Soldatische Traditionsverbände und Pressemeldung über Mittel aus dem Bundeshaushalt für ein Seminar in Aachen (Nachfrage)
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS vom 4. April 2000 (Antwort: Bundestagsdrucksache 14/3119) räumt die Bundesregierung ein, in den Ausgaben der Publikation „Soldat im Volk“ ab dem Heft September 1999 Anhaltspunkte für einen rechtsextremen Hintergrund gefunden zu haben.
Es wird auf Anzeigen der revisionistischen Schrift „Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung“ und die Verharmlosung des Wirkens von Holocaust-Leugnern hingewiesen.
Es lassen sich allerdings bereits in früheren Ausgaben dieser Zeitschrift die beschriebenen Anzeigen finden, auch wird in Anzeigen mehrfach für Veranstaltungen des rechtsextremen „Bundesverband der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS e. V. – Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit“ (HIAG) geworben sowie revisionistische Literatur empfohlen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Auswahl, da die Zeitschrift zahlreiche Beispiele von Rassismus, Revisionismus und Rechtsextremismus enthält.
Die Zeitschrift „Soldat im Volk“ begreift sich als Organ des „Verbandes deutscher Soldaten e. V.“ (VdS) und des „Ringes Deutscher Soldatenverbände“ (RDS).
Der VdS und der RDS sind Mitglieder im Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw), wobei der VdS sowohl im Beirat, im gemeinsamen Ausschuss und im Kuratorium Mitglied ist; der RDS ist Mitglied im Beirat und im gemeinsamen Ausschuss. Im Zustandsbericht 1998 des VdRBw werden für den VdS 77 Kontakte und Veranstaltungen, für den RDS 10 Kontakte und Veranstaltungen angegeben.
Laut der Antwort der Bundesregierung vom 4. April 2000 können im VdS nur Einzelpersonen Mitglied sein, eine Mitgliedschaft von Verbänden sei nicht vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Auswertung der Ausgaben der Zeitschrift „Soldat und Volk“ seit September 1999 bis heute erlangt?
Hat die Bundesregierung nach der Feststellung von Anhaltspunkten eines rechtsextremen Hintergrundes in der Publikation „Soldat im Volk“ in den Ausgaben ab September 1999 Auswertungen früherer Hefte dieser Zeitschrift vorgenommen?
Wenn ja, welche Ausgaben und zu welchen Ergebnissen hat diese Auswertung geführt?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde dies unterlassen?
Liegen der Bundesregierung jetzt verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse bezüglich der unter Frage 2 beschriebenen Auswertung vor?
In welcher Auflage erscheint die Zeitschrift „Soldat im Volk“?
Ist diese Zeitschrift in Kasernen der Bundeswehr erhältlich ist, und wenn ja, in welchen?
Welche Konsequenzen im Hinblick auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Tatsache, dass die Zeitschrift „Soldat im Volk“ ein Organ des VdS und des RDS ist?
Hat sich die Bundesregierung nach der Feststellung eines rechtsextremen Hintergrundes in der Publikation „Soldat im Volk“ in den Ausgaben ab September 1999 mit dem VdS bzw. mit dem RDS befasst?
Liegen der Bundesregierung jetzt verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse bezüglich dem „Verband deutscher Soldaten e. V.“ bzw. dem „Ring Deutscher Soldaten“ vor?
Fanden seit 1990 in Räumlichkeiten der Bundeswehr Veranstaltungen des VdS bzw. des RDS statt (bitte Auflistung nach Ort, Datum, Titel der Veranstaltung und Referenten)?
Welche Verbände sind laut der Liste des Bundesministeriums der Verteidigung Mitglieder des RDS?
Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hinsichtlich der Tatsache, dass der RDS ein Dachverband ist, und nach den Erkenntnissen bezüglich der Zeitschrift „Soldat im Volk“ mit den Einzelverbänden des RDS befasst?
Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen hat dies geführt?
Welche politischen und finanziellen Konsequenzen (Bundesförderung) zieht die Bundesregierung aus der Mitgliedschaft des VdS und des RDS im VdRBw?
Gedenkt die Bundesregierung – nach dem bisherigen Stand der Prüfung – auch weiterhin Veranstaltungen des VdS und des RDS bzw. deren Vertretern in den Räumlichkeiten der Bundeswehr zuzulassen?
Nutzen Mitglieder des VdS oder des RDS Schießstände der Bundeswehr, und wenn ja, bitte nach Ort und Datum auflisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Flugblatt „Die Waffen-SS als Teil der deutschen Streitkräfte“ mit dem Impressum herausgegeben wird „Bundesverband der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS e. V. im Verband deutscher Soldaten (VdS)“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der HIAG-Landesverband Hamburg e. V. wiederholt in der Zeitschrift „Soldat im Volk“ publizieren kann (beispielsweise in der Ausgabe Dezember 1998), und welche weiteren Kenntnisse hat die Bundsregierung über Kontakte zwischen HIAG und VdS?