Förderung biometrischer Verfahren und ihrer datenschutzrechtlichen Begleitung durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Angela Marquardt, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In seinem 17. Tätigkeitsbericht hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die wachsende Bedeutung biometrischer Verfahren als Methode der Zugriffs- und Zugangssicherung hervorgehoben. Eine immer größer werdende Zahl von Paßworten, welche die Bürgerinnen und Bürger benötigen, um an ihren Bankautomaten, ins Internet, durch die Bürotür, ins Handynetz usw. zu gelangen, führt zu einer Überforderung der Menschen. Außerdem ist die Sicherheit solcher Paßworte beschränkt, wie Hakker immer wieder demonstrieren. Biometrische Verfahren seien daher – so der Datenschutzbeauftragte – die „derzeit einzige Möglichkeit“, den Schutz wirksam zu verbessern. Voraussetzung für die Entwicklung solcher Verfahren sei allerdings eine „intensive Diskussion“ und mit dieser eine „datenschutzrechtliche Begleitung“. Zu den biometrischen Verfahren werden gezählt: Gesichtserkennung, Fingerprinterkennung, Handgeometrieerkennung, Analyse der Tippdynamik, dynamische Unterschriftsverifikation, Sprecherverifikation, RetinaScan (Blutgefäßeerkennung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche der genannten biometrischen Verfahren sind nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland in Betrieb und in welchen Bereichen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung biometrischer Verfahren zu fördern?
Welche Forschungsprojekte, die die Entwicklung biometrischer Meßverfahren zum Gegenstand haben, erhalten Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bundes (bitte auflisten)?
Welche Forschungen mit dem genannten Gegenstand werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Einrichtungen durchgeführt, die mit Bundesmitteln bezuschußt oder vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden?
Welche biometrischen Verfahren werden jeweils erforscht (bitte auflisten)?
Ist die datenschutzrechtliche Begleitung dieser Forschungen Bedingung für die staatlichen Zuwendungen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche datenschutzrechtlichen Kriterien müssen Forschungen erfüllen, um förderungswürdig zu sein?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den geförderten Forschungen auch biometrische Verfahren, die unbemerkt, also ohne Kenntnis des Gemessenen, durchgeführt werden können?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den geförderten Forschungen auch biometrische Verfahren, bei denen die Referenzdaten zentral und nicht auf einer Chipkarte gespeichert werden?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die datenschutzrechtliche Begleitung der Erforschung biometrischer Verfahren zu fördern?
Unterstützt die Bundesregierung den geplanten Modellversuch „Bio Trust“ für biometrische Verfahren?
Wenn ja: Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung den Modellversuch unterstützt, und aus welchem Hauhaltstitel stammen sie?
Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Beteiligung an dem genannten Modellversuch in welcher Art in Aussicht gestellt?
Wann und in welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Anlaufen des Modellversuchs in der Praxis zu rechnen?