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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in der Türkei (G-SIG: 14010526)

Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer, Erleichterungen bei der Visa-Erteilung, Maßnahmen gegen den Mißbrauch internationaler Hilfe, Erkenntnisse über Sammlungen von Verbänden aus dem Umfeld der islamischen Tugendpartei und der MHP, Warnungen vor dem aktuellen Erdbeben und Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen, Pläne für den Bau eines Kernkraftwerkes in Akkuyu trotz des Erdbebens

Fraktion

PDS

Datum

01.11.1999

Antwortdauer

54 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/157308. 09. 99

Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Bei dem Erdbeben in der Türkei haben nach türkischen staatlichen Angaben weit über 10 000 Menschen ihr Leben verloren, bis zu 600 000 sollen obdachlos geworden sein. Die wirtschaftlichen Schäden werden auf bis zu 30 Mrd. DM (so der Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien) geschätzt. Die in den letzten Tagen aufgetretenen Nachbeben haben die Schäden noch weiter erhöht. Seuchen und der nahende Winter drohen, die Zahl der direkten und indirekten Opfer noch weiter zu erhöhen; zudem drohen im Erdbebengebiet weitere Seuchen.

Verglichen mit diesem Ausmaß der Schäden hat die Bundesregierung bisher nur äußerst geringe Mittel bewilligt. So waren am 25. August 1999 nach Angaben eines Sprechers des Auswärtigen Amts gerade 5 Mio. DM Soforthilfe zur Finanzierung der Kosten für 200 deutsche Helfer, Bergungsteams, Brandbekämpfungsexperten sowie Lieferungen von Blutplasma, Medikamenten und Großzelten geleistet worden. Alle weitergehenden Hilfsmaßnahmen sollen, so Äußerungen aus der Bundesregierung, auf EU, EIB (Europäische Investitionsbank), Weltbank und andere internationale Einrichtungen abgewälzt werden, anstatt sofort, großzügig und direkt zu helfen.

Auch die Reaktionen der Innensenatoren und -minister von Bund und Ländern auf die Forderung, für türkische Erdbebenopfer, die Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland haben, großzügige Einreisemöglichkeiten zu schaffen, sind mehrfach als unzureichend kritisiert worden, darunter auch von der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung.

Nach Presseberichten gelten diese Erleichterungen nur für Eltern und Kinder bis 16 Jahre, die in der Bundesrepublik Deutschland lebende direkte Angehörige haben. Ihre Einreise ist zudem nach diesen Berichten auf maximal 90 Tage befristet, was zur Folge hat, dass türkische Erdbebenopfer, die Ende August in die Bundesrepublik Deutschland einreisten, spätestens Ende November, d.h. im Winter, wieder in die Türkei zurückkehren müssten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Erleichterungen gelten derzeit bei der Visa-Erteilung für welche Erdbebenopfer?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, ggf. im Benehmen mit den Bundesländern, die Visaerleichterungen auszudehnen auf Kinder über 16 Jahre, auf entferntere Verwandte sowie auf Personen, die von hier lebenden befreundeten, aber nicht verwandten Familien aufgenommen werden sollen?

Wenn ja, wann sollen diese Erleichterungen in Kraft treten?

Wenn nein, warum nicht?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befristung der Einreiseerlaubnis zu verlängern?

Wenn ja, auf welchen Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Mittel hat die Bundesregierung bisher für unmittelbare Erdbebenhilfe ausgegeben?

a) Welche Mittel davon wurden an welche deutschen Stellen bzw. Verbände gezahlt, die im Erdbebengebiet direkte Hilfe leisten?

b) Welche Mittel wurden direkt an türkische Stellen und Verbände im Erdbebengebiet gezahlt (bitte nach den genauen Empfängern der Zahlungen aufschlüsseln)?

c) Welche Zahlungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von der EU bzw. von anderen Staaten innerhalb wie außerhalb der EU an die Türkei geleistet worden?

d) Welche Hilfen haben frühere Bundesregierungen bei zurückliegenden Erdbeben in der Türkei geleistet (bitte Angaben bis zurück zum Jahr 1950)?

5

Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung derzeit für Selbsthilfeeinrichtungen der Erdbebenopfer und für kommunale Einrichtungen im unmittelbaren Erdbebengebiet?

Welche Unterstützung leisten nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus hiesige Kommunen und Bundesländer?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Geld- und Zeitbedarf, um den durch das Erdbeben obdachlos gewordenen Menschen wieder feste und erdbebensichere Wohnungen zu verschaffen?

Mit Mitteln in welcher Höhe will sich die Bundesregierung daran beteiligen?

7

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ausmaß an Schäden bei Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen im Erdbebengebiet?

b) Welchen Zeit- und Geldbedarf sieht die Bundesregierung, um den Betrieb dieser Einrichtungen im Erdbebengebiet wieder herzustellen?

c) Mit welchen Mitteln will sich die Bundesregierung daran beteiligen?

d) Erwägt die Bundesregierung darüber hinaus andere Formen der Soforthilfe für Kinder und Kranke, z. B. psychologische Betreuung von Kindern vor Ort, direkte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen usw.?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus der Polizei- und Militärhilfe für die Türkei bzw. Hermes-Bürgschaften zur Absicherung deutscher Waffenexporte in die Türkei zu unterbrechen, um stattdessen die direkte Erdbebenhilfe zu verstärken?

Wenn ja, welche direkten Zahlungen, Kredite und Hermes-Bürgschaften sind davon betroffen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Will die Bundesregierung sich bei der EU für die Freigabe von bisher gesperrten EU-Zahlungen und -Krediten an die Türkei einsetzen?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Mittel wirklich den Erdbebenopfern zugute kommen und nicht z. B. für den Bau neuer Gefängnisse verwendet werden oder für den Krieg des türkischen Militärs in den kurdischen Gebieten?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei früheren Erdbeben in der Türkei wiederholt Vorwürfe auftauchten, dass die Hilfsgüter und -zahlungen nicht bei den Erdbebenopfern ankamen, sondern z. T. weiterverkauft oder für andere Zwecke benutzt wurden?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung eine Wiederholung solchen Missbrauchs internationaler Hilfe verhindern?

11

Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über Sammlungen von Verbänden, die der islamischen „Tugendpartei“ und der Partei MHP der faschistischen grauen Wölfe zuzurechnen sind?

Wenn ja, welches Ausmaß haben diese Sammlungen nach Kenntnis der Bundesregierung und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr des Missbrauchs dieser Mittel?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Warnungen internationaler Experten über ein bevorstehendes Erdbeben kurz vor dem jetzigen Beben?

13

Gibt es Überlegungen, die türkische Regierung zu unterstützen, die Sicherheitsvorkehrungen gegen Erdbeben künftig generell zu verbessern, ggf. auch durch internationale Hilfe?

Wenn ja, welche Überlegungen bestehen derzeit?

Wenn nein, warum nicht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass trotz des Erdbebens an Plänen für den Bau eines Atomkraftwerkes in Akkuyu festgehalten wird?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben vor dem Hintergrund von Erdbebengefahren?

Liegen für den Fall einer Beauftragung einer deutschen Firma mit dem Bau bereits Anfragen wegen Hermes-Bürgschaften oder anderer öffentlicher Hilfen vor?

Berlin, den 3. September 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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