Einbehaltung von Lohngeldern für NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter durch die Deutsche Bundesbank
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 1978 „von der ehemaligen Besatzungsmacht eingezogene rückständige Löhne von Zwangsarbeitern und ausländischen Kriegsgefangenen“ in Höhe von 1 776 207,37 DM als „außerordentlichen Ertrag“ verbucht. Ebenfalls 1978 wurden von der Deutschen Bundesbank auch „Guthaben von verschleppten Personen und Ausländer-DM-Konten aus der Umstellung des Geldwesens“ in Höhe von 196 678,30 DM als „außerordentlicher Ertrag“ verbucht (Quelle: Schreiben der Deutschen Bundesbank vom 11. Januar 2000 an die Bürgerschaftsgruppe „REGENBOGEN für eine neue Linke“ in der Hamburger Bürgerschaft).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hat die Bundesregierung von diesen „außerordentlichen Erträgen“ der Deutschen Bundesbank aus rückständigen Löhnen von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern Kenntnis?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung heute diese 1978 vorgenommene Verbuchung von Geldern, die Zwangsarbeitern und verschleppten Personen gehörten?
Wird die Bundesregierung der Deutschen Bundesbank nahelegen, diese „außerordentlichen Erträge“ der Deutschen Bundesbank an die Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern als „Zustiftung“ zu überweisen, damit diese den NS-Zwangsarbeitern vorenthaltenen Beträge wenigstens indirekt den noch lebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zugute kommen?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Verbuchungen von Guthaben von NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in anderen Bereichen (z. B. Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaften) bekannt?
Wenn ja, welche Verbuchungen wurden dort vorgenommen (bitte die Kassen, die jeweils verbuchten Beträge und den Zeitpunkt der Verbuchung einzeln aufführen)?
Wenn nein, wird die Bundesregierung entsprechende Nachforschungen einleiten bzw. anregen?