängerzahlen steht damit in einem eklatanten Widerspruch zur – zuletzt in der Nationalen Qualifizierungsoffensive bekräftigten – Zielsetzung der Bundesregierung, 40 Prozent eines Altersjahrgangs an die Hochschulen zu führen und damit die Zahl der Absolventinnen und Absolventen zu steigern.
Die Annahme liegt nahe, dass die sinkenden Studienanfängerzahlen vor allem auf den Studienverzicht von Studienberechtigten aus einkommensschwächeren und armen Familien zurückzuführen sind. In diese Richtung deuten auch die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Die Einführung von Studiengebühren in mittlerweile sieben von 16 Bundesländern könnte für die sinkende Studierneigung von einkommensschwächeren Schichten ein wesentlicher Grund sein. Damit würde sich die immer wieder vorgebrachte Befürchtung einer abschreckenden Wirkung von Studiengebühren bestätigen.
Dieser Abschreckungseffekt von Studiengebühren – so die weitere Annahme – lässt sich durch die Einführung von Studienkrediten nicht kompensieren, weil gerade Studienberechtigte aus einkommensarmen Familien einer Verschuldung durch Studiengebührendarlehen besonders ablehnend gegenüberstehen.
Es ist sowohl ein Gebot der Chancengerechtigkeit als auch – angesichts des akuten und prognostizierten Fachkräftemangels – ein Erfordernis der ökonomischen Vernunft, möglichst frühzeitig neue Zugangshürden auf dem Weg zur Hochschulbildung zu erkennen und zu beseitigen. Daher sind empirische Erhebungen und ein kontinuierliches Monitoring zu den Wirkungseffekten von Studiengebühren für ein zukunftsorientiertes wirtschafts-, arbeitsmarkt-, sozial- und hochschulpolitisches Handeln unabdingbar.
Auch für die Rechtsprechung ist das Vorliegen von Daten zu möglichen Abschreckungseffekten von Studiengebühren zwingend erforderlich: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zur Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom 26. Januar 2005 betont, dass es Aufgabe der Länder sei, Chancengleichheit – durch Beachtung des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes – zu gewährleisten, sollten sie Studiengebühren einführen. Ausdrücklich hat das BVerfG die Erwartung formuliert, dass die Länder bei Einführung von Studiengebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen.
In seiner Urteilsbegründung hat das BVerfG darüber hinaus festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Einzelne durch Studiengebühren unausweichlich und in überdurchschnittlichem Maße belastet würden. Es hat darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Urteilssprechung die Möglichkeit derartiger Fälle nicht näher quantifiziert werden könne und dies daher „zumindest derzeit“ kein Eingreifen des Bundesgesetzgebers zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse rechtfertige. Wenn sich jedoch gegenteilige Entwicklungen konkret abzeichnen, sei ein Eingreifen gerechtfertigt (vgl. Urteil, u. a. Randziffer 72, 81).
Damit hat das BVerfG klare Vorgaben formuliert, denen Studiengebühren bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten müssen. Wann ein Eingreifen des Bundesgesetzgebers gerechtfertigt ist, hängt demnach von den empirisch zu beobachtenden Auswirkungen von Studiengebühren ab. Deshalb kommt einem regelmäßigen und konsequenten Monitoring eine große Bedeutung zu. Dieses Studiengebührenmonitoring muss im Rahmen der Bildungsforschung durch den Bund geleistet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer frühzeitigen, umfassenden und kontinuierlichen Evaluation der Auswirkungen von Studiengebühren insbesondere auf Studienneigung bzw. Studienverzicht?
Falls nein, warum nicht?
Welche Daten zum Zusammenhang von Studienneigung und Studienverzicht einerseits und Studiengebühren andererseits liegen der Bundesregierung aus den mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von der Hochschul-Informationssystem GmbH (HIS) durchgeführten Studienberechtigten-Untersuchungen vor?
