Haltung der Bundesregierung zu Forderungen nach einem „Veto“ gegen den EU-Beitritt Polens und der Tschechischen Republik
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In einem ganzseitigen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. August 1999 hat die Präsidentin des Bundesverbands der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, Forderungen ihres Verbandes nach einem deutschen „Veto“ gegenüber dem EU-Beitritt Polens und der Tschechischen Republik bekräftigt, falls die Regierungen dieser Länder nicht in eine nicht näher beschriebene „Heilung“ der „bis heute ungelöste(n) offene(n) Menschenrechtsfrage“ der „Vertreibung der Deutschen“ nach 1945 einwilligen.
Wörtlich heißt es in dem Artikel über die nach 1945 auf Beschluss der Anti-Hitler-Koalition vorgenommenen Umsiedlungen von Deutschen aus dem Gebiet der Tschechoslowakischen Republik und Polens u. a.: „Die Vertreibung der Deutschen aus ihren historischen Siedlungsgebieten ist eine bis heute ungelöste offene Menschnrechtsfrage. … Das Recht, nicht aus der Heimat vertrieben zu werden, ist ein universales Menschenrecht. Es durfte auch nicht durch eine Vereinbarung wie das Potsdamer Abkommen 1945 außer Kraft gesetzt werden.“
Dabei vergleicht sie prinzipiell nationalistische Positionen in Polen und der Tschechischen Republik mit dem NS-Regime, wenn sie schreibt: „Mit Ende des Krieges wurde das Grauen der Konzentrationslager ein tragfähiges Argument, um die auch ohne Hitler nach wie vor existierenden nationalistischen Strömungen in Europa zu befriedigen: insbesondere in Polen und in der Tschechoslowakei.“
Die BdV-Präsidentin fordert von dem künftigen EU-Kommissar Günter Verheugen, diese beiden Staaten „abzuklopfen“ auf ihren „Umgang mit den Menschenrechten, und zwar im umfassenden Sinne“. Sie fordert am Ende „ein schlichtes Veto“, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden. Wörtlich erklärt sie: „Es bedarf keiner Kampfflugzeuge. Ein schlichtes „Veto“ zur Aufnahme uneinsichtiger Kandidaten ist ausreichend. … Der deutsche EU-Kommissar und die Bundesregierung haben alle Möglichkeiten, die EU vor dem Import von schwersten Menschenrechtsverletzungen zu bewahren.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die „Vertreibung der Deutschen aus ihren historischen Siedlungsgebieten“ sei eine „bis heute ungelöste offene Menschenrechtsfrage“?
Wenn ja, welche „historischen Siedlungsgebiete“ sind damit genau gemeint und wie soll diese angeblich offene Frage gelöst werden?
Wenn nicht, welche Konsequenzen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung des BdV erwägt die Bundesregierung, falls dieser weiterhin an solchen Positionen festhält?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, das Potsdamer Abkommen von 1945 sei ein Verstoß gegen ein angeblich universales Menschenrecht auf Heimat gewesen?
Wenn ja, wo ist nach Ansicht der Bundesregierung ein solch universales Menschenrecht, das im Gegensatz zum Potsdamer Abkommen stehen soll, im Völkerrecht kodifiziert?
Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die weitere finanzielle Unterstützung des BdV durch die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Position, die Aussiedlung von Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei sei eine Folge von „auch ohne Hitler nach wie vor existierenden nationalistischen Strömungen“ in diesen beiden Ländern?
Teilt die Bundesregierung die Position, bei einer Aufnahme Polens und der Tschechischen Republik in die EU ohne Erfüllung der BdV-Forderungen drohe ein „Import von schwersten Menschenrechtsdelikten“?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die oben dargestellten Äußerungen mit einer Politik des Friedens und der guten Nachbarschaft gegenüber unseren Nachbarstaaten in Osteuropa unvereinbar sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Erwägt die Bundesregierung, aufgrund dieser Äußerungen die Gewährung von Bundesmitteln an den BdV zu überprüfen?
Wenn nein, warum nicht?