Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/3641
14. Wahlperiode 22. 06. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2000
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann,
Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3461 –
Kosten der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen
Vo r b e m e r k u n g
Zu Beginn ihrer Privatisierungstätigkeit hatte die Treuhandanstalt (THA) ca.
8 000 Unternehmen aller Industriebranchen sowie weitere Bestände des
ehemaligen volkseigenen Vermögens zu privatisieren; eine Aufgabe, die vom Umfang
und vom Inhalt her für eine einzelne Institution ohne Beispiel war. Um diese
Aufgabe auch mit der geforderten Effizienz bewältigen zu können, musste die
THA unverzüglich eigenes Personal aufbauen und hierzu hochqualifizierte
Mitarbeiter gewinnen. Das notwendige, sehr breitgefächerte Spezialwissen konnte
nur durch Verstärkung des eigenen Personals mit externen Beratern und
Sachverständigen verfügbar gemacht werden, mit denen im Interesse einer
größtmöglichen Flexibilität zeitlich befristete Verträge geschlossen wurden.
Fachleute aus der Wirtschaft und Mitarbeiter aus den alten Bundesländern und
anderen Staaten, die bereit waren, unter den in der Anfangsphase schwierigen
und für alle Beteiligten schwer einzuschätzenden Rahmenbedingungen für die
THA zu arbeiten, konnten nur durch entsprechende finanzielle Leistungen
gewonnen werden. Diese Leistungen, die einer ständigen intensiven
parlamentarischen Kontrolle unterlagen, sind mit der zunehmenden Strukturierung der THA
und der Abarbeitung der Aufgaben zurückgefahren worden.
Die Privatisierung des Treuhandvermögens ist mit beträchtlichen Kosten
verbunden.
1. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für die Vergütung
der Angestellten ausgegeben und welche Ansätze sind für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
2. Wie viel entfällt jeweils auf tarifliche Angestellte, wie viel auf
außertarifliche Angestellte, wie viel auf Abfindungen, wie viel auf Gratifikationen?
Allein die THA/BvS hat in den Jahren von 1990 bis 2000 insgesamt ca. 14 500
Mitarbeiter und Berater beschäftigt, wobei insbesondere im letztgenannten
Bereich aufgrund der verschiedenen wechselnden Anforderungen eine hohe
Fluktuation zu verzeichnen war. Zu den Nachfolgeeinrichtungen der THA zählen
neben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS)
jedenfalls die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG) und die
BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB). In
einem Bericht an den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder vom
2. Mai 2000 über die Personalentwicklung im Treuhandnachfolgebereich sind
10 weitere, unterschiedlich organisierte Nachfolgeeinrichtungen, darunter
aggregiert 5 Vermögensverwaltungsgesellschaften, in die Betrachtung
einbezogen worden. Sie nehmen entweder ausschließlich oder teilweise neben ihrem
eigentlichen Unternehmenszweck in unterschiedlichem Umfang Aufgaben
nach dem Treuhandgesetz wahr. Die Eingruppierung von Mitarbeitern anhand
bestimmter Kriterien ist nicht einheitlich erfolgt. Auf dieser Grundlage ist eine
Beantwortung der Frage wegen der sich ergebenden Datenmenge und der
mangelnden Vergleichbarkeit weder innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten
noch wäre sie aussagefähig.
3. Wofür werden Gratifikationen gezahlt und in welchem Umfang erfolgt das
jeweils?
Ab 1996 durfte die BvS mit Billigung des Deutschen Bundestages
Gratifikationen an Mitarbeiter für besondere Leistungen gewähren. Die BvS hat solche
Gratifikationen für die Erledigung besonders schwieriger Aufgaben und
Projekte gezahlt, die sich in erheblichem Umfang vom Tagesgeschäft der BvS
unterscheiden.
Hierfür wird ein jährliches, an der Anzahl der Mitarbeiter und den Gehältern
orientiertes Budget zur Verfügung gestellt, getrennt für Führungskräfte (max.
15 % des Gratifikationsbudgets), AT-Mitarbeiter und Tarif-Mitarbeiter der BvS.
Jeder dritte Mitarbeiter bzw. jede vierte Führungskraft kann im Haushaltsjahr
eine Gratifikation erhalten, wobei die individuelle Gratifikation jeweils
zwischen mindestens 500 DM und max. einem Monatsgehalt entsprechend der mit
dem Bundesministerium der Finanzen festgelegten Gehaltsobergrenzen liegt.
Von der TLG gewährte Bonuszahlungen bestehen ausschließlich aus
leistungsabhängigen Sondervergütungen, die am Ende des Geschäftsjahres an
die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Das Bonussystem basiert auf einem
Zielerreichungssystem, das anhand eines Punktesystems die Teamleistung der
Mitarbeiter bewertet.
Die TLG gewährt Prämien für Verbesserungsvorschläge, deren Höhe sich am
Nutzungswert für das Unternehmen orientiert. Die Mindestprämie beträgt 100
DM, die Höchstprämie 75 000 DM.
Die BMGB zahlte keine Gratifikationen.
