Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4335
14. Wahlperiode 17. 10. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten vom 16. Oktober 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Naumann, Dr. Uwe-Jens
Rössel, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4193 –
Haushaltsmittel für außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze in ländlichen Räumen
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der durch die mit der Agenda 2000
eingeleitete neue Etappe der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter
forciert wird, hat zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Entwicklung
ländlicher Räume immer weniger von der Landwirtschaft als vielmehr von
Handwerk und Gewerbe getragen wird bzw. getragen werden soll. Laut
Bundesregierung bedarf es „somit integrierter, d. h. sektorübergreifender Ansätze zur
Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ...“ (Agrarbericht
2000, S. 67). Wie notwendig ein derartiges Herangehen ist, wird durch
folgende, im Raumordnungsbericht 2000 zu den strukturschwachen ländlichen
Räumen, die sich hauptsächlich in Nordostdeutschland befinden, getroffene
Aussage bestätigt: „Die im Agrarsektor arbeitslos gewordene Bevölkerung
kann nicht im industriellen oder Dienstleistungssektor aufgefangen werden.
Die Investitionstätigkeit bewegt sich auf geringem Niveau.“ Es ist davon die
Rede, dass der Fortbestand dieser Räume als funktionsfähige Siedlungsräume
und Kulturlandschaften mittel- bis langfristig gefährdet sei
(Raumordungsbericht 2000, S. 86).
Gemäß dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2001 – Einzelplan 10 Kapitel 10 03
(Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“) – ist die „Förderung des vollständigen oder teilweisen Übergangs
von Landwirten mit unzureichender Existenzgrundlage in einen
außerlandwirtschaftlichen Bereich“ ein wesentlicher Ansatzpunkt für strukturpolitische
Maßnahmen der Bundesregierung. „Die hierzu notwendige Intensivierung der
regionalen Wirtschaftsförderung mit dem Ziel, so viele gewerbliche
Arbeitsplätze in ländlichen Orten zu schaffen, wie es in Hinblick auf den
Strukturwandel in der Landwirtschaft erforderlich ist, muss in enger Koordinierung
mit den dafür zuständigen Stellen in Bund und Ländern geschehen“
(Einzelplan 10, S. 38).
Trotz dieser Aussage fällt es gegenwärtig schwer, das staatliche Engagement
für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung in ländlichen Räumen und
namentlich dessen Wirksamkeit zu beurteilen. Gründe dafür sind zum einen,
dass die entsprechenden Programme durch die Bundesländer erarbeitet und
durchgeführt werden. Zum anderen ist es die vorhandene Unübersichtlichkeit
aufgrund der verschiedenen Finanzierungsquellen: EU-Mittel in Form von
Strukturfondsmitteln und der so genannten 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik; Bundesmittel in Form des Bundesanteils zu den beiden
Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“; Landesmittel in Form
von Kofinanzierungsanteilen und für ausschließlich landesfinanzierte
Maßnahmen.
Hinzu kommt der Einsatz von Mitteln für arbeitsmarktpolitische Instrumente
(ABM, SAM) sowie die „Arbeitsmarktpolitische Initiative für die Land- und
Forstwirtschaft und den ländlichen Raum“ des Bundesministers für
Landwirtschaft und Forsten.
Vo r b e m e r k u n g
Der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit ist ein zentrales politisches Anliegen der
Bundesregierung. Der ländliche Raum als Wirtschaftsstandort sowie Arbeits-,
Lebens-, Erholungs-, Ausgleichs- und Kulturraum ist durch eine starke
Heterogenität gekennzeichnet. Er erfüllt wichtige Aufgaben mit erheblicher
arbeitsmarktpolitischer Relevanz. Ziel ist eine integrierte Entwicklung in den
ländlichen Räumen, die dem Anspruch der Nachhaltigkeit gerecht wird. Die
Bundesregierung gestaltet durch eine Vielzahl sich ergänzender Maßnahmen
der jeweiligen Ressorts die Rahmenbedingungen mit. Sie möchte vor allem
dazu beitragen, neue Möglichkeiten für Engagement und Selbsthilfe der
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Sie setzt auf Partizipation, da die Erfahrungen
zeigen, dass selbstbestimmtes Handeln der Menschen in den ländlichen
Räumen und das Aufgreifen individueller Marktchancen sich vielfach nachhaltiger
auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt als eine isolierte öffentliche
Förderung investiver Maßnahmen. Als Beispiel kann die Förderung von
Dorferneuerungsmaßnahmen genannt werden. Die Dorferneuerung trägt zur
Identifikation der Menschen mit ihrem Dorf bei, fördert Eigeninitiativen und zieht
neue Bewohner und Unternehmen an.
