Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden (Nachfrage)
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden“ hatte die Bundesregierung geäußert, dass ihr statistische Angaben „zur landsmannschaftlichen Zusammensetzung des Personals der obersten Bundesbehörden (…) der Bundesregierung nicht“ vorliegen (Drucksache 14/2466).
Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verpflicht die Bundesregierung jedoch, in den obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte „… aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“
Die Frage nach der Zusammensetzung der obersten Bundesbehörden nach dem Geschlecht hat die Bundesregierung völlig unbeantwortet gelassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie will die Bundesregierung das Gebot des Artikels 36 Abs. 1 GG umsetzen, wenn sie nicht einmal Auskunft über die landsmannschaftliche Zusammensetzung der obersten Bundesbehörden geben kann?
Welche Zusammensetzung nach dem Geschlecht haben die obersten Bundesbehörden (bitte einzeln nach obersten Bundesbehörden und Dienstrang auflisten)?
Welche Angaben zur Person von Beamtinnen und Beamten in den obersten Bundesbehörden werden statistisch erfasst?