Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 1999 wurde das Kindergeld erhöht. Nach § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Diese Praxis hat zur Folge, daß mit jeder Kindergelderhöhung Alleinerziehende bzw. Familien mit einem oder mehreren Kindern aufgrund der Kindergelderhöhung aus dem Sozialhilfebezug ausscheiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Kinder und Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung per 1. Januar 1999 sozialhilfeberechtigt (bitte Auflistung nach Alter)?
Wie viele Alleinerziehende sind aufgrund der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 1999 aus dem Sozialhilfebezug ausgeschieden (bitte Auflistung nach Geschlecht)?
Wie viele Bedarfgemeinschaften sind aufgrund der Kindergelderhöhung zum Januar 1999 aus dem Sozialhilfebezug ausgeschieden?