Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach den Angaben der Bundesregierung beträgt die Gesamtsumme der Steuerentlastungen im Zeitraum von 1999 bis 2005 73 Mrd. DM. In diesem Betrag sind die Entlastungen durch den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen noch nicht enthalten. Trotz der mit der „Steuerreform 2000“ beabsichtigten Entlastung will die Bundesregierung an dem Ziel eines Haushalts ohne Neuverschuldung im Jahr 2006 festhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes wird in den einzelnen Jahren des Zeitraums 2000 bis 2006 im Hinblick auf diese Zielstellung unterstellt bzw. ist nach Auffassung der Bundesregierung notwendig?
Welche Entwicklung von Einkommen und Wirtschaftswachstum wird in den einzelnen Jahren des Zeitraums 2000 bis 2006 im Hinblick auf diese Zielstellung unterstellt?
Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung das jährliche durch die Steuerreform induzierte Einkommens- und Wirtschaftswachstum ausfallen?
Wie werden sich nach Auffassung der Bundesregierung die Ausgaben des Bundeshaushalts in den einzelnen Jahren des Zeitraums 2000 bis 2006 entwickeln?
In welchen Einzelhaushalten des Bundes werden die größten Einsparungen zu erwarten sein?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Neuverschuldung des Bundeshaushalts in den einzelnen Jahren des Zeitraums 2000 bis 2006 entwickeln?
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung das gesamte Steueraufkommen in den einzelnen Jahren des Zeitraums 2000 bis 2006 entwickeln?
Wie verteilt sich dieses Steueraufkommen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, den Solidaritätszuschlag, die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer und die Energiesteuer?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das angestrebte Ziel ohne weitere Erhöhungen der indirekten Steuern zu erreichen ist? Welche Erhöhungen der indirekten Steuern sind bis zum Jahr 2002 und 2006 geplant?
Welche kassenmäßigen Auswirkungen würden in den einzelnen Jahren jeweils aus dem Steueränderungsgesetz 1998, dem Steuerentlastungsgesetz 1999, dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform, dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform, dem Gesetz zur Familienförderung, dem Steuerbereinigungsgesetz 1999, der beabsichtigten zweiten Stufe der Familienförderung, der Einkommensteuertarifreform 2003 und 2005 in den Zeiträumen vom Datum ihres Inkrafttretens bis zum Jahr 2006 resultieren?
Nach welchen Kriterien wurde die Abgrenzung von „Privathaushalten“, „Mittelstand“ und „Großunternehmen“ im Informationsmaterial des Bundesministeriums der Finanzen, Referat Presse und Information, vom 21. Dezember 1999 zur geplanten Unternehmensteuerreform vorgenommen?
Wie verteilen sich die kassenmäßigen Auswirkungen in den einzelnen Jahren bis 2006 der unter Frage 10 genannten Gesetze und Reformvorhaben auf die „Privathaushalte“, den „Mittelstand“ und die „Großunternehmen“?
Zu welchen Entlastungen bzw. Mehrbelastungen führen die einzelnen Neuregelungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 jeweils in den Jahren des Zeitraums 1999 bis 2006? (Die Angaben bitte insgesamt und gesondert für die „privaten Haushalte“, den „Mittelstand“ und die „Großunternehmen“ entsprechend der Abgrenzung im Informationsmaterial des Bundesministeriums der Finanzen, Referat Presse und Information, vom 21. Dezember 1999 ausweisen.)
Zu welchen Entlastungen und Mehrbelastungen führen die einzelnen Neuregelungen der geplanten Unternehmensteuerreform jeweils in den Jahren des Zeitraums 2001 bis 2006? (Die Angaben bitte insgesamt und gesondert für die „privaten Haushalte“, den „Mittelstand“ und die „Großunternehmen“ entsprechend der Abgrenzung im Informationsmaterial des Bundesministeriums der Finanzen, Referat Presse und Information, vom 21. Dezember 1999 ausweisen.)
Wie wurde das steuerliche Mehraufkommen von 13 Mrd. DM aus der Kürzung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ermittelt?
Inwieweit haben die bis zum Jahr 2000 in Kraft getretenen steuerlichen Maßnahmen nur zu temporären Mehrbelastungen der „Großunternehmen“ geführt?