Auswirkungen des Entwurfs des Bundeshaushaltes 2001 auf die Kommunalhaushalte
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach den Angaben der Bundesregierung beträgt die Gesamtsumme der Steuerentlastungen im Zeitraum von 1999 bis 2005 mehr als 70 Mrd. DM. Ungeachtet dessen hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die Nettokreditaufnahme von 49,5 Mrd. DM bis 2004 auf 20,5 Mrd. DM und bis 2006 auf Null abzusenken. Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Koalition die Mehreinnahmen des Bundeshaushalts für die Schuldentilgung einzusetzen sowie Ausgabenkürzungen in Milliardenhöhe im Haushaltsjahr 2001. Besonders betroffen von den Haushaltskürzungen sind der Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, die Investitionen des Bundes, aber auch die Kulturförderung. Damit setzt die Bundesregierung ihren unsozialen Sparkurs fort, der besonders negative Auswirkungen auf die Haushalte der Städte und Gemeinden haben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung infolge der Abschaffung des bisherigen Zuschusses in Höhe von 7,5 Mrd. DM an die Bundesanstalt für Arbeit?
Mit welchem Anstieg der Sozialhilfeleistungen rechnet die Bundesregierung infolge der Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit?
Gibt es Analysen, welche Auswirkungen die geplante Rückführung der Investitionen des Bundes in den kommenden Jahren auf die Infrastruktur der Städte und Gemeinden haben wird?
Wenn ja, in welcher Größenordnung müssten die Kommunen zusätzliche Investitionen tätigen, um die ausfallenden Investitionen des Bundes auszugleichen?
Inwieweit werden Kultureinrichtungen der Kommunen von den Kürzungen der Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes betroffen sein und mit welchen zusätzlichen Ausgaben müssen die Städte und Gemeinden rechnen?
Mit welchen Steuermindereinnahmen der Städte und Gemeinden rechnet die Bundesregierung durch den Betriebsausgabenabzug bei Mobilfunklizenzen?
Plant der Bund Kompensationszahlungen an die Städte und Gemeinden für diese Steuermindereinnahmen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Veränderungen ergeben sich im Einzelnen im Entwurf für den Bundeshaushalt 2001 aus den Zusagen des Bundesministers der Finanzen an die Bundesländer im Zusammenhang mit deren Zustimmung zur Steuerreform?