Abschiebungen nach Sri Lanka
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Situation in Sri Lanka hat sich dramatisch verschlechtert. Nach mehreren Bombenattentaten wurden Anfang des Jahres Tausende von Menschen im Großraum Colombo durch Sicherheitskräfte kurzzeitig inhaftiert und verhört. Bei ihnen soll es sich Pressemeldungen zufolge zum überwiegenden Teil um Angehörige der tamilischen Volksgruppe gehandelt haben. Seit November 1999 haben darüber hinaus die für die Errichtung eines eigenen tamilischen Staates kämpfenden „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) ihre militärischen Aktionen forciert und den Krieg in weite Teile des Landes getragen. Namentlich auf der Halbinsel Jaffna hat die Zivilbevölkerung unter den Kämpfen stark zu leiden. Tausende sind aus ihrer Heimat vertrieben worden.
Am 3. Mai 2000 hat die Regierung den Kriegszustand erklärt. Gleichzeitig trat das „Gesetz für öffentliche Sicherheit“ in Kraft, das es den Behörden erlaubt, Zeitungen zu schließen, Demonstrationen und Streiks zu verbieten sowie persönliches Eigentum zu konfiszieren. Darüber hinaus können die Sicherheitskräfte jederzeit Gebäude und Grundstücke ohne Begründung betreten und durchsuchen. Die Befugnisse der Sicherheitskräfte, Verhaftungen vorzunehmen und Haft anzuordnen, sollen ausgeweitet worden sein. Die seit Anfang 1998 für inländische Medien geltende Zensur wurde auf ausländische Journalisten ausgeweitet.
In der angespannten Situation wächst die Gefahr von Übergriffen der singhalesischen Mehrheit auf die tamilische Minderheit, insbesondere mit den militärischen Erfolgen der LTTE. In diesem Zusammenhang ist eine aggressive Agitation bestimmter singhalesischer Kreise und von Teilen des buddhistischen Klerus zu nennen, die gezielt Propaganda gegen den tamilischen Bevölkerungsteil betreiben.
Vor diesem Hintergrund hat die UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, Prof. Ogata, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, Flüchtlingen aus Sri Lanka Asyl zu gewähren.
Trotzdem sind noch am 15. März 2000 eine Gruppe von 20 Personen (darunter 19 Tamilen) vom Flughafen Düsseldorf und am 28. April 2000 von Frankfurt/M. vier weitere Personen nach Sri Lanka abgeschoben worden. Von den aus Düsseldorf abgeschobenen Menschen ist bekannt, dass ihnen nur provisorische Identitätsdokumente ausgestellt worden waren, die ihnen im Zuge einer kurzzeitigen Inhaftierung und Befragung am Flughafen von Colombo abgenommen worden sind. Sie haben nun überhaupt keine Personalpapiere, mit denen sie sich an den zahlreichen „Checkpoints“ und Straßensperren in Colombo und in den anderen Landesteilen ausweisen könnten. Es steht daher zu befürchten, dass sie erneut inhaftiert und im Polizeigewahrsam schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein könnten.
Anfang Juni 2000 veröffentlichte der britische Independent den Bericht der srilankischen Nichtregierungsorganisation Forum for Human Dignity, dem zufolge aus Europa nach Sri Lanka abgeschobene Tamilen bei ihrer Ankunft auf dem Katunayake-Flughafen von Colombo durch die Sicherheitskräfte fast routinemäßig inhaftiert und ihrer Ausweisdokumente sowie sämtlicher Wertgegenstände, die sie mit sich führen, beraubt werden. Die Dauer der Inhaftierung kann von einigen Stunden bis zu mehreren Wochen reichen. Ohne Personaldokumente sind die Abgeschobenen gleichwohl ständig in Gefahr, erneut verhaftet zu werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung das weitere Schicksal der am 15. März und am 28. April 2000 nach Sri Lanka abgeschobenen Personen beobachten lassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere Personen, die lediglich über ein Passersatzdokument verfügen, bei ihrer Rückkehr nach Sri Lanka mit Inhaftierungen und damit verbundenen schweren Menschenrechtsverletzungen rechnen müssen? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gegenwärtig junge männliche und weibliche Tamilen in Sri Lanka damit rechnen müssen, als potenzielle Anhänger/Kämpfer der LTTE zu gelten, und deshalb in einem besonderen Maße Inhaftierungen und andere Menschenrechtsverletzungen befürchten müssen? Wenn nein, warum nicht?
Wenn Frage 3 bejaht wird: Wird die Bundesregierung das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anweisen, in Asylverfahren für diesen Personenkreis Abschiebehindernisse (etwa nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) festzustellen beziehungsweise Fälle, in denen das Asylverfahren rechtskräftig ohne Anerkennung und ohne Feststellung eines solchen Abschiebehindernisses beendet worden ist, gemäß § 51 Abs. 5 VwVfG wieder aufzugreifen? Wenn diese Frage verneint wird: Warum nicht?
Wird die Bundesregierung angesichts der gefährlichen Lage in Sri Lanka den Innenministern und Innensenatoren der Länder vorschlagen, die Abschiebung von Personen nach Sri Lanka bis auf Weiteres auszusetzen? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen aus Sri Lanka halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland auf (bitte nach Aufenthaltsstatus und Volkszugehörigkeit getrennt aufführen)?