Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 und Erfassung rechtsextremistischer Straftaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden zu „Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“ haben nach Presseberichten (u. a. Tagesspiegel, 22. November 2000, KNA, 22. November 2000) Bundesminister des Innern Otto Schily und BKA-Vizepräsident Bernhard Falk die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 mit 36 Toten beziffert.
Bis August dieses Jahres hatte die Bundesregierung lediglich von 26, teilweise auch nur von 24, Todesopfern rechter Gewalt seit 1990 gesprochen.
Mitte September hatten dann verschiedene Medien (u. a. Frankfurter Rundschau und Tagesspiegel vom 14. September 2000) in einer detaillierten Übersicht insgesamt 93 Todesopfer rechter Gewalt genannt. Nach Bekanntwerden dieser Dokumentation hatte der Bundesminister des Innern Otto Schily erstmals „Erfassungsdefizite“ der Sicherheitsorgane bei rechtsextremer Gewalt eingeräumt und eine Überprüfung der amtlichen Statistik angekündigt.
In seiner Rede auf der Demonstration am 9. November 2000 in Berlin hatte Bundespräsident Johannes Rau unter Bezug auf die Dokumentationen in den Medien von „fast einhundert Toten“ durch rechte Gewalt seit 1990 gesprochen.
Der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel sprach einen Tag später im Bundesrat bei der Diskussion über die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD von „mindestens 93“ Menschen, die „nach unwidersprochenen Darstellungen“ seit 1990 durch rechte Gewalt ums Leben kamen.
Die in Wiesbaden nun genannte Zahl von 36 Todesopfern ist offenbar demgegenüber nun ein erstes amtliches Zwischenergebnis der vom Bundesminister des Innern Otto Schily angekündigten Überprüfung.
Laut einem weiteren Pressebericht von der Wiesbadener Tagung (Süddeutsche Zeitung, 23. November 2000) herrscht bei der Erfassung rechtsextremistischer Straftaten „Chaos bei der Zählweise“. „Jedes Land zählt nach anderen Kriterien“, es bestünde eine „völlig verworrene Lage“. Das Risiko durch Rechtsextremisten sei „viel größer als durch die Staatsschutzzahlen angegeben“. Selbst der Fall des Berliner Rechtsextremisten K. D. sei bisher nicht in der Statistik über rechtsextreme Gewalt enthalten gewesen.
Straftaten von polizeibekannten Rechtsextremisten würden bisher nicht als rechtsradikale Taten erfasst, „wenn die Täter bei der Vernehmung nichts zu ihren Motiven sagen“. In manchen Bundesländern würden „nicht einmal die Straftaten gezählt, die von betrunkenen Rechtsradikalen verübt werden“, soll der Chef des thüringischen Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden kritisiert haben. „Und es gibt Länder, die zählen die Straftaten von Kindern nicht mit.“ „Häufig wird auch erst schwere Körperverletzung, etwa durch Baseballschläger, bei den Straftaten gezählt, die einfache Körperverletzung durch Faustschläge wird nicht berücksichtigt.“ Wenn in Thüringen so gezählt würde, würde die Zahl der gemeldeten Gewaltdelikte in Thüringen von 121 in diesem Jahr auf 41 sinken, wird der Thüringer LKA-Chef weiter zitiert.
Weiter heißt es, „in manchen Ländern werden etwa auch Hakenkreuzschmierereien in Schulen gar nicht erst an das BKA gemeldet“ (alle Zitate aus Süddeutsche Zeitung, 23. November 2000).
Im Berliner „Tagesspiegel“ schrieb am gleichen Tag ein Kommentator unter der Überschrift „Geschönte Zahlen über rechte Gewalt. Die späte Wahrheit“: „Da drängt sich die Frage auf, ob die Debatte über das Thema nicht viel früher hätte einsetzen können und ob die Gesellschaft der rechten Gefahr effektiver hätte begegnen können, wenn die Wahrheit früher bekannt gewesen wäre. Und: wie viele Todesopfer rechter Gewalt dann noch leben könnten.“ (Tagesspiegel, 23. November 2000).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden die folgenden, in den Dokumentationen genannten 93 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 von der Bundesregierung als Opfer rechtsextremer Gewalt eingestuft? Wenn nein, warum nicht? (Bitte ggf. die unterschiedliche Einstufung in den Statistiken des BKA und des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeben.)
