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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aufstiegsfortbildung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker und Existenzgründungen (G-SIG: 14010836)

Gründung von Handwerksbetrieben durch staatlich geprüfte Techniker, Einbeziehung von Technikern in die Handwerksrolle, Gleichstellung mit Technikern aus anderen EU-Staaten

Fraktion

PDS

Datum

29.02.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/263401. 02. 2000

Aufstiegsfortbildung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker und Existenzgründungen

der Abgeordneten Maritta Böttcher, Heidemarie Lüth und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker ist eine Aufstiegsfortbildung für Facharbeiter und Gesellen, die einen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben und eine mehrjährige Praxis in dem ausgeübten Beruf vorweisen können. Die Versagung des Zugangs zum Handwerk für so qualifizierte Fachleute behindert Existenzgründungen und verschenkt Arbeitsplatz- und Ausbildungspotenziale.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Trifft es zu, dass Staatlich geprüfte Techniker, die nach ihrem viersemestrigen Studium von der beruflichen Qualifikation her zwischen dem Handwerksmeister und dem Diplomingenieur angesiedelt sind, keine Möglichkeiten haben, einen Handwerksbetrieb in ihrem Ausbildungsberuf zu eröffnen?

2

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Staatlich geprüften Techniker in die Regelung des § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei der Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982 (BGBl. I S. 1475) einzubeziehen, zumal die Zugangsvoraussetzungen für das Technikerstudium abgeschlossene Berufsausbildung und berufliche Praxis umfassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann ist mit einer Änderung der Verordnung zu rechnen?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit ein, Existenzgründungen aus diesem Personenkreis zu befördern angesichts der Tatsache, dass Handwerker aus anderen EU-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland selbständig tätig sein können?

Berlin, den 26. Januar 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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