Umbenennung von Bundeswehr-Kasernen
der Abgeordneten Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 25. April 1998 beschloss der Deutsche Bundestag, dass Kasernenbenennungen nach Mitgliedern der deutschen Legion Condor aufgehoben werden sollen. Dies bezog sich vor allem darauf, dass bis heute Einrichtungen der Bundeswehr nach dem Jagdflieger Werner Mölders benannt sind, der an der Zerstörung der Stadt Guernica/Gernika beteiligt gewesen ist. Weder die damalige noch die heutige Bundesregierung haben diesbezügliche Schritte veranlasst.
Am 27. Januar 1999 erklärte Staatsminister Dr. Michael Naumann, die Bundesregierung beabsichtige Kasernen umzubenennen, die noch immer die Namen von Generälen, die in der Wehrmacht dem Hitler-Regime dienten, tragen würden. „Das ändern wir jetzt. Das schwöre ich Ihnen. In zwei Jahren finden Sie keine mehr“, hatte Staatsminister Dr. Michael Naumann in einer Fernsehdiskussion ausgeführt. Aber noch immer tragen über 30 Kasernen der Bundeswehr die Namen von Wehrmachtsoffizieren, die der nationalsozialistischen Diktatur treu gedient haben. Weitere Einrichtungen sind nach Militärführern des Wilhelminischen Reiches benannt, darunter der Kommandeur der Kaiserlichen Kolonialtruppen (1913 bis 1918), Paul von Lettow-Vorbeck.
Bereits in den Jahren zuvor hatten Persönlichkeiten der Parteien, die seit September 1998 die Bundesregierung tragen, die Auffassung vertreten, dass die in den fragwürdigen Kasernenbenennungen zum Ausdruck kommende Traditionspflege nicht hingenommen werden könne.
Der Bundesminister der Verteidigung wollte Pressemeldungen zufolge (siehe u. a. Berliner Zeitung und Süddeutsche Zeitung vom 30. Januar 1999) die Änderung umstrittener Kasernennamen vorantreiben. Allerdings sollte die Initiative zur Umbenennung von den dort stationierten Soldaten und den jeweiligen Gemeinden kommen. Die Bundesregierung erklärte damals, dass sie eine breite Diskussion in den Standorten und in der Truppe anstrebe.
Das Thema scheint mittlerweile von der Agenda der Regierungspolitik verschwunden zu sein. Auch erscheint das angestrebte Verfahren vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen mit diesem Thema überaus zweifelhaft.
Erst nach lang anhaltenden öffentlichen Protesten sah sich der damalige Bundesminister der Verteidigung Volker Rühe veranlasst, die Umbenennung der nach den Hitler-Generälen Dietl und Kübler benannten Kasernen gegen den Widerstand der Standortvertreter bzw. der Repräsentanten der örtlichen Politik durchzusetzen. Diese Tatsache wirft die Frage auf, in welcher Weise der Oberste Dienstherr der Soldaten seine Verantwortung für eine demokratiegemäße Traditionspflege in den Streitkräften wahrnehmen kann und muss.
Eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der in Betracht zu ziehenden Bundeswehr-Einrichtungen liegt seit längerem vor. Die CDU-geführte Bundesregierung hatte 1989 Gutachten zu in der Kritik stehenden Namensgebern in Auftrag gegeben. Die vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt erstellten Analysen liegen vor, sind allerdings der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden. Doch diese Forschungsergebnisse blieben bislang konsequenzlos.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kriterien gelten bei der Auswahl von Namensgebern von Kasernen? Hält die Bundesregierung diese Kriterien für überprüfungsbedürftig? Hat darüber in jüngerer Zeit eine Diskussion in den Standorten mit den Angehörigen der Streitkräfte stattgefunden? Wenn ja, wann und wo? Wurde dieses Thema bei den jüngsten Beratungsrunden des Bundesministers der Verteidigung mit den Vertretern verschiedener Kommandoebenen angesprochen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die militärgeschichtlichen Stellungnahmen, die nach 1989 zu in Frage stehenden Namensgebern aus der Wehrmachtzeit erarbeitet wurden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Wenn nein, warum nicht? Liegen beim Militärgeschichtlichen Forschungsamt oder bei anderen wissenschaftlichen Einrichtungen neuere Erkenntnisse vor, die die Traditionswürdigkeit der namensgebenden Wehrmachtsangehörigen in Zweifel ziehen bzw. die deren Traditionswürdigkeit bestätigen?
Macht die öffentliche Debatte der letzten Jahre über Kriegsverbrechen der Wehrmacht nach Auffassung der Bundesregierung Korrekturen bzw. Änderungen in der Traditionspflege der Bundeswehr unausweichlich? Wenn ja, welche Konsequenzen sind daraus für die Benennung von Bundeswehr-Einrichtungen zu ziehen?
Welche Kasernennamen bzw. Namen in Einrichtungen der Streitkräfte im Allgemeinen stehen nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu den Verpflichtungen des Grundgesetzes und zu den Richtlinien des gültigen Traditionserlasses von 1982? Hat die Bundesregierung konkrete Vorschläge, welche Bezeichnungen demzufolge geändert werden sollten? Welche konkreten Verdienste um Freiheit und Recht haben sich die Personen, die in der Wehrmacht dienten und die als Namensgeber von Bundeswehreinrichtungen fungieren, erworben?
Welche Resonanz hatte der Aufruf der Bundesregierung vom Januar 1999, fragwürdige Kasernennamen zu ändern, in der Truppe und in den Standorten? Welche praktischen Konsequenzen sind bis heute erfolgt? Gedenkt die Bundesregierung einen neuen Anstoß zur Debatte mit den Vertretern vor Ort und in der Öffentlichkeit zu geben? Ist sie ggf. auch bereit, die Umbenennung auf dem Erlasswege vorzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Kurt-Schumacher-Kreises, eine Kaserne nach der Künstlerin und Antifaschistin Marlene Dietrich zu benennen? Sind der Bundesregierung weitere solcher Initiativen bekannt? Wenn ja, welche?
Warum wurde bis heute der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. April 1998 bezüglich der Kasernenbenennung nach Angehörigen der Legion Condor nicht umgesetzt? Gedenkt die Bundesregierung, die Namen der nach dem Jagdflieger Werner Mölders benannten Einrichtungen abzuändern? Wenn nein, warum nicht?