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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Internet und Öffentlichkeit des staatlichen Handelns (G-SIG: 14011277)

Eröffnung eines freien Zugangs zu amtlichen Unterlagen und Datenbeständen des Bundes; geschätzter Personal- und Sachaufwand für die Internetpräsenz der Bundesbehörden; Erweiterung der Informationsrechte des Bürgers durch ein Informationsfreiheitsgesetz; Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin; Auswirkungen des Umweltinformationsgesetzes

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/381604. 07. 2000

Internet und Öffentlichkeit des staatlichen Handelns

der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Norbert Röttgen, Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Sylvia Bonitz, Renate Diemers, Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Elmar Müller (Kirchheim), Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ hat in ihrem Schlussbericht im Kapitel „Bürger und Staat 21“ folgende Empfehlung abgegeben: „Die neuen Medien bieten besonders über das Internet für Parlamente, Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen neue Möglichkeiten, Bürger schnell und unmittelbar zu informieren und das eigene Handeln transparenter zu machen. Für die Bürger bieten sich neue Möglichkeiten der gezielten unmittelbaren Information. Das Informationsangebot aller öffentlichen Stellen sollte daher rasch ausgeweitet und vervollständigt werden.“

Eine umfassende und benutzerfreundliche Darstellung von Informationen im Internet durch alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen ist eine große Chance, staatliches Handeln verständlicher und durchschaubarer zu machen. Gleichzeitig werden wichtige Anreize zur Internetnutzung geschaffen. Der Ausbau der Internet-Informationsangebote durch Bund, Länder und Kommunen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Spitzenstellung Deutschlands auf dem Weg in die Informationsgesellschaft.

In ihrem Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ vom September 1999 hat die Bundesregierung allgemeine Aktivitäten für ein besseres Internet-Angebot aller Bundesministerien und nachgeordneten Behörden angekündigt. Ziel muss es sein, alle Dokumente des Bundes, die nach der gegenwärtigen Rechtslage öffentlich zugänglich sind, benutzerfreundlich im Internet zu präsentieren.

Daneben gibt es in Deutschland, anknüpfend an den „Freedom of Information Act“ der Vereinigten Staaten, eine Diskussion, welche Informationen über staatliches und kommunales Handeln zusätzlich öffentlich gemacht werden sollen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben Gesetze erlassen, die den Zugang der Bürger zu Informationen erweitern sollen. In den Koalitionsvereinbarungen wird gefordert, auch auf Bundesebene einen „Freedom of Information Act“ zu erlassen. Im Programm der Bundesregierung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung – Leitbild und Programm der Bundesregierung“ vom 1. Dezember 1999 wird diese Forderung nochmals erwähnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und anderes) des Bundes und der EU sind nach Auffassung der Bundesregierung zu beachten bei der Frage, welche Daten und Informationen Bundesbehörden an die Öffentlichkeit geben dürfen?

2

Welche Daten und Informationen des Bundes sind nach der gegenwärtigen Rechtslage öffentlich zugänglich?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Bürgern Daten und Informationen verweigert wurden? Wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Ablehnungsfälle ein? Welche Gründe sind für die Ablehnungen maßgeblich?

4

Wurden in den letzten Jahren wegen der Verweigerung des Zugangs zu Daten und Informationen und der Verweigerung von Veröffentlichungen von Daten und Informationen Gerichtsverfahren gegen Bundesbehörden angestrengt? Wenn ja, wie viele, in welchen Sachgebieten und mit welchem Erfolg?

5

Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen des Umweltinformationsgesetzes, das 1994 in Kraft getreten ist, bekannt, und was sagen diese Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls aus?

6

Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Häufigkeit der Informationsgesuche, die im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes eingegangen sind?

7

Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen der Landesgesetze „Informationsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein“, „Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz von Brandenburg“ sowie „Berliner Informationsfreiheitsgesetz“ bekannt, und was sagen diese Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls aus?

8

Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Häufigkeit der Informationsgesuche, die im Rahmen der in Punkt 7 genannten Gesetze eingegangen sind?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem Umweltinformationsgesetz und den bereits zitierten Ländergesetzen, und welche Folgerung zieht sie aus dieser Beurteilung?

10

Welcher Anteil der nach der gegenwärtigen Rechtslage öffentlich zugänglichen Daten und Informationen der Bundesbehörden ist im Internet öffentlich einsehbar?

11

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Personal- und Sachaufwand für die Internetpräsenz des Bundes insgesamt?

12

Wie hat sich die Informationsnachfrage der Bürger und die Darstellung der Bundesbehörden seit Einführung der Internetpräsenz des Bundes verändert?

13

Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Informationsnachfrage im Laufe der nächsten Jahre verändern?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisherigen rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Akteneinsicht bei Bundesbehörden ausreichend sind, das Interesse der Öffentlichkeit zu befriedigen, Transparenz zu gewährleisten und das staatliche Handeln kontrollierbar zu machen?

15

In welchem Umfang, in welcher Aufbereitung und in welchem zeitlichen Rahmen will der Bund mit seinen Behörden das Informationsangebot im Internet erweitern?

16

Plant die Bundesregierung neue Rechtsvorschriften, um die Möglichkeit der Bürger und Institutionen auf Akteneinsicht in einem so genannten Informationsfreiheitsgesetz zu erweitern?

17

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich selbst und ihre nachgeordneten Behörden zur elektronischen Darstellung von Daten und Informationen der Bundesbehörden zu verpflichten?

18

Mit welchen EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen, die aus dem „Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft“ entwickelt werden, ist demnächst zu rechnen, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagieren?

Berlin, den 4. Juli 2000

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Norbert Röttgen Dr. Norbert Lammert Bernd Neumann (Bremen) Renate Blank Sylvia Bonitz Renate Diemers Steffen Kampeter Hartmut Koschyk Erich Maaß (Wilhelmshaven) Elmar Müller (Kirchheim) Anton Pfeifer Hans-Peter Repnik Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Erika Schuchardt Margarete Späte, Erika Steinbach Dr. Rita Süssmuth Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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