Vorbemerkung
Im Hinblick auf die ressortübergreifende Koordinationsfunktion des Beauftragten und die enge inhaltliche Verknüpfung der vier Fragen werden sie im Folgenden im Zusammenhang beantwortet:
Der Bundeskanzler hat mit der Regierungsbildung Rolf Schwanitz als Staatsminister beim Bundeskanzler zum Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder bestellt.
In dieser Funktion berät und unterstützt Staatsminister Rolf Schwanitz den Bundeskanzler bei allen die neuen Länder betreffenden Fragen. Neben der vom Beauftragten geleiteten Arbeitsgruppe „Aufbau Ost“ innerhalb des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerb sind hierfür die regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen des „Kabinettausschusses neue Länder“ mit den ostdeutschen Landeskabinetten wichtige Instrumente, deren Struktur und Arbeitsergebnisse bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS „Ergebnisse der Kabinettsitzungen in den neuen Bundesländern“, Drucksache 14/1896 vom 28. Oktober 1999 ausführlich erläutert wurden.
Die Entscheidung der Bundesregierung für eine Koordination des Aufbaus Ost aus dem Bundeskanzleramt heraus macht deutlich: Die Angleichung der Lebensverhältnisse im vereinten Deutschland steht im Mittelpunkt der Politik und in der gemeinsamen Verantwortung dieser Bundesregierung.
Mit dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 1999 hat der Beauftragte eine realistische Bestandsaufnahme der Lage in den neuen Ländern geliefert, die erstmals die Leistungen der Ostdeutschen für das Erreichte angemessen würdigt, aber auch nüchtern offen legt, dass es bis zur Angleichung der Lebensverhältnisse noch ein langer Weg ist. Vor allem aber erläutert der Bericht das wirtschaftliche Konzept der Bundesregierung für den weiteren Aufbau Ost. Darüber hinaus zeigt der Bericht die damit zusammenhängenden Maßnahmen in allen Politikbereichen, den Stand ihrer Umsetzung sowie deren weitere Perspektive auf. Er macht damit zugleich deutlich, dass die Bundesregierung ihr Gesamtkonzept für den Aufbau Ost zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer Politik gemacht hat, das – beispielsweise bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – bereits deutliche Erfolge zeigt. Ergänzend wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PDS zur Entwicklung und zur Situation in Ostdeutschland vom 31. Januar 2000, Drucksache 14/860 verwiesen.
Unter den im Jahresbericht ausführlich erläuterten politischen Maßnahmen, die der Beauftragte für Angelegenheiten der neuen Länder initiiert oder besonders unterstützt hat, wären aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern beispielhaft die Folgenden zu nennen: Schwerpunkt Ost in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Verstärkung der Verkehrsinvestitionen Ost aus dem EFRE-Bundesprogramm 2000 bis 2006 in Höhe von 3 Mrd. DM, das Investitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur 1999 bis 2002, die Erhöhung der Fördersätze im Investitionszulagengesetz, die Absatzförderung für ostdeutsche Produkte, die Fortführung des FUTOUR-Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmen, die Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes, das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2000 bis 2002, die Einrichtung der Kommission „Wohnungspolitischer Strukturwandel“ und schließlich die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die die Situation für alle ehemaligen Häftlinge und die Hinterbliebenen der Opfer des SED-Regimes erheblich verbessert.
Entscheidend für den bisherigen Erfolg der vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder wahrgenommenen Koordinierung bleibt die Verpflichtung der Fachressorts auf das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, dem Aufbau Ost höchste Priorität einzuräumen. Ausweis dieser Prioritätensetzung ist in besonderer Weise die Haushalts- und Finanzpolitik, in der sich trotz erheblicher Konsolidierungszwänge der Vorrang für den Aufbau Ost überzeugend widerspiegelt. Mit ihr korrespondiert der nachdrückliche Einsatz des Beauftragten für einen Solidarpakt II, der den Erfordernissen für die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland Rechnung trägt.