Diskussion um Arbeitserlaubnis für ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Heidi Knake-Werner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf der Hannover-Messe hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Presseberichten zufolge angekündigt, dass ausländische Studierende künftig mindestens zwei Jahre nach einem erfolgreichen Studienabschluss in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten dürfen sollen. Zu diesem Zweck sei eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist eine derartige Arbeitsgruppe tatsächlich gebildet worden?
Welche Bundesministerien sind an der Arbeitsgruppe beteiligt und welches Ministerium nimmt die Federführung wahr?
Wie oft und wann hat die Arbeitsgruppe seit ihrem Bestehen getagt und zu welchen Einzelthemen und mit welchen Ergebnissen oder Zwischenergebnissen hat sie beraten?
Welchen Inhalt und welche Form sollen die angestrebten Regelungen zur Einführung einer mindestens zweijährigen Arbeitserlaubnis für erfolgreiche ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen haben und für wann wird die Einführung entsprechender Regelungen angestrebt?