BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (G-SIG: 14011299)

Steuermehreinnahmen durch Streichung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (§ 3 EStG), Ermessensspielraum gem. § 227 Abgabenordnung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.08.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/388212. 07. 2000

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gemäß § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz (EStG) gestrichen. Den daraus resultierenden individuellen Härten sollte auf dem Erlass- oder Stundungswege begegnet werden. Da der Erlass gemäß § 227 Abgabenordnung (AO) aber eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung ist, entsteht durch die ersatzlose Streichung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG eine Rechtsunsicherheit, die das Fortbestehen von Unternehmen gefährdet. Die Wiedereinführung der Steuerfreiheit im Rahmen der Gesetzgebung ist ein längerfristiger Prozess, so dass zu prüfen ist, inwieweit sich – ggf. auf dem Verwaltungswege – kurzfristig Korrekturmöglichkeiten ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In welcher Höhe führte die Streichung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen zu Steuermehreinnahmen?

2

In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung seit Streichung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (§ 3 Nr. 66 EStG) durch eine entsprechende Besteuerung der Fortbestand von Unternehmen gefährdet?

3

Nach welchen Vorschriften wird der Ermessenspielraum für einen Erlass gemäß § 227 AO im Fall der Besteuerung von Sanierungsgewinnen geregelt?

4

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Hinblick auf eine Konkretisierung des Ermessenspielraums bei einem Erlass gemäß § 227 AO in den Fällen, in denen durch eine Besteuerung von Sanierungsgewinnen der Fortbestand von Unternehmen gefährdet ist?

Berlin, den 12. Juli 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen