Zuwendungen des Bundes
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bund der Steuerzahler stellte in seiner Studie „Zuwendungen des Bundes 1999 – das ungenutzte Einsparpotential“ u. a. fest, dass sich die Zuwendungen für das Jahr 1999 auf 34,6 Mrd. DM belaufen. Der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe schlagen die Vorlage von Zuwendungsberichten vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Zuwendung“ (im Unterschied zu Subventionen, finanziellen Aufwendungen für allgemeine Staatsausgaben, Zuweisungen, Zuschüssen und Kapitalaufstockungen bei Bundesunternehmen sowie Bundesbürgschaften)?
In welchen Einzelplänen waren 1999 und sind im Bundeshaushalt 2000 Zuwendungen ausgewiesen?
In welcher Höhe weisen die Einzelpläne nach Frage 2 Zuwendungen aus?
Wie teilen sich die Zuwendungen in den Einzelplänen auf nach – Zuschüssen, – Darlehen, – Schuldendiensthilfen, für welche Zwecke wurden sie jeweils gewährt?
Welche grundlegenden Kriterien sind Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen und wie wird deren sach- und kriteriengerechte Verwendung geprüft?
In welchen Abständen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für erteilte Zuwendungen noch gegeben sind?
Wer nimmt diese Prüfung vor?
In welchen Fällen wurde und wird von der Bundesregierung oder der entsprechenden Bewilligungsbehörde eine Rückforderung von Zuwendungen geltend gemacht?
Welcher Anteil der Zuwendungen entfällt in den Einzelplänen auf Projektförderung, welcher Anteil auf institutionelle Förderung?
Wie weit ist der Ermessensspielraum der Bewilligungsbehörden bei Zuwendungen geregelt oder sind nur genau definierte Projekte bzw. Institutionen zuwendungsberechtigt?
Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen des Bundes der Steuerzahler, einen Gesamtbetrag als Obergrenze von Zuwendungen für jedes Bundesministerium jährlich neu zu bestimmen?
Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen des Bundes der Steuerzahler, über die betreffenden Ressorts, die Zuwendungen jährlich um einen festzulegenden Prozentsatz zu kürzen?
Welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung ein, um einer „Verewigung“ von Zuwendungen zu begegnen?