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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden (G-SIG: 14010758)

Personelle Zusammensetzung der obersten Bundesbehörden nach Bundesländern

Fraktion

PDS

Datum

30.12.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/239815. 12. 99

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet die Bundesregierung, in den obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte „...aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welche landsmannschaftliche Zusammensetzung hat das Personal der obersten Bundesbehörden, je nach Bundesbehörde aufgeschlüsselt, im einfachen, gehobenen und höheren Dienst sowie nach Geschlecht (bitte einzeln nach obersten Bundesbehörden auflisten)?

2

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der notwendigen Erneuerung des öffentlichen Dienstes Handlungsbedarf zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen bzw. wird die Bundesregierung unternehmen?

Bonn, den 13. Dezember 1999

Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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