BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Stand der Beratungen über die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer (G-SIG: 14011499)

Wiedervorlage des in der 13. Wahlperiode der Diskontinuität unterlegenen Gesetzentwurfs zur Änderung von Art. 18 GG (Drs 13/9338) betr. kommunales Wahlrecht für Ausländer der aus Drittländern durch die Bundesregierung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/442925. 10. 2000

Stand der Beratungen über die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland leben und aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten kommen, können noch immer nicht auf kommunaler Ebene wählen. Da auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 37 und BVerfGE 83, 60) die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die Staatsangehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union sind, durch Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen ist, hat der Bundesrat am 26. September 1997 die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Artikels 28 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag beschlossen (Bundesratsdrucksache 515/97 <Beschluss>). Dieser Entwurf wurde vom Deutschen Bundestag in erster Lesung am 18. Juni 1998 zusammen mit dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cem Özdemir, Gerald Häfner und anderer sowie der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 13/9301) beraten, aber wegen des Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt. Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben daraufhin die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs beantragt (Bundesratsdrucksache 45/99). Zwar hat das Land Hessen zwischenzeitlich den Antrag zurückgezogen, die Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein halten ihn jedoch aufrecht (Bundesratsdrucksache zu 45/99). Der Entwurf ist am 5. Februar 1999 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie ist der Sachstand bei den Beratungen im Bundesrat über den Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 28 Absatz 1 des Grundgesetzes?

2

Was wird die Bundesregierung tun, um sicherzustellen, dass noch in der laufenden Legislaturperiode ein entsprechender Entwurf abschließend behandelt werden kann?

Berlin, den 25. Oktober 2000

Ulla Jelpke Heidi Lippmann Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen