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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rehabilitierung so genannter Kriegsverräter der Wehrmacht (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1849)

<span>Haltung zum Kriegsverrat während des Nationalsozialismus: Bewertung des militärischen Sieges der Alliierten sowie der Mitwirkung Deutscher daran, Kriegsverrat als Ursache für Opfer unter deutschen Soldaten sowie Bewertung des Attentats am 20. Juli, Motivation der sog. Kriegsverräter, Kriegsverbrechen durch Attentäter des 20. Juli und ihre Ehrung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/687824. 10. 2007

Rehabilitierung so genannter Kriegsverräter der Wehrmacht (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1849)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufhebung der NS-Militärgerichtsurteile wegen Kriegsverrats“ lehnte die Bundesregierung eine pauschale Aufhebung der NS-Urteile gegen so genannte Kriegsverräter noch ab und behauptete, eine Einzelfallprüfung sei geboten. Es komme darauf an, ob „infolge des Verrats zusätzliche Opfer unter der Zivilbevölkerung und/oder deutschen Soldaten zu beklagen waren oder ob infolge des Verrats derartige Opfer gerade vermieden wurden.“

Aus Sicht der Fragesteller läuft diese Argumentation darauf hinaus, das Leben von Wehrmachtssoldaten über das Leben von Soldaten der Anti-Hitler-Koalition und das Leben von Konzentrationslager-Häftlingen zu stellen. Denn die Voraussetzung für die Befreiung Europas vom Faschismus war die militärische Niederringung der Wehrmacht. Jeder Schlag gegen die Wehrmacht war ein Schlag gegen die Naziherrschaft und damit zugleich ein Schlag zur Befreiung vom Faschismus und zur Rettung von Menschenleben insbesondere in den Konzentrationslagern.

Deswegen ist widerständisches Verhalten von Soldaten grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem Kriegsverrats-Paragraphen verfolgte die Wehrmachtsjustiz Haltungen oder Verhaltensweisen von Soldaten, die geeignet waren, den feindlichen Mächten „Vorschub“ zu leisten und die eigene militärische Kraft zu schädigen. Vor allem in der Endphase des Krieges entpuppte sich dieser Paragraph immer mehr als Bestandteil des „Durchhalte“-Terrors.

Neue Forschungen des Militärhistorikers Wolfram Wette lassen erkennen, dass wegen Kriegsverrats Verurteilte durchweg eine humanistische, bisweilen auch explizit antifaschistische Motivation für ihr angebliches Delikt hatten. Die Bundesregierung selbst erkennt mittlerweile offenbar die Unzulänglichkeit der bisherigen Rehabilitationsregelungen, es bleibt aber offen, ob sie daraus gesetzgeberischen Änderungsbedarf ableitet (Bundestagsdrucksache 16/6163).

Aus Sicht der Fragesteller ist es indes dringend geboten, Kriegsverräter zu rehabilitieren. Während „loyales“ Dienen in der Wehrmacht dazu geeignet war, den Krieg und damit auch den Faschismus zu verlängern, lief Kriegsverrat darauf hinaus, den Krieg zu verkürzen. Das muss durch die pauschale Aufhebung der Unrechtsurteile anerkannt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass der militärische Sieg der Alliierten und der Widerstandsbewegungen unbedingt zu begrüßen ist, und aus diesem Grund auch jede Schädigung der Kampfkraft der Wehrmacht zu begrüßen ist?

2

Hält die Bundesregierung trotz des Umstandes, dass es für die Befreiung Europas vom Faschismus unerlässlich war, Opfer unter deutschen Soldaten zu verursachen, die Mitwirkung deutscher Deserteure und Kriegsverräter in Armeen der Alliierten und Partisanenverbänden für potentiell verbrecherisch, so dass die faschistischen Unrechtsurteile einer Einzelfallprüfung bedürften (bitte begründen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Übermittlung von Informationen über die deutsche Kriegsplanung, die den Sieg der Alliierten befördert haben, ebenfalls zu begrüßen ist, und wenn ja, warum hält sie dennoch eine Einzelfallprüfung der faschistischen Unrechtsurteile für notwendig?

4

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen Kriegsverräter „verbrecherisch“ oder „verwerflich“ gehandelt haben, und wenn ja, welche (bitte detailliert benennen)?

5

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen Soldaten, die den faschistischen Vernichtungskrieg verraten haben, dazu beigetragen haben, Einheiten der Wehrmacht in Fallen zu locken (bitte ggf. detailliert benennen), und wie beurteilt sie diese Fälle?

6

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen Soldaten, die den faschistischen Vernichtungskrieg verraten haben, an die alliierten Truppen Informationen über den Standort von Wehrmachtseinheiten geliefert haben, die bis dahin den alliierten Truppen noch nicht vorgelegen hatten und unmittelbar zum Beschuss der Wehrmachtseinheiten geführt haben (bitte ggf. konkret benennen), und wenn ja, wie beurteilt sie diese?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass den Forschungen von Professor Wolfram Wette zufolge die Verräter am faschistischen Vernichtungskrieg ganz überwiegend moralisch-ethisch und politisch motiviert waren, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

8

Bleibt die Bundesregierung dabei, die Bewertung von Kriegsverrat danach zu beurteilen, ob durch den Verrat an der Kriegführung der Nazis zusätzliche Opfer unter deutschen Soldaten entstanden sind, und wenn ja, warum?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch das Attentat des 20. Juli 1944 zusätzliche Opfer unter deutschen Soldaten verursacht hat, zuallererst bei denjenigen, die an der Lagebesprechung im Führerhauptquartier anwesend waren?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass andere, gescheiterte Attentatsversuche der Verschwörer des 20. Juli im Falle ihres Gelingens ebenso zusätzliche Opfer unter deutschen Soldaten und möglicherweise auch Zivilisten verursacht hätten (beispielsweise das beabsichtigte Selbstmordattentat des Freiherr von Gersdorff im Berliner Zeughaus oder die Platzierung einer Bombe in einem von Hitler genutzten Flugzeug)?

Hat die Bundesregierung jemals erwogen, aus diesem Umstand die Schlussfolgerung zu ziehen, die Verschwörer des 20. Juli nicht weiter zu ehren?

10

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, die Attentäter des 20. Juli, die bekanntermaßen zahlreiche Kriegsverbrechen begangen haben (Weiterleitung und Umsetzung des Kommissarbefehls, Verhungernlassen von Hunderttausenden von Rotarmisten durch den Generalquartiermeister Eduard Wagner, Propagierung so genannter toter Zonen einschließlich der Erschießung Unschuldiger, Anleitung von und Beteiligung an Massenerschießungen von meist jüdischen Zivilistinnen und Zivilisten unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung beispielsweise durch die Generäle Henning von Tresckow und Carl Heinrich von Stülpnagel usw.), trotz dieser Verbrechen pauschal zu würdigen, Kriegsverräter hingegen nur unter der Bedingung einer Einzelfallprüfung als rehabilitiert einzuschätzen, und wenn ja, warum?

Berlin, den 23. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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