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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Status der serbischen Provinz Kosovo

Unterstützung des Ahtisaari-Plans zur Sezession des Kosovo von Serbien: Begründung, rechtliche Bewertung; Rückkehr von Flüchtlingen und serbischen Sicherheitskräften, Rechtskompetenz des UN-Sicherheitsrats, deutsche Position bei Ablehnung der Sezession durch den UN-Sicherheitsrat, Bewertung rechtlicher Bestimmungen zur UNMIK, Anerkennung des Kosovo nach einseitiger Unabhängigkeitsproklamation

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/671012. 10. 2007

Status der serbischen Provinz Kosovo

der Abgeordneten Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech, Inge Höger, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1999 nimmt die Bundesrepublik Deutschland mit über 2 000 Soldaten und Soldatinnen an der UN-mandatierten KFOR-Mission (KFOR – KosovoForce) in der serbischen Provinz Kosovo teil. Das Kosovo ist entgegen der in UN-Resolution 1244 formulierten Anforderungen, Zielsetzungen sowie die Verpflichtungen der Internationalen Gemeinschaft nicht befriedet und stabilisiert. Es bestehen weiterhin massive gesellschaftliche, ökonomische und politische Verwerfungen. Hinzu kommen fragwürdige strukturelle und administrative Maßnahmen seitens der UNMIK (Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo), die einer Präjudizierung der Statusfrage in Richtung Unabhängigkeit gleichkommen: Aushändigung nicht serbischer Identitätsdokumente (UNMIK ID-Card, KFZ-Kennzeichen, spezielle Grüne KFZ-Versicherungskarte), Grenzkontrollen und Zölle innerhalb des serbischen Territoriums, Grenzkontrollen zwischen serbischem Territorium in der Provinz Kosovo und den Nachbarstaaten ausschließlich durch die UNMIK und kosovoalbanischer Institutionen, Ersetzung der serbischen Währung durch die Deutsche Mark bzw. den Euro, eigenmächtige und entschädigungslose Privatisierung staatlichen serbischen Eigentums etc.

Zugleich wird seit geraumer Zeit seitens einiger westlicher Staaten versucht, einen anderen rechtlichen Status als den in der UN-Resolution 1244 fixierten herbeizuführen.

Unter der Zielsetzung einer neuen Statusregelung für das Kosovo verhandelten im Jahr 2006 bis Anfang 2007 (Wiener Verhandlungen) die unmittelbaren Konfliktparteien (Serbien und die kosovo-albanischen politischen Repräsentanten) unter Beteiligung der so genannten Kosovo-Kontaktgruppe, der NATO und der EU.

Die Verhandlungen endeten ohne Ergebnis, da die Vorstellungen zwischen den Konfliktparteien diametral gegensätzlichen Charakters gewesen sind. Vor diesem Hintergrund übergab der UN-Sonderbeauftragte Martti Ahtisaari seinen Statusentwurf dem UN-Sicherheitsrat, damit dieser einen Entschluss fassen möge, der jenseits einer gemeinsamen Position der Konfliktparteien läge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aus welchen Erwägungen heraus unterstützt die Bundesregierung den so genannten Ahtisaari-Plan?

1

Seit welchem Zeitpunkt unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Positionen, die im Ergebnis die Herauslösung des Kosovo aus Serbien befürworten?

1

Seit welchem Zeitpunkt unterstützt die Bundesrepublik Deutschland administrativ Handlungen und Entscheidungen, die die Herauslösung des Kosovo aus Serbien präjudizieren?

1

Stellt eine Abtrennung des Kosovo von Serbien in den Augen der Bundesregierung eine Verschiebung von Grenzen in Südosteuropa dar?

1

Wenn nicht, wie bewertet die Bundesregierung dann die Grenzveränderungen?

1

Stellte eine Abtrennung des Kosovo von Serbien in den Augen der Bundesregierung einen völkerrechtlichen Präzedenzfall dar?

1

Wenn nicht, was macht diesen Fall einzigartig, und was kennzeichnet hingegen einen sezessionistischen Präzedenzfall?

2

Aus welchen Erwägungen heraus verfolgt die Bundesregierung eine Position, die im Widerspruch zur Empfehlung der Badinter-Kommission und der Anerkennungspraxis gegenüber den jugoslawischen Nachfolgestaaten steht?

3

Welche Argumente machen eine Föderalisierung (Dezentralisierung) des Kosovo zu Gunsten der dortigen Minderheiten zu einer sinnvolleren Lösung als eine Föderalisierung Serbiens (substantielle Autonomie für Kosovo) zu Gunsten der Kosovo-Albaner?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Rückkehrwilligkeit von Kosovoflüchtlingen (zumeist Serben, Montenegriner und Roma) in die Nordgemeinden für den Fall ein, das diese in Serbien verblieben?

5

Verfügt der UN-Sicherheitsrat in der Einschätzung der Bundesregierung über die rechtliche Kompetenz, die Sezession eines Teilterritoriums eines souveränen Staates gegen dessen Willen zu beschließen, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

6

Verfügt der UN-Sicherheitsrat in der Einschätzung der Bundesregierung über die rechtliche Kompetenz, die Sezession des zu Serbien völker- und verfassungsrechtlich gehörenden Territoriums (Kosovo) gegen den Willen des souveränen Staates Serbien zu beschließen, wenn ja, aufgrund welcher konkreten rechtlichen Grundlage?

7

Würde die Bundesregierung auch eine Sezession (Ahtisaari-Plan oder andere Optionen, die eine Sezession im Ergebnis bedeuten würden) des Kosovo von dem souveränen Staat Serbien und gegen dessen Willen auch dann unterstützen, wenn der UN-Sicherheitsrat diese nicht beschließen würde?

7

Wenn nein, welche Optionen haben Bundesregierung und EU, gesetzt den Fall, dass der UN-Sicherheitsrat keine Zustimmung zum Ahtisaari-Plan oder zu anderen Optionen, die im Ergebnis eine unilaterale Abspaltung beinhalten, geben wird?

7

Wenn die Bundesregierung eine Sezession bei Umgehung des UN-Sicherheitsrates befürworten würde, auf welcher rechtlichen Grundlage geschähe dies?

7

Kann die Bundesregierung insgesamt eine detaillierte Bewertung der völkerrechtlichen Dokumente UN-Resolution 1244, Militärisch-Technisches Abkommen und eventuell sonstige Bestimmungen, die der UNMIK weitreichende Handlungsspielräume einräumen, vorlegen?

7

Kann die Bundesregierung erläutern, warum die Umsetzung des Punktes 4 Annex 2 Punkt 6 in der UN-Resolution 1244 die genannten Rechte der Bundesrepublik Jugoslawiens bezüglich der Rückkehr jugoslawischer bzw. serbischer Sicherheitskräfte durch die Internationale Gemeinschaft bis dato verhindert wird?

7

Kann die Bundesregierung ausführen, auf welcher rechtlichen Grundlage die UNMIK staatliches Eigentum ohne Zustimmung des serbischen Staates und ohne Entschädigung gegenüber dem serbischen Staat privatisiert?

8

Wird die Bundesregierung eine Anerkennung des Kosovo nach einer möglichen unilateralen Unabhängigkeitsproklamation aussprechen?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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