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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Teilverkauf der Bundesliegenschaft Prora auf Rügen (G-SIG: 14011532)

Teilveräußerung der Liegenschaft Prora durch die OFD Rostock, Bonitätsprüfung der Investoren, Denkmalschutz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/453806. 11. 2000

Teilverkauf der Bundesliegenschaft Prora auf Rügen

des Abgeordneten Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Gebäudekomplex Prora – Teil der Gemeinde Binz auf Rügen – ist der volumenmäßig größte Bau aus der Zeit des Dritten Reiches. Als Urlaubsherberge für gleichzeitig bis zu 20 000 Menschen geplant, jedoch nie vollendet, dienten Teile von Prora bis zum Ende der DDR als Armeekaserne. Somit ging die fünf Kilometer lange Liegenschaft 1990 in den Besitz des Bundes über.

Nachdem komplexe Nutzungs- bzw. Verkaufsabsichten für das Objekt immer wieder gescheitert waren (siehe auch Bundestagsdrucksachen 14/3178 und 14/3401), gab es im Oktober Medienberichte über eine erste Teilveräußerung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Trifft es zu, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Rostock als zuständige Eigentümerin bereits endgültige Verkaufsverträge unterzeichnet hat?

Wenn ja, wann geschah das?

2

Wenn bereits verkauft wurde, geschah dies zum vollen Verkehrswert?

Wenn nicht, welche Gründe macht die OFD dafür geltend?

3

Welche der Blöcke in Prora und wie viel Bruttogeschossfläche umfasst das verkaufte Areal?

Gibt es bereits rechtswirksame Verträge?

Gibt es zwischen der OFD und etwaigen Erwerbern von Prora Verkaufsverträge mit einem Rechtsvorbehalt?

Wenn ja, mit wem und warum?

4

Liegt der Verkaufsstrategie der OFD Rostock noch eine Gesamtnutzungskonzeption zugrunde?

Wenn ja, welche Unterschiede bestehen gegenüber der bisher verfolgten?

5

In welcher Weise sind das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreis Rügen und die Gemeinde Binz darüber informiert bzw. deren Interessen in Bezug auf Prora berücksichtigt?

6

Welche Auflagen sollen gegenwärtigen und künftigen Erwerbern von Teilen der Liegenschaft Prora von Seiten der Bundesregierung erteilt werden?

Welche Rolle spielt dabei der Denkmalschutz?

7

Sind etwaigen Vertragsabschlüssen der OFD mit Investoren entsprechende Bonitätsprüfungen der betreffenden Unternehmen vorausgegangen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Plant die Bundesregierung grundsätzlich, den Deutschen Bundestag bzw. Ausschüsse des Deutschen Bundestages über ihre Absichten in Bezug auf Prora zu unterrichten?

Wenn ja, wann?

9

Hat die Bundesregierung die Absicht, bereits vorhandene museale und touristische Einrichtungen im Komplex von Prora zu erhalten bzw. den Betreibern der Einrichtung bei Verkauf des Teilstücks, in dem sich eine derartige Einrichtung befindet, einen angemessenen Ersatz anzubieten?

10

Sieht die Bundesregierung angesichts einer auch von ihr selbst geforderten fundierteren Auseinandersetzung mit rechtsextremistischer und nazistischer Ideologie in der Öffentlichkeit eine Möglichkeit, anspruchsvolle politisch-pädagogische Vorhaben wie die Einrichtung eines Museums für Sozialgeschichte des Dritten Reiches am authentischen Ort in Prora – angeregt von der Stiftung NEUE KULTUR – substantiell zu unterstützen?

Berlin, den 6. November 2000

Dr. Heinrich Fink Roland Claus und Fraktion

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