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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Soziale Fragen der Regulierung im Post- und Telekommunikationsbereich (G-SIG: 14010883)

Lage der Beschäftigten bei den Wettbewerbern der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG; Anzahl der tarifgebundenen sowie der nicht versicherungspflichtigen Arbeitsplätze; Berücksichtigung sozialer Fragen bei der Lizenzvergabe; Entgeltregulierung und Exklusivlizenz im Postbereich

Fraktion

PDS

Datum

15.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/274116. 02. 2000

Soziale Fragen der Regulierung im Post- und Telekommunikationsbereich

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Angela Marquardt, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Dem Tätigkeitsbericht 1998/1999 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist zu entnehmen, dass in den Jahren 1990 bis 1998 über 30 Prozent der Stellen bei der Deutschen Post AG abgebaut worden sind. Die Zahl der bei den Wettbewerbern entstandenen neuen Arbeitsplätze kann die Zahl der abgebauten nicht annähernd kompensieren. Zudem besteht das Problem, dass die große Mehrheit der bei den Wettbewerbern entstehenden Arbeitsplätze im Bereich geringfügiger Beschäftigung entsteht. Auch die neu entstehenden versicherungspflichtigen Arbeitsplätze sind in aller Regel im Vergleich zu den sozialen Standards bei der Deutschen Post AG wesentlich schlechter konditioniert. Das gleiche Problem trifft – teils in abgeschwächter Form – entsprechend auch auf den Telekommunikationsbereich zu. Daraus folgt, dass die ausschließliche Regulierungsprämisse der Förderung des Wettbewerbs zu einem breiten Abbau schon einmal erreichter gesellschaftlicher Standards der Beschäftigung in den Bereichen Post und Telekommunikation führt. Die drohenden und z. T. auch schon eingetretenen direkten Folgen sind zunehmende Arbeitslosigkeit und sinkender Lebensstandard für Zehntausende von Menschen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung und die Befürchtung, dass sich die sozialen Standards einer Vielzahl von Beschäftigten bei Wettbewerbern der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG im Vergleich zu den bei diesen Firmen Beschäftigten schon heute erheblich verschlechtert haben und in der Zukunft keine Verbesserung dieser Situation in Sicht ist?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele der am 31. März 1999 bei den Lizenznehmern im Postbereich (ohne Deutsche Post AG) tätigen Vollbeschäftigten und wie viele der 1 305 Teilzeitbeschäftigten verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung über einen tarifgebundenen Arbeitsplatz?

3

Wie viele der Ende 1999 ca. 53 000 Beschäftigten bei den Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG verfügten über einen Vollzeit- und wie viele über einen Teilzeitarbeitsplatz?

Wie viele dieser Arbeitsplätze waren tarifgebunden?

Wie viele dieser 53 000 Stellen waren nicht versicherungspflichtig?

4

Welche Wirkung kommt dem § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG in der bisherigen Regulierungspraxis zu?

Wie viele Lizenzen wurden wegen Nichteinhaltung der sozialen Lizenzanforderungen bisher versagt?

5

Wie viele Lizenzen wurden bisher trotz Nichteinhaltung der sozialen Lizenzanforderungen unter Berücksichtigung der zahlreichen Ausnahmeregelungen erteilt (bitte auflisten nach Art der Ausnahmeregelungen)?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die erreichten sozialen Standards der Beschäftigten in den Bereichen Post und Telekommunikation bzw. soziale Mindeststandards für die Zukunft abzusichern?

Wenn ja, welche konkreten Standards sollen abgesichert werden?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Regulierungspraxis in Bezug auf § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG für diese Absicherung offensichtlich unzureichend ist und wenn ja, welche Wege und Möglichkeiten zur Absicherung solcher Standards sieht die Bundesregierung?

8

Hält die Bundesregierung die Thematisierung der Absicherung sozialer Standards der Beschäftigten im Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde und im Sondergutachten der Monopolkommission (Drucksache 14/2321) für angemessen und ausreichend?

9

Hält die Bundesregierung die Förderung des Wettbewerbs in den Bereichen Post und Telekommunikation für ausreichend, um auch die angestrebten sozial- und beschäftigungspolitischen Wirkungen zu erreichen?

Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

10

Hält die Bundesregierung die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur nachträglichen Aufnahme sozialer Lizenzanforderungen entsprechend § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG für erstrebenswert oder notwendig?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Regulierungsbehörde in allen Fällen der 504 nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG erteilten so genannten D-Lizenzen überprüft, ob die Lizenznehmer ihre Dienstleistungen tatsächlich in einem Gebiet von 2 500 km² anbieten?

Wie viele Lizenzen wurden widerrufen, weil die Anbieter lediglich in kleineren Gebieten tätig waren?

12

Besteht nach Meinung der Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Förderung des Wettbewerbs, daraus entstehenden auch für die Beschäftigten ruinösen Verdrängungswettbewerbes mittel- und langfristig die Tendenz zu erneuter Monopolbildung verstärkt werden und damit auf lange Sicht die Versorgung mit preiswerten und zukunftsfähigen Universaldienstleistungen für Teile der Bevölkerung in Frage gestellt werden könnte?

13

Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die in der Vergangenheit bei der Deutschen Post AG entstandenen finanziellen Belastungen (vor allem Pensionsverpflichtungen) bei der Entgeltregulierung auch in Zukunft berücksichtigt werden?

14

Steht die Bundesregierung zu ihrer ursprünglichen Absicht, das Auslaufen der Exklusivlizenz im Postbereich keinesfalls abgekoppelt von der europäischen Entwicklung zu vollziehen?

Berlin, den 11. Februar 2000

Gerhard Jüttemann Rolf Kutzmutz Angela Marquardt Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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