Förderung von Studierenden-Chip-Cards durch Bundesmittel
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das ehemalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat 1998 den Städtewettbewerb „MEDIA@Komm“ ausgeschrieben (Bundesanzeiger vom 6. März 1998). Die Preisträger des Wettbewerbs, die 1999 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben worden sind, haben nun die Möglichkeit, ihre Konzepte für die Entwicklung und Einführung integrierter elektronischer Verwaltungsdienstleistungen umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Hochschulen haben sich, ggf. in Kooperation mit Städten und Gemeinden, an dem Wettbewerb „MEDIA@Komm“ beworben?
Welche Hochschulen sind an der Umsetzung prämierter Projekte beteiligt?
Haben die Projekte mit Hochschulbeteiligung u.a. die Einführung einer Studierenden-Chip-Card zum Gegenstand?
Wenn ja, welchen Zweck soll die Einführung der Studierenden-Chip-Card erfüllen und welche Funktionen soll die Card im Einzelnen wahrnehmen?
Gehört es zur Zielsetzung des Städtewettbewerbs „MEDIA@Komm“, die Einführung von Studierenden-Chip-Cards an Hochschulen zu fördern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Hochschulen unabhängig vom Städtewettbewerb „MEDIA@Komm“ Studierenden-Chip-Cards eingeführt haben, einführen oder einführen wollen?
Wurden oder werden andere Mittel des Bundes zur Förderung der Einführung von Studierenden-Chip-Cards verwendet, etwa im Rahmen des ausgelaufenen Hochschulsonderprogramms III oder im Rahmen der Programme zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von Studierenden-Chip-Cards an Hochschulen, insbesondere im Hinblick auf die Belange des Datenschutzes der Studentinnen und Studenten?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Einführung von Studierenden-Chip-Cards und der Diskussion über Studienkonten, Semesterguthaben und Studiengebühren, insbesondere soweit diese die Frage nach einer verlässlichen Registrierung kostenpflichtiger und kostenfreier Lehrleistungen und Ausbildungsangebote aufwirft?
Wie begründet die Bundesregierung diese Sichtweise?