Eckdaten des Zukunftsprogrammes 2000 und Wohnungspolitik
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS Eckdaten des Zukunftsprogrammes 2000 und Wohnungspolitik
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche nicht gesetzlichen Finanzhilfen im Programm Sozialer Wohnungsbau in welcher Höhe jeweils über die Jahre sollen abgebaut werden, die unter der Rubrik Einsparmaßnahmen „sozialer Wohnungsbau“ (Abbau nicht gesetzlicher Finanzhilfen) im Zukunftsprogramm zur Haushaltskonsolidierung folgendermaßen aufgeführt sind: 68,8 Mio. DM im Jahr 2000, 164,7 Mio. DM im Jahr 2001, 244,4 Mio. DM im Jahr 2002, 320,1 Mio. DM im Jahr 2003?
Beziehen sich die Einsparungen, die im Eckwertepapier des Bundesministeriums der Finanzen bei der Position „Wohngeld“ Mehreinnahmen bzw. Einsparungen für den Bundeshaushalt in Höhe von: 2 225 Mio. DM im Jahr 2000, 2 369 Mio. DM im Jahr 2001, 2 469 Mio. DM im Jahr 2002, 2 541 Mio. DM im Jahr 2003 aufweisen, auf das pauschalierte Wohngeld, und trifft es zu, daß beabsichtigt ist, daß zukünftig die Kommunen die vollen Leistungen in dieser Höhe zu erbringen haben?
Folgt aus der Tatsache, daß der Gesamtbedarf an pauschaliertem Wohngeld zu 53 % von den Kommunen, zu 47 % vom Bund gezahlt wird, daß die Kommunen den bisherigen Bundesanteil zusätzlich übernehmen sollen, d. h. der von ihnen künftig aufzubringende Betrag nicht nur bei ca. 2,5 Mrd. DM, sondern bei ca. 5 Mrd. DM liegen könnte?
Aufgrund welcher Tatsachen kommt die Bundesregierung zu der Annahme, daß die Kommunen in der Lage sind, diese Summen aufzubringen?
Läßt sich aus der wachsenden Höhe der Einsparungen schlußfolgern, daß die Bundesregierung insgesamt mit dem weiteren Anwachsen der notwendigen Ausgaben für pauschaliertes Wohngeld rechnet, aber die notwendig werdenden Aufstockungen bei Übertragung der Leistungspflicht auf die Kommunen in ihrem Haushalt bereits als Einspar-Plus einkalkuliert?
Aufgrund welcher Tatsachen kommt die Bundesregierung zu der Annahme, daß die Länder im Bundesrat der Übertragung der vollen Verantwortung für die Zahlung des Pauschalwohngeldes auf Länder und Kommunen zustimmen werden?
Befürchtet die Bundesregierung, unter der Annahme, daß die Pläne zur Übertragung der Zahlung des Pauschalwohngeldes auf die Kommunen verwirklicht werden, bei dem dann entstehenden enormen finanziellen Druck, daß die Kommunen gezwungen sein werden, die Ausgaben für das pauschale Wohngeld zu reduzieren, also bei den sozial Schwächsten zu sparen?
Durch welche Maßnahmen und Mittel aus welchen Titeln (bitte detailliert aufführen) soll in welcher Höhe in den Jahren 2000 bis 2003 die vom Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Juni des Jahres angekündigte Kompensation für die Kommunen erfolgen?
Trifft es zu, daß die Belastung der Kommunen durch eine geringere Anhebung der Beamtenpensionen ausgeglichen werden soll, wie in der Presse zu lesen war?
Wenn ja, wie konkret soll sich die geringere Anhebung der Beamtenpensionen in den Jahren 2000 bis 2003 gestalten, und zu welchen Einsparungen und Ergebnissen soll diese Maßnahme in den Jahren 2000 bis 2003 führen?
Haben sich die im Zahlentableau des Steuerentlastungsgesetzes 2000 durch die Abschaffung des Vorkostenabzuges beim Wohneigentumserwerb veranschlagten Mehreinnahmen von jeweils 1 163 Mio. DM pro Jahr für den Bundeshaushalt mittlerweile als falsch erwiesen, weil unter den vorgesehenen Einsparmaßnahmen im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Zukunftsprogramm 2000 für die Position „Abschaffung Vorkostenabzug“ Mehreinnahmen in Höhe von jeweils nur noch 379 Mio. DM für die Jahre 2000 bis 2003 aufgeführt sind, bzw. – wenn dies nicht zutrifft – wie ist der Differenzbetrag von 784 Mio. DM (379 Mio. zu 1 163 Mio.) zu erklären?