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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verwendung von Einnahmen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (G-SIG: 14010731)

Umfang der Verwendung der Fehlbelegungsabgabe für den Wohnungsbau seit 1990, Fehlbelegungsabgabe als "Vertreibungsabgabe", Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichszahlungen

Fraktion

PDS

Datum

10.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/231307. 12. 99

Verwendung von Einnahmen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Länder leiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen ohne Verwaltungskostenabzüge und ähnliche Abzüge direkt in den sozialen Wohnungsbau weiter?

Welche Länder erheben eine Verwaltungsabgabe?

2

Welchen prozentualen Anteil macht die Verwaltungsabgabe in den betreffenden Ländern aus?

3

Wie viele neue Sozialwohnungen wurden aus den Einkünften durch die Fehlbelegungsabgabe seit 1990 in den einzelnen Ländern gebaut (bitte in Jahresscheiben)?

4

Für wie viele Personen wurde damit effektiv neuer Wohnraum geschaffen?

5

Welche neuen Zahlen liegen der Bundesregierung seit der Antwort auf Drucksache 14/1451 (Kleine Anfrage „Fehlbelegungsabgabe“) vor?

6

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich die Fehlbelegungsabgabe in der Praxis doch zu einer „Vertreibungsabgabe“ entwickelt hat?

Welche Konsequenzen hatte das für die soziale Struktur betroffener Wohngebiete?

7

Welche Konsequenzen haben die Länder, in denen Fälle nach Frage 6 auftraten, gezogen?

8

Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten Jahren bekannt, in denen von der Erhebung der Ausgleichszahlungen abgesehen wurde (bitte in Jahresscheiben)?

Berlin, den 2. Dezember 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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