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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wertende Äußerungen eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Gesundheit in einer eidesstattlichen Versicherung (G-SIG: 14011222)

Wertende Äußerungen des Referatsleiters Positivliste im BMG über ein 1997 zugelassenes Arzneimittel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/362809. 06. 2000

Wertende Äußerungen eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Gesundheit in einer eidesstattlichen Versicherung

der Abgeordneten Jörg van Essen, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jörg van Essen, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.

Wertende Äußerungen eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Gesundheit in einer eidesstattlichen Versicherung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie genehmigt, dass ein Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) – hier der Leiter des Referats Positivliste – in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines pharmazeutischen Unternehmers gegen die Stiftung Warentest wegen der Bewertung eines Arzneimittels im „Handbuch Medikamente“ eine eidesstattliche Versicherung zur Beurteilung eines in diesem Buch bewerteten Arzneimittels abgegeben hat bzw. hat er für die Mitarbeit an diesem Buche eine entsprechende Genehmigung?

2

Wenn nein, welche dienstrechtlichen Konsequenzen gedenkt das BMG daraus zu ziehen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der BMG-Beamte ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 1997 zugelassenes Arzneimittel in der eidesstaatlichen Versicherung folgendermaßen bewertet hat: „Ein Wirksamkeitsnachweis ist nicht entsprechend den medizinischen Standards geführt“?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung im Hinblick auf die Außenwirkung einer Zulassung, dass die Mitglieder der Kommission E aufgrund ihrer Sachkunde an der phytotherapeutischen Therapierichtung und deren Förderung besonders interessiert sind?

Berlin, den 5. Juni 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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