- der Pole A. F., am 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) erstochen;
- der angolanische Vertragsarbeiter A. A. K., in der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode geprügelt;
- der 24-jährige K.-D. R., in der Nacht zum 11. Dezember 1990 in Berlin-Lichtenberg derart brutal geschlagen, dass er in Panik zu Tode stürzte;
- der 17-jährige Kurde N. Y., am 28. Dezember 1990 in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) erstochen;
- der 31-jährige Obdachlose (Name unbekannt), der sechs Tage nach der Silvesternacht 1990 in Flensburg an den Folgen von Misshandlungen durch Skinheads stirbt;
- der 21-jährige Bundeswehrsoldat A. S., der Sylvester 1990/91 von zwei 18-jährigen Skinheads niedergestochen wird und daran stirbt;
- der 28-jährige Mosambikaner J. J. G., der am 6. April 1991 in Dresden an den Folgen eines Skinhead-Angriffs stirbt;
- der 23-jährige M. K., der am 8. Mai 1991 in Gifhorn von Skinheads angegriffen wird, auf der Flucht vor ihnen von einem Auto angefahren wird und am 4. März 1992 an den Spätfolgen stirbt;
- der 39-jährige H. L., der am 4. Juni 1991 in Kästorf (Niedersachsen) erstochen wird;
- der Angolaner A. C., der in der Nacht zum 16. Juni 1991 in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) erstochen wird;
- der 27-jährige S. K. Y. aus Ghana, der in der Nacht zum 19. September 1991 in Saarlouis bei einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft stirbt;
- der 30-jährige G. H., der am 3. Dezember 1991 nach einem Angriff von Jugendlichen mit Baseballschlägern in Hohenselchow (Brandenburg) an einer Hirnblutung stirbt;
- der 29-jährige T. K., der am 12. Dezember 1991 in Meuro (Brandenburg) von Mitgliedern der „1. Wehrwolf-Jagdeinheit Senftenberg“ erschossen wird;
- die dreiköpfige Familie (Name unbekannt) aus Sri Lanka, die am 31. Januar 1992 in ihrer Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/ Bergstraße bei einem Brandanschlag stirbt;
- der 18-jährige rumänische Asylbewerber D. C., der am 15. März 1992 in einem Asylbewerberheim von deutschen Jugendlichen in Saal zu Tode geprügelt wird;
- der 53-jährige Kapitän G. S., der am 18. März 1992 in Buxtehude (Niedersachsen) an den Folgen von Misshandlungen durch Skinheads stirbt;
- der 31-jährige Obdachlose I. F., der am 19. März 1992 von einem Skinhead in das Flensburger Hafenbecken gestoßen wird und ertrinkt;
- der 29-jährige Vietnamese N. V. T., der am 24. April 1992 in Berlin durch einen Messerstich eines nach eigenem Bekunden der DVU nahe stehenden Täters stirbt;
- der 23-jährige T. L., der am 9. Mai 1992 bei einem Überfall von Skinheads in Magdeburg mit einem Baseball-Schläger getötet wird;
- der 50-jährige E. W., der am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin (Brandenburg) erstochen wird;
- der 56-jährige Kosovo-Albaner S. B., der am 8. Juli 1992 von Skinheads in seiner Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart erschlagen wird;
- der 49-jährige Obdachlose D. K. K., der am 31. Juli 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und erstochen wird;
- der 24-jährige polnische Erntehelfer I. S., der am 3. August 1992 nach einem Besuch einer Disco in Stotternheim (Thüringen) an den Folgen von Misshandlungen stirbt;
- der 35-jährige Obdachlose F. B., der am 24. August 1992 in Koblenz erschossen wird;
- der 58-jährige G. S., der am 29. August 1992 in Berlin-Charlottenburg auf einer Parkbank zusammengeschlagen wird und 7 Tage später an dem ihm dabei zugefügten Schädelbruch stirbt;
- die Aushilfskellnerin W. S., die am 11. Oktober 1992 in Geierswalde (Sachsen) von Neonazis so schwer verletzt wird, dass sie 13 Tage später stirbt;
- der 52-jährige Obdachlose R. S., der im November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads, die sich zu den verbotenen Gruppierungen „Nationale Offensive“ und „Nationalistische Front“ bekennen, ermordet wird;
- der 53-jährige K. H. R., der am 13. November 1992 in Wuppertal von zwei Skinheads ermordet wird;
- der 27-jährige S. M., der am 21. November 1992 im Berliner U-Bahnhof Samariterstraße niedergestochen wird;
- die beiden 10 und 14 Jahre alten Mädchen Y. A. und A. Y., die bei einem Brandanschlag auf ihre Wohnung in Mölln in der Nacht zum 23. November 1992 ums Leben kommen;
- der 51-jährige Baumaschinist H.-J. L., der am 18. Dezember 1992 in Oranienburg von zwei Skinheads erschlagen wird;
- der 20-jährige Türke S. C., der am 27. Dezember 1992 bei einer Autoverfolgung durch einen Hooligan zu Tode kommt;
- der 45-jährige Parkwächter K. S., der am 18. Januar 1993 im thüringischen Arndstadt von fünf Jugendlichen schwer misshandelt und dann vor ein fahrendes Auto geworfen wird und daran stirbt;
- der 22-jährige M. Z., der am 19. Februar 1993 von rechten Skinheads in Hoyerswerda überfallen und zusammengeschlagen wird und sechs Tage später daran stirbt;
- der Türke M. D., der am 9. März 1993 in Mülheim/Ruhr nach einer Auseinandersetzung mit zwei Deutschen stirbt;
- der 18-jährige H.-P. Z., der am 12. März 1993 in der Nähe von Uelzen von einem Skinhead erstochen wird;
- der 23-jährige Wehrpflichtige M. L., der am 24. April 1993 bei einem Überfall von 40 Skinheads auf eine Diskothek in Oberhausen (NRW) an den Folgen von Kopfverletzungen stirbt;
- der Motorradfahrer J. D., der am 26. Mai 1993 bei Waldeck von einem Skinhead überfahren wird;
- die 5 Opfer des Solinger Brandanschlags auf das Haus der Familie G. am 29. Mai 1993: G. I., H. G., G. Ö., H. G. und S. G.;
- der 37-jährige Obdachlose H. H., der am 5. Juni 1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) von zwei Rechtsextremisten zu Tode gequält wird;
- der 33 Jahre alte Obdachlose (Name unbekannt), der am 16. Juni 1993 in Marl von einem Skinhead schwer misshandelt wird und Wochen später daran stirbt;
- der 35-jährige Arbeitslose H.-G. J., der am 28. Juli 1993 von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen wird und daran stirbt;
- der 19-jährige Asylbewerber aus Gambia K. J., der am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen wird;
- der 43-jährige Leipziger Mieter (Name unbekannt), der am 28. Mai 1994 in einer Wohnung in der Lützener Straße von sechs Jugendlichen zu Tode getreten wird;
- die 32-jährige Berlinerin B. F., die am 23. Juli 1994 von vier Skinheads erwürgt wird;
- der 45-jährige polnische Bauarbeiter J. W., der am 26. Juli 1994 in die Spree getrieben wird und darin ertrinkt;
- der 42-jährige G. M., der am 6. August 1994 von vier Skinheads beraubt und getötet wird;
- der 65-jährige Obdachlose H. P., der in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark Velbert erstochen wird;
- der 24-jährige Bundeswehrsoldat P. T., der am 25. Mai 1995 bei einem Ausflug an einen sächsischen Stausee von Skinheads zusammengeschlagen wird und neun Tage später an seinen Kopfverletzungen stirbt;
- die 25-jährige D. K., die im Juli 1995 in NRW von einem zu diesem Zeitpunkt bereits mit Haftbefehl gesuchten Odin-Jünger, der auch Mitglied der FAP und der Wiking-Jugend war, ermordet wird;
- die 23-jährige P. W. aus Bergisch-Gladbach, die im Februar 1996 von einem Neonazi erstochen wird;
- der 26-jährige M. K., der am 15. März 1996 in Dorsten-Rhade von einem Neonazi erschossen wird;
- der 48-jährige K. P. B., der in der Nacht zum 7. September 1995 im bayerischen Amberg von Skinheads in die Vils geworfen wird und ertrinkt;
- der 23 Jahre alte S. B., der am 15. Februar 1996 in Brandenburg/Havel von einem Skinhead misshandelt wird und fünf Tage später daran stirbt;
