Entwicklung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs mit der Tschechischen Republik
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In einer Studie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Sozialwesen Zittau zur Ermittlung des Nutzerpotentials der Regionalstrecke Zittau – Seifhennersdorf – Löbau über tschechisches Territorium wird festgestellt, dass bei Einrichtung eines Verkehrshaltes im Bahnhof Warnsdorf 230 Reisende pro Tag ein- und aussteigen würden. Aus Sicht des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz–Niederschlesien rechtfertigt diese Tatsache die Einrichtung eines Eisenbahngrenzüberganges. Außerdem könnte bei Einrichtung eines regulären Verkehrshaltes im Bahnhof Warnsdorf auch die wirtschaftliche Bedeutung der Strecke deutlich erhöht werden.
Demgegenüber führt der Bundesgrenzschutz (BGS) als zuständige Behörde für den grenzüberschreitenden Verkehr und zuständig für die Sicherheit im öffentlichen Bahnbereich als Hinderungsgrund für einen Verkehrshaltepunkt in Warnsdorf die aus seiner Sicht immens hohen Investitionskosten an, sowohl für das Einrichten selbst als auch für die laufende Unterhaltung. Aus dem Bereich der Touristik sind in der Grenzregion jedoch unbürokratische und kostengünstige Verfahrensweisen der Grenzschutzbehörde bekannt, die z. B. bei grenzüberschreitenden Wanderwegen lediglich Stichprobenkontrollen vorsehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Weise hat die Bundesregierung Kontakt mit der Tschechischen Republik aufgenommen, um auf der Strecke Zittau – Seifhennerdorf – Löbau (Kursbuchstrecke 236) einen Verkehrshaltepunkt in Warnsdorf einzurichten und welche Haltung äußert die tschechische Regierung bezüglich des Vorhabens?
Welche Hinderungsgründe gibt es aus der Sicht der Bundesregierung gegen einen solchen Haltepunkt zusätzlich zu den vom BGS geäußerten Bedenken, dass dieses Vorhaben für eine unbestimmte Zeit bis zum Beitritt Tschechiens zur EU mit erheblichen Investitionsleistungen verbunden wäre?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung diese zusätzlichen Kosten, die vom BGS angeführt werden, bezüglich der
– einmaligen Investitionsleistungen zur Einrichtung des Haltepunktes,
– Personalkosten,
– Aufwendungen für die laufende Unterhaltung?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei einem solchen Verkehrshaltepunkt ähnlich kostengünstig zu verfahren wie bei den so genannten grenzüberschreitenden Wanderwegen, bei denen nur gelegentliche Stichprobenkontrollen durch den BGS vorgenommen werden?