Initiative der Bundesregierung zu Konsensgesprächen über die „grüne Gentechnik“
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt/Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Unternehmen der „grünen Gentechnik“ ein Angebot für einen Konsens gemacht. Nach Presseberichten (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 21. Juni 2000) bietet der Bund den betroffenen Firmen ein dreijähriges Forschungs- und Beobachtungsprogramm an, bei dem Experten untersuchen sollen, welche Folgen der großflächige Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen für die Umwelt hat. Dabei sollen die Umweltauswirkungen der kommerziellen Verwendung unter Praxisbedingungen bewertet werden. Das Forschungsprogramm soll an die Bedingung einer freiwilligen Selbstverpflichtung geknüpft werden, nach der genehmigte gentechnisch veränderte Pflanzen nur im Rahmen des Programms angebaut werden dürfen. Dieses Angebot hat zu Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen geführt, wie es mit der wichtigen Schlüsseltechnologie „Gentechnik“ in Deutschland weitergehen soll.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung mit den Konsensgesprächen zur „grünen Gentechnik“?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Konsensgespräche – analog zu den Gesprächen zur Kernenergie – mit dem Ziel des Ausstieges aus der „grünen Gentechnik“ zu führen?
Hält die Bundesregierung den in der Presse gebrauchten Begriff „Moratorium“ als Bezeichnung für das Angebot für passend?
Für welche Produkte und Mengen soll die Vereinbarung gelten?
Von welchen Institutionen soll die in dem Konsenspapier vorgeschlagene Begleitforschung durchgeführt werden?
Sollen in die Begleitforschung und Bewertung zusätzlich zu den zuständigen Behörden auch andere Institute einbezogen werden, insbesondere solche, die in der Vergangenheit eine betont kritische Haltung zur „grünen Gentechnik“ eingenommen haben?
Wenn Frage 6 verneint wird, wie sollen dann die Sorgen der Verbraucher bezüglich möglicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen einbezogen werden?
Wie soll der im Rahmen des Angebotes erwähnte „Dialog mit den Bürgern“ geführt werden?
Wie sollen im Rahmen des Konsensangebotes die Sorten von gentechnisch veränderten Pflanzen behandelt werden, für die bereits Freisetzungsgenehmigungen vorliegen und deren Markteinführung möglich wäre?
Liegen der Bundesregierung bereits Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen vor, und wenn ja, was ist der Inhalt der Stellungnahmen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Unternehmen der „grünen Gentechnik“ (z. B. des Deutschen Industrieverbandes Biotechnologie), eine freiwillige Mengenbegrenzung bei gentechnisch veränderten Pflanzen vorzunehmen?
Hat die Bundesregierung ihr Angebot an die betroffenen Unternehmen auf EU-Ebene abgestimmt, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unternehmen zu vermeiden?
Wenn ja, welche Reaktionen haben die anderen EU-Staaten auf die Initiative des Bundeskanzlers gezeigt?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das dreijährige Forschungs- und Beobachtungsprogramm und die Selbstverpflichtung der Industrie europaweit durchzuführen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Annahme des Angebotes durch die betroffenen Unternehmen nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber amerikanischen und europäischen Firmen der „grünen Gentechnik“ führen wird?
Wird die Bundesregierung einen unbegrenzten Anbau zulassen und über die zuständigen Behörden die Zustimmung zur Inverkehrbringung erteilen, wenn sich nach dem dreijährigen Forschungs- und Begleitprogramm ergeben sollte, dass für die Gesundheit und die Umwelt keinerlei negative Auswirkungen durch den kommerziellen Anbau zu erwarten sind?
Ist die Bundesregierung bereit, den betroffenen Firmen bei Annahme des Angebotes Entschädigungen zu gewähren, wenn Felder, auf denen im Rahmen des dreijährigen Forschungs- und Beobachtungsprogrammes gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, durch „Umweltaktivisten“ zerstört werden?