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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Bundesprogramms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus"

<span>Gründe für Förderung aus Mitteln des Bundesprogramms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus", Bundesländer mit Kriseninterventionsteams, personelle Ausstattung, Maßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen ostdeutscher Mobiler Beratungsteams an Beratungsteams der alten Bundesländer, Bundesländer mit Anträgen zur Etablierung von Kriseninterventionsteams, Zeitpunkt der Evaluierung des Programms, Finanzierung, Verteilung der Mittel zwischen alten und neuen Bundesländern<br /> <br /> </span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

29.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/669611. 10. 2007

Umsetzung des Bundesprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“

der Abgeordneten Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Jerzy Montag, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesprogramm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ soll in der Fläche das präventiv angelegte Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ ergänzen.

Ziel ist es, in krisenhaften lokalen Situationen fachkompetente Beratung anzubieten, wenn die Betroffenen und die vor Ort zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rat- und hilflos reagieren.

Hier setzt das Programmkonzept mit drei Säulen an:

  • Säule 1: landesweite Beratungsnetzwerke einrichten und entwickeln, aus denen zur Intervention vor Ort anlassbezogen, unmittelbar und zeitlich befristet Mobile Interventionsteams gebildet werden,
  • Säule 2: neue Beratungsansätze modellhaft entwickeln und erproben,
  • Säule 3: Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren, Beratungsnetzwerke und Interventionsteams qualifizieren und die Ergebnisse evaluieren.

In den vergangenen Monaten wurden erste Erfahrungen mit dem Programmvorhaben gesammelt. Es zeigte sich, dass in der praktischen Umsetzung verschiedene Probleme auftreten. Insbesondere bestehen bei Initiativen, die Beratungsarbeit seit Jahren durchführen, Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Perspektiven für ihre Arbeit. Der Informationsaustausch zwischen Bundesregierung und zivilgesellschaftlichen Trägern muss verbessert werden, damit die Arbeit gegen Rechtsextremismus auch im Einzelfall längerfristig planbar bleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Was versteht die Bundesregierung unter „krisenhaften Entwicklungen“, die eine Förderung aus diesem Bundesprogramm rechtfertigen?

2

In welchen Ländern wird im Rahmen des Programms die Arbeit von Opferberatungsstellen und Mobilen Beratungsteams, welche Kernbestandteile der Kriseninterventionsteams sind, gefördert?

3

Konnte im Rahmen des Programms der bisherige personelle Bestand der Opferberatungsprojekte und Mobilen Beratungsteams gehalten werden?

4

Falls nein, bei welchen Trägern wurden – aufgeschlüsselt nach Trägern und Ländern – Stellen abgebaut?

5

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit das in den vergangenen Jahren erworbene Know-how der früher über Civitas geförderten ostdeutschen Mobilen Beratungsteams und Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt auf Träger in den alten Bundesländern übertragen wird?

6

Welche der alten Bundesländer haben Anträge zur Etablierung von Kriseninterventionsteams eingereicht?

7

Sind bei diesen Planungen ebenfalls Opferberatungsstellen und Mobile Beratungsteams vorgesehen?

8

Falls ja, welche Träger sind dies – aufgeschlüsselt nach Trägern und Ländern?

9

Wann soll die Evaluierung des Programms beginnen?

10

Gab es für die geplante Evaluierung eine Ausschreibung?

11

Wie ist die Finanzverteilung der jährlich 5 Mio. Euro für das 2. Halbjahr 2007 auf die drei Säulen des Programms?

12

Wann und wie wurde das beschränkte Interessenbekundungsverfahren der Säule 2 ausgeschrieben und wer hat den Zuschlag bekommen?

13

Wer sind die ausgewählten Modellprojekte in der Säule 2 und für welche Inhalte wurde der Zuschlag erteilt?

14

Wo und in welchem Umfang werden für die ostdeutschen Träger Mittel gekürzt, wenn wie geplant ab dem kommenden Jahr die 5 Mio. Euro verstärkt auch auf die alten Bundesländer verteilt werden?

15

Werden Restmittel aus dem Jahr 2007 erwartet?

16

Falls ja: Wird eine zweckgebundene Übertragung in das kommende Jahr geprüft?

Berlin, den 11. Oktober 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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