Kompetenzverteilung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Pressemeldungen zufolge bleibt es bei der vom ehemaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, im Herbst durchgesetzten Verlagerung zentraler wirtschaftspolitischer Kompetenzen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Treffen Pressemeldungen zu, dass es nach einer Entscheidung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (HB vom 20. September 2000) bei der Verlagerung zentraler wirtschaftspolitischer Kompetenzen (Grundsatzfragen, Europa, OECD) in das Bundesministerium der Finanzen bleibt?
Auf welche konkreten internationalen Beispiele stützt der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, seine Argumentation, dass die jetzige Aufgabenverteilung zwischen den beiden Ministerien internationalen Gepflogenheiten entspricht?
Erwägt die Bundesregierung auch eine Namensänderung des BMF in „Schatzamt“ oder „Bundesministerium für Finanzen und Wirtschaft“ entsprechend internationalen Gepflogenheiten, um die Kompetenzverteilung nach außen zu verdeutlichen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Gefahr von Unstimmigkeiten beim Auftritt von zwei wirtschaftspolitisch zuständigen Ministern auf internationaler Ebene, die Bundesminister Hans Eichel betont, auch auf nationaler Ebene vorhanden ist?
Wird sich Bundesminister Hans Eichel nach dieser Entscheidung deshalb demnächst verstärkt persönlich anstelle von Bundesminister Dr. Werner Müller der wirtschaftspolitischen Grundsatzdiskussion mit Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Forschungsinstitutionen stellen?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts des derzeitigen Nebeneinanders von Jahreswirtschaftsbericht des BMF und Wirtschaftsbericht des BMWi ihre wirtschaftspolitische Standortbestimmung und Planung im Sinne von § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sicherzustellen?