Haltung der Bundesregierung zu territorialen Ansprüchen auf „Ostpreußen“ innerhalb des Bundes der Vertriebenen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Die Zeitschrift „Deutscher Ostdienst“, herausgegeben durch den Bundesverband der Vertriebenen (BdV), berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 16 vom 20. April 2000 über die Tätigkeit des Vorsitzenden der Landsmannschaft Ostpreußen (LO).
Darin stuft sie die Entscheidung der „Ostpreußischen Landesvertretung“, des „obersten Beschlussorgans“ der LO, in der sich diese im März 1997 weigerte, das Eintreten für die „nationale und staatliche Einheit Deutschlands unter Einschluss Ostpreußens“ aus der Satzung der Landsmannschaft zu streichen, als eines der „wesentliche(n) Verdienste“ des amtierenden Vorsitzenden der LO ein (a.a.O., S. 2).
Der „Deutsche Ostdienst“ unterstützt damit die Verfechtung von außenpolitischen Zielen, die im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen, zu zahlreichen internationalen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. dem Zwei-plus-Vier-Vertrag) und im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, dass „die Deutschen“ (es folgt die Aufzählung der Bundesländer) „die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ haben. Die Satzung der „Ostpreußischen Landsmannschaft“ dagegen behauptet, diese Einheit sei nicht erreicht, zu ihrer Verwirklichung gehöre die Annexion der Gebiete des früheren „Ostpreußens“ an das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die Satzung der LO verpflichtet damit Mitglieder und Funktionäre der LO zu einer Politik, die den Frieden gefährdet, jede Politik der guten Nachbarschaft mit den Staaten Osteuropas untergräbt und gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Die Beibehaltung der Satzung habe zum Verlust der Gemeinnützigkeit und zu der Einstellung aller staatlichen Zuschüsse für die LO geführt, so der Bericht im „Deutschen Ostdienst“.
Zwei Ausgaben vorher hatte der „Deutsche Ostdienst“ gemeldet, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder am 3. September 2000 in Berlin zum 50. „Tag der Heimat“ die Festrede halten wird.
Durch die zeitliche Nähe der beiden Veröffentlichungen sowie durch die staatliche Förderung des BdV kann in der Öffentlichkeit, vor allem in Polen und Russland, der Eindruck entstehen, als billige die Bundesregierung die Infragestellung der bestehenden Grenzen in Europa und territoriale Forderungen gegen Nachbarländer, wie sie die Ostpreußische Landsmannschaft in ihrer Satzung erhebt.
Fragen und Antworten6
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die oben genannten territorialen Forderungen der Ostpreußischen Landsmannschaft vor – im Hinblick auf das Völkerrechtsgebot der Achtung bestehender Grenzen, im Hinblick auf das Gebot einer Politik des Friedens und der guten Nachbarschaft mit den Staaten Osteuropas, im Hinblick auf die Feststellung der Präambel des Grundgesetzes, wonach die Einheit und Freiheit Deutschlands „vollendet“ ist?
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass von der Landsmannschaft Ostpreußen territoriale Forderungen in verfassungsschutzrelevanter Weise propagiert werden.
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Forderungen im Hinblick auf eine eventuelle rechtsextremistische Durchsetzung der LO? Sind der Bundesregierung ggf. weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesem Zusammenhang bekannt?
Eine verfassungsschutzrelevante „Durchsetzung“ der Landsmannschaft Ostpreußen im Sinne der Anfrage ist nicht bekannt. Im Übrigen hat die Bundesregierung die Förderung von Projekten der Landsmannschaft Ostpreußen eingestellt.
Welche Kenntnisse hat die Bundsregierung über eine rechtsextreme Ausrichtung des „Ostpreußenblattes“, des Organs der LO?
Erkenntnisse über eine rechtsextremistische Ausrichtung des „Ostpreußenblattes“ liegen nicht vor. In einzelnen Fällen hat die Zeitung allerdings Beiträge von Rechtsextremisten veröffentlicht oder für Erzeugnisse rechtsextremistischer Verlage geworben.
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch den „Deutschen Ostdienst“ wegen Propagierung und Unterstützung solcher territorialer Forderungen künftig als „verfassungsfeindlich“ einzustufen? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Gemäß §§ 3, 4 Bundesverfassungsschutzgesetz ist Voraussetzung für die Annahme von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Vorliegen entsprechender tatsächlicher Anhaltspunkte. Diese Voraussetzung liegt nicht vor.
Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Mitgliedsverbände des „Bund der Vertriebenen“ in ihren Satzungen territoriale Ziele, die auf eine Revision der bestehenden deutschen Ostgrenze hinauslaufen, vertreten (bitte die Verbände und die entsprechenden Satzungsziele einzeln auflisten)?
Dazu liegen keine verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor.
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Hinblick auf die institutionelle Förderung des BdV ergreifen, um der Verfechtung und Propagierung solcher Ziele durch Publikationen und Mitgliedsverbände des BdV in ihren Kontakten und Gesprächen mit dem „Bund der Vertriebenen“ und seinen Mitgliedsorganisationen künftig entgegenzutreten?
Auf die Antworten der Bundesregierung vom 23. November 1999 und 26. April 2000 (Drucksachen 14/2159 und 14/3263) auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS (Drucksachen 14/1792 und 14/3181) wird verwiesen.