Verhalten der Bundesregierung gegenüber griechischen Forderungen nach Entschädigungszahlung für das SS-Massaker in Distomo am 10. Juni 1944
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 10. Juni 1944 wurden 218 Bewohner der griechischen Ortschaft Distomos in der Nähe von Delphi nördlich von Athen von Angehörigen des 7. Regiments der 4. SS-Polizei-Panzer-Division auf entsetzliche Weise massakriert. In einem Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft 1, das 1972 wegen Verjährung eingestellt wurde, ist davon die Rede, dass Augen ausgestochen, Brüste abgeschnitten, Menschen an ihren Gedärmen aufgehängt wurden (junge welt, 29. Juni 2000).
Das Massaker von Distomos ist eines von mindestens 64 Massakern, die nach griechischen Quellen während der Okkupation des Landes durch das nationalsozialistische Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg verübt wurden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die deutsche Politik jahrzehntelang griechische Forderungen nach Entschädigung für diese Verbrechen mit dem Hinweis auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag abgelehnt. Nachdem auch nach Abschluss des 2+4-Vertrags keinerlei Entschädigungen oder Reparationen von deutscher Seite an Griechenland bzw. an griechische Opfer gezahlt wurden, reichten 1995 269 Angehörige der Opfer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Livadia ein. 1997 verurteilte das Kammergericht in Livadia die Bundesrepublik Deutschland wegen dieses Massakers von Distomos zu einer „Entschädigungszahlung“ von 9,45 Mrd. Drachmen (umgerechnet 56 Mio. DM) an die Angehörigen der Opfer.
Gegen diese Entscheidung wurde von deutscher Seite vor dem Obersten Gerichtshof Griechenlands unter anderem mit Verweis auf die „Staatenimmunität“ Revision eingelegt. Am 22. Mai 2000 wies der Oberste Gerichtshof Griechenlands diese deutsche Revisionsforderung zurück und bestätigte das Urteil von Livadia. Das Urteil ist damit in Griechenland rechtskräftig.
Nachdem seitens der Bundesregierung keine Reaktion erfolgte, leitete am 23. Juni ein Rechtsanwalt der Kläger von Distomos ein Verfahren ein, dass im äußersten Fall zur Zwangsvollstreckung gegen deutsches Eigentum in Griechenland führen kann. Nach einem Bericht der Athener Tageszeitung „Ethnos“ sollen bereits das Deutsche Archäologische Institut, die Zweigstelle des Goethe-Instituts in Athen und die Deutsche Schule für eine evtl. Zwangsvollstreckung vorgesehen sein, falls die Bundesregierung die nach griechischem Recht rechtskräftig festgelegte Entschädigung plus bisher aufgelaufener Zinsen nicht überweist (u. a. FAZ, 7. Juli 2000, FR, 7. Juli 2000, Die Welt, 4. Juli 2000, Berliner Morgenpost, 8. Juli 2000).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hat sich der Konflikt um die Entschädigungsforderung wegen des Massakers in Distomos aus Sicht der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt?
Betrachtet die Bundesregierung das Urteil des Obersten Gerichtshofes als rechtlich für sie bindend und gültig?
Wie will sich die Bundesregierung zu dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Griechenland verhalten?
Können die Angehörigen der Opfer von Distomos in nächster Zeit mit einer Entschädigungszahlung durch die Bundesregierung rechnen? Wenn ja, wann?
Welche völkerrechtswidrigen Massaker durch Wehrmacht und/oder SS in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten)?
Hat es nach 1945 irgendwelche deutschen Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungszahlungen wegen dieser in der NS-Zeit von deutschen Truppen und SS-Einheiten begangenen Massaker in Griechenland gegeben? Wenn ja, wann erfolgten welche Zahlungen wofür?
Sind der Bundesregierung Urteile deutscher Gerichte zu Entschädigungsoder Wiedergutmachungsklagen griechischer Opfer bzw. Angehöriger von Opfern der Massaker der NS-Zeit bekannt? Wenn ja, wie lauteten diese Urteile?
a) Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massakern in Griechenland (Beamte, Offiziere der Wehrmacht, SS-Angehörige oder andere) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach 1945 vor deutschen Gerichten gegeben (bitte die Verurteilungen im Einzelnen auflisten)?
b) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit diesen Massakern wurden nach 1945 gegen wie viele Personen eröffnet und ohne Verurteilung der Beschuldigten wieder eingestellt? Aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung dieser Verfahren (Verjährung, mangels Beweisen, erwiesene Unschuld o. ä.)?
Welche weiteren Entschädigungs-, Wiedergutmachungs- und Reparationsforderungen von griechischer Seite liegen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung vor und wie will sich die Bundesregierung zu diesen Forderungen verhalten?