4. Wie viele Angestellte entfallen auf die jeweiligen Gruppen?
5. Welche durchschnittlichen Vergütungen ergeben sich in den einzelnen
Jahren für die einzelnen Gruppen?
Zwischen der THA, der seit 1995 bestehenden BvS und den übrigen
Nachfolgeeinrichtungen der THA bestehen erhebliche strukturelle
Unterschiede: Der Wirtschaftsplan der BvS beruht auf den Vorgaben im Finanzstatut
der BvS für die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes, dem u. a. auch ein
Stellenplan beizufügen ist. Dieses Finanzstatut trat erst mit der Umstrukturierung und
Umbenennung der THA in BvS zum 1. Januar 1995 in Kraft. Vor diesem
Zeitpunkt hat sich die Treuhandanstalt über Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt
aufgrund entsprechender Kreditermächtigungen refinanziert. Die Einhaltung und
gegebenenfalls Erweiterung des Kreditrahmens unterlag der parlamentarischen
Kontrolle. Der Jahresplan der THA ist mit dem Wirtschaftsplan der BvS in
wesentlichen Punkten nicht vergleichbar. Erst mit Aufstellung des ersten
Wirtschaftsplans nach den Vorgaben des Finanzstatutes sind die Daten in dieser
Form strukturiert und erhoben worden. Für die THA-Nachfolgeorganisationen
sind bewusst Gesellschaften in Privatrechtsform gegründet worden.
Einheitliche Eingruppierungen der Angestellten vor und nach 1994 innerhalb der
verschiedenen THA-Nachfolgeorganisationen sind daher nicht gegeben. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Wie hoch sind die Ausgaben der Treuhandanstalt und ihrer einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für
Firmenwagen und welcher Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher ausgegeben?
7. In welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Verzögerung wurde den
Forderungen des Bundesrechnungshofes nach Verhinderung
zweckentfremdeter Nutzung und Verzicht auf Luxusausführung gefolgt und welche
Forderungen wurden wann umgesetzt?
Die Nebenleistungen der BvS und ihrer Nachfolgeorganisationen sind 1995 auf
Anregung des Bundesrechnungshofes und entsprechender parlamentarischer
Vorgaben erheblich reduziert und, angelehnt an die entsprechenden Regelungen
im öffentlichen Dienst, grundlegend neustrukturiert worden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. Welche Leistungen werden in den einzelnen Jahren für die zusätzliche
Altersversorgung ausgegeben?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
9. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für die Vergütung und
Löhne für Aushilfskräfte ausgegeben und welche Ansätze sind für 2000
geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
10. Wie viele Aushilfskräfte sind beschäftigt?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
11. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für
Funktionalberater ausgegeben und welcher Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher ausgegeben?
12. Wie viele Berater sind das?
Die BvS unterscheidet zwischen Funktionalberatern, sachverständigen Beratern
und Sachverständigen. Diese Unterscheidung ist für die Zeit vor 1995 und in
den einzelnen THA-Nachfolgeorganisationen so nicht durchgeführt worden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Welche Bezahlung ergibt sich für einen Funktionalberater höchstens?
Statistische Erhebungen werden von der THA und ihren
Nachfolgeeinrichtungen nur durchgeführt und vorgehalten, soweit sie zur Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages nach dem Treuhandgesetz notwendig und sinnvoll sind.
Sämtliche Personalleistungen sind buchhalterisch erfasst. Einzelne,
personenbezogene Zahlungen der THA/BvS und ihrer Nachfolgeeinrichtungen sind
nicht systematisch gesammelt worden.
14. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für die Vergütung
für sachverständige Berater ausgegeben und welcher Ansatz ist für 2000
geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
15. Welche Bezahlung ergibt sich für einen Berater höchstens?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 13 wird verwiesen.
16. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für Liquidatoren
ausgegeben?
17. Gibt es einen Ansatz für 2000?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
18. Welche Zahlungen ergaben sich höchstens für einen Liquidator?
Liquidatorenvergütungen werden nicht aus dem Wirtschaftsplan der BvS,
sondern von den Unternehmen i. L. direkt gezahlt. Die Planung bzw.
Berichterstattung hierüber erfolgt gegenüber der Beteiligungsführung der BvS. Für das Jahr
2000 sind 94,1 Mio. DM von den Abwicklungsunternehmen für Zahlungen von
Honoraren an Liquidatoren eingeplant. Per 31. März 2000 wurden 11,4 Mio.
DM für Honorare an Liquidatoren ausgezahlt.
Für das Jahr 2000 sind bei der TLG und der BMGB keine Kosten für
Liquidationen vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und
13 verwiesen.
19. Wie viel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für
Sachverständige ausgegeben und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
20. Wie viele Gutachten wurden 1997, 1998 und 1999 erstellt?
Wie viele sind im Jahr 2000 vergeben?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sowie 11 und 12 wird verwiesen.
