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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zahlungen von Kommunen und kommunalen Unternehmen an die "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft" (G-SIG: 14011493)

Zahlungen kommunaler und anderer öffentlicher Unternehmen an die "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft" anstatt an die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/437023. 10. 2000

Zahlungen von Kommunen und kommunalen Unternehmen an die „Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die „Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“ zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern führt in ihrer Übersicht über „Mitglieder“ der Stiftungsinitiative (Homepage http://www.stiftungsinitiative.de, Stand 16. Oktober 2000) auch zahlreiche Kommunen und kommunale Betriebe auf.

So werden unter dem Buchstaben „S“ in der Übersicht der Stiftungsinitiative über ihre Mitglieder aufgeführt: Stadt Bergheim, Stadt Büdelsdorf, Stadt Hürth, Stadtverwaltung Suhl, die Stadtwerke in Achim, Barth, Belzig, Bielefeld, Braunschweig, Detmold, Düsseldorf, Eilenburg, Elmshorn, Frankenthal, Freiburg, Geldern, Hamm, Hannover, Hattingen, Langen, Langenfeld, Mühlacker, München, Norden, Norderney, Paderborn, Oelsnitz, Offenbach, Osnabrück, Regensburg, Schwerte, Stendal, Verden, Weimar, Werl, Witten und Wolfsburg.

Da Mitglied der Stiftungsinitiative nur werden kann, wer einen Beitrag an die Stiftungsinitiative zahlt, ist also davon auszugehen, dass die Stiftungsinitiative offenbar auch Zahlungen von Kommunen und kommunalen Betrieben annimmt und diese Gelder auf ihren Konten aufbewahrt, statt sie direkt an die Stiftung weiterzuleiten.

Eine solche Sammlung und Aufbewahrung von Spenden durch die Stiftungsinitiative bei Kommunen und kommunalen Unternehmen verstößt gegen alle Vereinbarungen, die der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit den Unternehmen über die Aufteilung der Entschädigungssumme für die NS-Zwangsarbeiter getroffen hat, und gegen § 3 des Stiftungsgesetzes. In diesen Vereinbarungen und in § 3 des Stiftungsgesetzes ist festgelegt, dass die privaten Unternehmen 5 Mrd. DM aufbringen und die öffentliche Hand, vertreten durch den Bund, weitere 5 Mrd. DM.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stiftungsinitiative Kommunen und kommunale Betriebe als ihre „Mitglieder“ nennt und offenbar auch Zuwendungen von ihnen annimmt?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Zahlungen von Kommunen und kommunalen oder anderen öffentlichen Betrieben auf das Konto der Stiftungsinitiative der Wirtschaft im Widerspruch zu allen Vereinbarungen mit der Wirtschaft und auch im Widerspruch zum Entschädigungsgesetz stehen und deshalb sofort korrigiert werden müssen?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zusätzliche Zuwendungen an die Bundesstiftung vor allem für die Entschädigung von Opfern im so genannten „Rest der Welt“ benötigt werden und nicht zur Verringerung des Anteils der Wirtschaft zur Verfügung stehen?

4

Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um die sofortige Weiterleitung solcher Zuwendungen von Kommunen und kommunalen Betrieben inkl. der bisher dafür angefallenen Zinserträge von den Konten der Stiftungsinitiative der Wirtschaft auf das Konto der bereits eingerichteten Bundesstiftung zu erreichen?

5

Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass in Zukunft nicht weiter versucht wird, den von der Wirtschaft aufzubringenden Betrag von 5 Mrd. DM durch Gewinnung von Zuwendungen bei Kommunen und kommunalen Betrieben zu verringern?

6

Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um Städte und Gemeinden sowie öffentliche Betriebe darauf hinzuweisen, dass sie ihre Zuwendungen direkt an die Stiftung und keineswegs an die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft überweisen sollen?

Berlin, den 17. Oktober 2000

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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