Welche diesbezüglichen Daten liefert die HIS-Studie „Studienberechtigte 2004 – Übergang in Studium, Ausbildung und Beruf“?
Welche Daten liefert die o. g. Studie zu den potenziellen Abschreckungseffekten von Studiengebühren in Abhängigkeit vom Geschlecht, der sozialen Herkunft und dem Migrationshintergrund der Studienberechtigten (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche diesbezüglichen Daten wurden veröffentlicht?
Welche diesbezüglichen Daten wurden bisher nicht veröffentlicht?
Warum nicht?
Welches Erhebungskonzept wurde bei der zweiten HIS-Studienberechtigtenbefragung 2005 mit dem thematischen Schwerpunkt des Einflusses von Studiengebühren auf die Studienpläne gewählt, um den Zusammenhang von Studienverzicht auf die Studiengebühren zu untersuchen?
Welche Gründe gab es für diese Entscheidung?
Welche Daten liefert die o. g. Studie zu den potenziellen Abschreckungseffekten von Studiengebühren in Abhängigkeit vom Geschlecht, der sozialen Herkunft und dem Migrationshintergrund der Studienberechtigten (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche diesbezüglichen Daten wurden veröffentlicht?
Welche diesbezüglichen Daten wurden bisher nicht veröffentlicht?
Warum nicht?
Welches Erhebungskonzept wurde für die HIS-Studienberechtigtenbefragung 2006 gewählt?
Welche Gründe gab es für diese Entscheidung?
Welche Daten liefert die o. g. Studie zu den potenziellen Abschreckungseffekten von Studiengebühren in Abhängigkeit vom Geschlecht, der sozialen Herkunft und dem Migrationshintergrund der Studienberechtigten (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche diesbezüglichen Daten wurden veröffentlicht?
Welche diesbezüglichen Daten wurden bisher nicht veröffentlicht?
Warum nicht?
In welcher Form soll die Frage der Auswirkungen von Studiengebühren in den zukünftigen HIS-Studienberechtigtenbefragungen untersucht werden?
Wann werden diesbezügliche Ergebnisse veröffentlicht?
Liegen der Bundesregierung aus anderen Studien Daten zur Frage der Abschreckungseffekte von Studiengebühren vor?
Wenn ja, aus welchen Studien liegen welche Ergebnisse vor?
Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verdrängungseffekte von Studiengebühren vor, durch die Studienberechtigte anstelle eines Studiums eine berufliche Ausbildung beginnen, d. h. wodurch sie niedriger qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe I im System der beruflichen Bildung verdrängen?
Mit welchen Untersuchungen beabsichtigt die Bundesregierung, Daten zu den Zusammenhängen von Studiengebühren und
Studienverzicht,
Entwicklung der sozialgruppenspezifischen Bildungsbeteiligung,
Studienabbruch,
Finanzierungssituation der Studierenden,
Verschuldungssituation der Studierenden,
innerdeutsche Mobilität der Studierenden,
Studienfachwahl,
Hochschulwahl,
Beratungsbedarf der Studierenden,
Entwicklung der Nachfrage nach Krediten,
internationale Attraktivität Deutschlands als Studienland,
der sozialen und wirtschaftlichen Situation ausländischer Studierender,
der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Studierenden in besonderen Lebenslagen, z. B. Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kind, Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen
zu erfassen?
Welches regelmäßige Monitoringsystem will die Bundesregierung aufbauen, um die Wirkungseffekte von Studiengebühren umfassend zu erfassen?
Wann wird die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept vorlegen?
Wann wird die Bundesregierung entsprechende Studien beauftragen?
Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?
Wann und wie wird die Bundesregierung das Parlament über die Ergebnisse unterrichten/informieren?
Welche Monitoringsysteme der Bundesländer, die bislang Studiengebühren eingeführt haben, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Ergebnisse sind aus den Monitoringsystemen der Länder hervorgegangen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?