- der 43-jährige Leipziger B. G., der am 8. Mai 1996 in Leipzig-Wahren auf offener Straße zusammengeschlagen und erstochen wird;
- der 44-jährige W. W., der am 19. Juli 1996 am Bahnhof in Eppingen (Baden-Württemberg) zu Tode misshandelt wird;
- der 34-jährige A. G., der am 1. August 1996 in Eisenhüttenstadt von sechs Jugendlichen zu Tode getrampelt wird;
- der 30-jährige A. B., der am 23. Oktober 1996 in Leipzig von Skinheads vor einem Gemüsegeschäft erstochen wird;
- der 42-jährige Vietnamese P. V. T., der am 31. Januar 1997 am Bahnhof von Fredersdorf (Brandenburg) mit dem Kopf nach unten auf einen Betonboden geworfen wird und drei Monate später daran stirbt;
- der 17-jährige F. B., der am 8. Februar 1997 in Magdeburg von einem Skinhead mit Springerstiefeln und Butterfly-Messer umgebracht wird;
- der 37-jährige Italiener A. M., der am 13. Februar 1997 in Caputh (Brandenburg) in der Havel ertränkt wird;
- der Polizist S. G., der am 23. Februar 1997 auf dem Autobahn-Parkplatz Roseburg in Schleswig-Holstein von dem Neonazi K. D. erschossen wird;
- O. S. und C. D., die am 17. April 1997 in Berlin-Treptow erstochen werden;
- der 50 Jahre alte Arbeitslose H. G., der am 22. April 1997 in Sassnitz (Rügen) von vier Rechtsextremisten erschlagen wird;
- der 50-jährige arbeitslose A. B., der am 8. Mai 1997 in Königs Wusterhausen von Rechtsextremisten zu Tode geprügelt wird;
- der 39-jährige M. Sch., der am 23. September 1997 in Cottbus von einem Skinhead erstochen wird;
- der 46-jährige G. V., der am 27. September 1997 von demselben Skinhead ermordet wird, der auch M. Sch. erstochen hat;
- der 59 Jahre alte J. A. G. aus NRW, der am 17. Oktober 1997 nach einem Skinhead-Überfall an schweren inneren Verletzungen stirbt;
- die 14-jährige J. G. aus dem thüringischen Saalfeld, die am 26. März 1998 auf offener Straße erstochen wird;
- der portugiesische Zimmermann N. L., der im Juli 1998 in Leipzig brutal niedergeschlagen wird und später an den Folgen der Misshandlungen stirbt;
- der 28-jährige Asylbewerber F. G. alias O. B. N., der in der Nacht zum 13. Februar 1999 in Guben (Brandenburg) durch den Ort gejagt wird und dabei tödliche Schnittverletzungen erleidet;
- der Frührentner E. E., der am 17. März 1999 in der Duisburger Innenstadt von drei Hooligans totgetreten wird;
- der 44-jährige Mann (Name unbekannt) aus dem niedersächsischen Eschede, der am 9. August 1999 von zwei Skinheads zu Tode getrampelt wird;
- der 35-jährige Mosambikaner C. F., der am 15. August 1999 in Kolbermoor (Bayern) totgeschlagen wird;
- der 38 Jahre alte Sozialhilfeempfänger K. Sch., der in der Nacht zum 6. Oktober 1999 von vier Skinheads in Berlin-Lichtenberg zu Tode gequält wird;
- die 18 Jahre alte D. P., der 54 Jahre alte K.-H. L., der 60-jährige H. Z. und die 59 Jahre alte R. Z., die am 1. November 1999 in Bad Reichenhall (Bayern) von einem Amokschützen und Liebhaber von Hitlerbildern, Hakenkreuzen, rechtsextremen CDs etc. erschossen werden;
- der 60-jährige Sozialhilfeempfänger D. E., der in der Nacht zum 25. Mai 2000 von vier Rechtsextremisten in Berlin-Pankow zusammengeschlagen und erstochen wird;
- der 22-jährige F. L., der am 31. Mai 2000 von einem Rechtsextremisten vor ein Taxi gestoßen und überfahren wird;
- der 39-jährige Mosambikaner A. A., der am 11. Juni 2000 in Dessau von drei Neonazis erschlagen wird;
- der Obdachlose K.-D. G., der in der Nacht zum 24. Juni 2000 in Greifswald von drei der rechten Szene zugeordneten Personen erschlagen wird;
- der Obdachlose J. S., der am 9. Juli 2000 in Wismar von fünf Rechtsextremisten so schwer misshandelt wird, dass er kurz darauf stirbt;
- der 51 Jahre alte Obdachlose N. P., der am 27. Juli 2000 in Ahlbeck (Vorpommern) von vier jungen Rechtsextremisten zu Tode geprügelt wird.
2. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die oben genannten Presseberichte zu, wonach Straftaten, die von betrunkenen Rechtsextremisten verübt werden, von einzelnen Bundesländern nicht als „rechtsextremistische Straftaten“ eingestuft und erfasst wurden und weiter werden? Wenn ja, für welche Bundesländer treffen diese Berichte zu?
3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Genuss von Alkohol Rechtsextremisten in einzelnen Bundesländern offenbar davor schützt, dass ihre Gewalttaten als politisch motiviert eingestuft werden?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Genuss von Alkohol in der Vergangenheit (z. B. bei den Gewalttaten der SA, der SS und bei den Verbrechen der Wehrmacht) von den Führern bzw. Befehlshabern dieser Einheiten als systematisches Mittel der Enthemmung eingesetzt worden ist und damit direkt zur Vorbereitung solcher Gewalttaten diente?
5. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den Statistiken über rechtsextremistische Gewalt von einzelnen Bundesländern Fälle von „einfacher Körperverletzung“ (also z. B. Faustschläge) nicht aufgenommen wurden und werden? Wenn ja, für welche Bundesländer treffen diese Berichte zu und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine jahrelange Falschinformation der Öffentlichkeit und der Parlamente über das Ausmaß rechtsextremer Gewalt und rechtsextremer Straftaten stattgefunden hat, und wenn ja, wie bewertet sie diese?
7. Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Bewertung, dass die jahrelange Fehlinformation der Öffentlichkeit über rechtsextreme Gewalt zu erheblichen Defiziten beim Schutz potentieller Opfer rechtsextremer Gewalt geführt hat? Wenn ja, was folgt daraus für evtl. Ansprüche von Opfern rechter Gewalt? Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, erwägt die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die für diese jahrelange Falschinformation der Öffentlichkeit über rechtsextreme Gewalt verantwortlichen Personen und Behörden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diese Fehlinformation der Öffentlichkeit künftig abzustellen?
Fragen9
Werden die folgenden, in den Dokumentationen genannten 93 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 von der Bundesregierung als Opfer rechtsextremer Gewalt eingestuft?
Wenn nein, warum nicht?
Bitte ggf. die unterschiedliche Einstufung in den Statistiken des BKA und des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeben.
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die oben genannten Presseberichte zu, wonach Straftaten, die von betrunkenen Rechtsextremisten verübt werden, von einzelnen Bundesländern nicht als „rechtsextremistische Straftaten“ eingestuft und erfasst wurden und weiter werden?
Wenn ja, für welche Bundesländer treffen diese Berichte zu?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Genuss von Alkohol Rechtsextremisten in einzelnen Bundesländern offenbar davor schützt, dass ihre Gewalttaten als politisch motiviert eingestuft werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Genuss von Alkohol in der Vergangenheit (z. B. bei den Gewalttaten der SA, der SS und bei den Verbrechen der Wehrmacht) von den Führern bzw. Befehlshabern dieser Einheiten als systematisches Mittel der Enthemmung eingesetzt worden ist und damit direkt zur Vorbereitung solcher Gewalttaten diente?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den Statistiken über rechtsextremistische Gewalt von einzelnen Bundesländern Fälle von „einfacher Körperverletzung“ (also z. B. Faustschläge) nicht aufgenommen wurden und werden?
Wenn ja, für welche Bundesländer treffen diese Berichte zu und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine jahrelange Falschinformation der Öffentlichkeit und der Parlamente über das Ausmaß rechtsextremer Gewalt und rechtsextremer Straftaten stattgefunden hat, und wenn ja, wie bewertet sie diese?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Bewertung, dass die jahrelange Fehlinformation der Öffentlichkeit über rechtsextreme Gewalt zu erheblichen Defiziten beim Schutz potentieller Opfer rechtsextremer Gewalt geführt hat?
Wenn ja, was folgt daraus für evtl. Ansprüche von Opfern rechter Gewalt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, erwägt die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die für diese jahrelange Falschinformation der Öffentlichkeit über rechtsextreme Gewalt verantwortlichen Personen und Behörden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diese Fehlinformation der Öffentlichkeit künftig abzustellen?