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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Hungerstreik einer deutschen Staatsangehörigen in einem türkischen Gefängnis (G-SIG: 14010784)

Hungerstreik von E.J. im Gefängnis von Sivas/Türkei, Tätigwerden deutscher Vertreter in der Türkei bzw. des Auswärtigen Amts

Fraktion

PDS

Datum

03.02.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/250212. 01. 2000

Hungerstreik einer deutschen Staatsangehörigen in einem türkischen Gefängnis

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren, trat die deutsche Gefangene E. J. im Gefängnis von Sivas/Türkei in der Zeit vom 1. November bis 29. Dezember 1999 in einen Hungerstreik. Mit dieser Aktion forderte sie ihre Rückverlegung in das Gefängnis von Batman. Von dort war sie im August 1999 gegen ihren Willen nach Sivas verlegt worden.

E. J. war bis zur ihrer Gefangennahme durch das türkische Militär im Oktober 1997 Angehörige der Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK). Das türkische Staatssicherheitsgericht in Van verurteilte E. J. wegen „Mitgliedschaft in der PKK“ zu 15 Jahren Haft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hatte die Bundesregierung Kenntnis über den Hungerstreik von E. J.? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?

2

Hatte die deutsche Botschaft bzw. eine andere deutsche Vertretung in der Türkei während des Hungerstreiks Kontakt zu E. J.? Wenn ja, in welcher Form?

3

In welcher Form ist das Auswärtige Amt tätig geworden?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, weshalb E. J. im August 1999 von Batman nach Sivas verlegt wurde?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den gegenwärtigen Gesundheitszustand von E. J.?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Gefängnis sich E. J. derzeit befindet und unter welchen Bedingungen sie inhaftiert ist?

7

War die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung in der Türkei über die Haftbedingungen von E. J. in Batman und in Sivas vor ihrem Hungerstreik informiert? Wenn ja, wie waren die Haftbedingungen? Wenn nein, warum nicht?

8

Haben sich deutsche Vertreter in der Türkei bzw. das Auswärtige Amt aufgrund der oben beschriebenen Haftbedingungen von E. J. mit den zuständigen türkischen Stellen in Verbindung gesetzt? Wenn ja, welches Ergebnis haben die Gespräche gehabt?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig die Haftbedingungen von E. J. zu beobachten und gegebenenfalls auf die zuständigen türkischen Behörden einzuwirken, um den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechende Haftbedingungen zu fordern?

Berlin, den 5. Januar 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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