Erhebungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz über rechtsextremistische Straftaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach einem Bericht der tageszeitung (taz) vom 21. September 2000 auf den Vorwurf, aus seiner Statistik seien 4 000 rechtsextremistische Gewalttaten „spurlos verschwunden“, geantwortet, das Amt habe seine Angaben nur „bereinigt“. Wörtlich zitiert die taz den Pressesprecher des Bundesamtes mit der Aussage: „Seit 1997 werden Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendung nicht mehr den Gewalttaten zugerechnet, die Vorjahreszahlen wurden entsprechend bereinigt.“ Die Änderung sei auf Anweisung des damaligen Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, erfolgt, der eine Angleichung an die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) gewünscht hatte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Trifft es zu, dass das BfV 1997 seine Statistik über rechtsextremistische Gewalttaten aufgrund der oben genannten Weisung des damaligen Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, „bereinigt“ hat? Wenn ja, wie war der genaue Wortlaut der Weisung? Was waren der Anlass und das Ziel dieser Weisung?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch eine Angleichung an die Daten des BKA durch das BfV die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus verharmlost wird?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein Teil ihrer „Erfassungsdefizite“ bei rechtsextremistischen Straftaten und Gewalttaten auf diesen Erlass des früheren Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, und seine Umsetzung zurückzuführen ist?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass durch diese Weisung und ihre Folgen nicht nur das Ausmaß rechtsextremer Gewalttaten geschönt worden ist, sondern auch der Opferschutz beachtliche Defizite aufweist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Weisung des früheren Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, aufzuheben? Wenn nein, warum nicht?
Hat es seit Beginn der 90er Jahre noch weitere „Bereinigungen“ der Dateien des BfV über rechtsextremistische Straftaten bzw. Gewalttaten gegeben? Wenn ja, welche?
Welche Straftaten werden unter der Kategorie „Sachbeschädigung mit Gewaltanwendung“ genau erhoben bzw. erfasst (bitte die genauen Deliktgruppen angeben)?
Kann die Bundesregierung Quellen im juristischen Schrifttum oder Urteile von Bundesgerichten nennen, die es erlauben und für angebracht halten, eine Sachbeschädigung mit Gewaltanwendung nicht als „Gewalttat“ einzustufen? Wenn ja, auf welche Quellen bzw. Urteile genau stützt sie sich bei dieser Unterscheidung?
Welche anderen Gründe rechtfertigen es nach Ansicht der Bundesregierung, rechtsextremistische „Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendung“ nicht mehr als rechtsextremistische Gewalttaten einzustufen?
Wieso nennen die Jahresberichte des BfV unter „Gewalttaten … mit … linksextremistischem Hintergrund“ auch sog. „Widerstandsdelikte“ (z. B. im Verfassungsschutzbericht 1998, hrsg. vom Bundesministerium des Innern, S. 86), nicht dagegen bei den rechtsextremistischen Gewalttaten (a. a. O., S. 20)? Werden solche „Widerstandsdelikte“ bei rechtextremistischen Straftätern nicht erhoben? Wo wird – für den Fall, dass sie erhoben werden – das Ausmaß dieser Straftaten veröffentlicht?
Führt das BfV überhaupt noch eigene Erhebungen über rechtsextremistische Straftaten durch? Wenn ja, wie viele Beamte sind damit befasst und wo werden die Ergebnisse dieser Erhebungen veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht und seit wann nicht mehr? Wurden ggf. Sachbearbeiter aus diesem Grund im BfV umgesetzt und wenn ja, wie viele?