21. Welche Zahlungen ergaben sich für einen Gutachter höchstens?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
22. Welche „Unterstützungen“ (Position des Wirtschaftsplanes der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) werden von der
Treuhandanstalt und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den
einzelnen Jahren seit 1990 gezahlt und welcher Ansatz ist für 2000
geplant?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
23. Welche „Unterstützungen“ wurden von der Treuhandanstalt und ihren
einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit
1990 für Führungskräfte gezahlt und welcher Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
Statistische Erhebungen werden von der THA und ihren
Nachfolgeeinrichtungen nur durchgeführt und vorgehalten, soweit sie zur Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages nach dem Treuhandgesetz notwendig und sinnvoll sind. Eine
getrennte Erhebung nach Führungskräften ist nicht vorgenommen worden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
24. Welche Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung wurden von der
Treuhandanstalt und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den
einzelnen Jahren seit 1990 für Führungskräfte gezahlt und welcher
Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Welche Zuschüsse wurden zu Gemeinschaftsveranstaltungen von der
Treuhandanstalt und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in
den einzelnen Jahren seit 1990 gezahlt und welcher Ansatz ist für 2000
geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
26. Welcher Art waren die Gemeinschaftsveranstaltungen seit 1997?
27. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sie jeweils und wie
hoch waren jeweils die Kosten?
Als Gemeinschaftsveranstaltungen gelten in der BvS Veranstaltungen zur
Pflege des Betriebsklimas wie gemeinsamer Theater- bzw. Konzertbesuch,
gemeinsames Abendessen oder Tagesfahrten.
Die TLG hat seit 1997 Gemeinschaftsveranstaltungen in Form von
Weihnachtsfeiern bzw. Betriebsausflügen durchgeführt.
Die BMGB hat 1997 eine Abendveranstaltung zur Beendigung der
Privatisierungstätigkeit der BMGB und 1998 eine Weihnachtsfeier durchgeführt.
Weitergehende statistische Erhebungen zu Gemeinschaftsveranstaltungen sind
nicht erfolgt.
28. In welchem Umfang hat die Treuhandanstalt und ihre einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 Trennungsgeld
gezahlt und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 dafür ausgegeben?
29. Wie viele Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte haben
jeweils Zahlungen erhalten?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
30. Wie hoch ist die höchste Summe für eine Person?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
31. In welchem Umfang hat die Treuhandanstalt und ihre einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990
Fahrkostenzuschüsse gewährt und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
32. Wie viele Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte haben
jeweils Zahlungen erhalten?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
33. Wie hoch ist die höchste Summe für eine Person?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
34. In welchem Umfang hat die Treuhandanstalt und ihre einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990
Umzugskostenvergütungen gezahlt und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
35. Wie viele Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte haben
jeweils Zahlungen erhalten?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
36. Wie hoch ist die höchste Summe für eine Person?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
37. Was war der Gegenstand der Ideenbörse der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben 1998?
38. Wie hoch waren die Ausgaben?
39. Zu welchen Ergebnissen hat die Ideenbörse geführt?
40. Wurden in anderen Jahren in der Treuhandanstalt und ihrer
Nachfolgeeinrichtungen ähnliche Veranstaltungen durchgeführt?
Die Ideenbörse verkörpert in vielen anderen Betrieben und Behörden das
„Verbesserungs- und Vorschlagswesen“. Die BvS hat unter diesem Titel ebenfalls
versucht, ein Vorschlagswesen aufzubauen, jedoch mit wenig Erfolg.
Aus diesem Titel wurden 1995 letztmalig Zahlungen geleistet. 1996, 1997 und
1998 wurde der Titel nicht in Anspruch genommen, weshalb er ab 1999 nur
noch als Leertitel geführt wurde und ab dem Haushaltsjahr 2001 vollständig
abgeschafft ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
Die TLG und BMGB haben keine Ideenbörsen oder vergleichbare
Veranstaltungen durchgeführt. Zum Verbesserungswesen der TLG wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
41. Welche sächlichen Verwaltungsausgaben sind bei der Treuhandanstalt
und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen
Jahren seit 1990 angefallen und welcher Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
42. In welchem Umfang sind der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 Kosten für
Informationstechnik entstanden und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher ausgegeben?
43. In welchem Umfang sind von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990
Investitionen zu eigenen Zwecken getätigt worden und welcher Ansatz ist für
2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
44. Welche verwaltungsmäßigen Gesamtausgaben sind bei der
Treuhandanstalt und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den
einzelnen Jahren seit 1990 angefallen und welcher Ansatz ist für 2000 geplant?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür ausgegeben?
45. Welche Ausgabeposten sind dabei in den vorangegangenen Fragen nicht
erwähnt worden und wie hoch sind sie für die Treuhandanstalt und ihre
einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit
1990 und welcher Ansatz ist für 2000 vorgesehen?
Wie viel wurde im Jahr 2000 bisher dafür jeweils ausgegeben?
Daten zu den Ausgabeposten sächliche Verwaltungskosten,
Informationstechnik und Investitionen sind erhoben worden und unterliegen der Kontrolle durch
die jeweils zuständigen Gremien. Auch hier gilt, dass die Daten einerseits,
bedingt durch die unterschiedliche Struktur der THA/BvS vor und nach 1994, und
andererseits die unterschiedlichen Strukturen der übrigen
Nachfolgeeinrichtungen zur BvS und untereinander nicht vergleichbar sind. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.]