Daneben werden Maßnahmen häufig ohne Unterscheidung nach städtischen
und ländlichen Räumen angeboten und tragen insbesondere auch in
strukturschwachen ländlichen Räumen zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen bei.
1. Wie viele Mittel werden gemäß der Haushaltsansätze für 2001 zur
Stärkung der ländlichen Räume in Deutschland insgesamt und unterteilt nach
Haushaltsmitteln des Bundes, der Länder und der EU eingesetzt?
2. Welchen Anteil hat im Jahr 2001 jedes einzelne Flächenland an den EU-
Mitteln und an den Bundesmitteln für ländliche Räume und wie viele
Landesmittel sollen jeweils eingesetzt werden?
Wegen des engen Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen
beantwortet.
Die Förderung ländlicher Räume erfolgt im Förderzeitraum 2000 bis 2006
seitens der EU im Wesentlichen auf der Grundlage der VO (EG) Nr. 1257/1999 –
und zwar mit Mitteln des „Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für
die Landwirtschaft“, Abteilung Ausrichtung und Garantie. Auf der Grundlage
dieser Verordnung bzw. der Strukturfondsverordnungen haben die Länder der
Europäischen Kommission Programme vorgelegt.
Aus der Abteilung Garantie beläuft sich der Mittelansatz für Deutschland im
Jahr 2001 im Rahmen dieser Programme auf 1 417 Mio. DM. Da die
Programme im Jahre 2000 verspätet angelaufen sind, wird die Bundesregierung
eine Übertragung der im Startjahr nicht ausgeschöpften Mittel in das Jahr 2001
bei der Kommission beantragen.
Die Verteilung der EU-Mittel im Jahre 2001 auf die Länder ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Mittel für ländliche Räume im Jahr 2001 (Übersicht)
Aus der Abteilung Ausrichtung werden Deutschland für die gesamte
Förderperiode (Ziel 1-Gebiet/neue Bundesländer) rd. 6 722 Mio. DM zur Verfügung
stehen. Eine weitere Aufteilung der Mittel auf Jahre und Länder ist zur Zeit nicht
möglich, weil zu den entsprechenden Programmen noch keine endgültige
Entscheidung der Kommission vorliegt. Annäherungsweise kann der auf das Jahr
2001 entfallende Anteil mit rd. 956 Mio. DM angegeben werden.
Darüber hinaus stellt die Gemeinschaft in der neuen Förderperiode 2000 bis
2006 vor allem über die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ direkt Mittel für
die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Die obige Übersicht
zeigt die Verteilung der EU-Mittel in Höhe von insgesamt 78,80 Mio. DM auf
die Bundesländer im Jahre 2001.
Über die genannten Mittel hinaus kommen den ländlichen Räumen weitere
EU-Mittel auch aus dem Regionalfonds (EFRE), dem Sozialfonds (ESF) und
1) GAK-Bundesmittel nach Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2001, Verteilung auf
die Länder nach dem gleichen Schlüssel wie vom PLANAK für das Jahr 2000 beschlossen.
dem Fischereifonds (FIAF) zugute. Sie lassen sich der Höhe nach allerdings
nicht direkt den ländlichen Räumen zuordnen.
Auf Bundesebene tragen insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) zur Stärkung der ländlichen Räume
bei. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2001 sind im Einzelplan 10
(BML) für die GAK (Kapitel 1003) insgesamt 1 700 Mio. DM an
Bundesmitteln vorgesehen. Zuzüglich der komplementären Landesmittel ergibt sich für
die GAK ein nationales Fördervolumen von insgesamt rd. 2 800 Mio. DM
Bundes- und Landesmittel.
Über die Verteilung des Bundesplafonds für das Jahr 2001 auf die Länder wird
der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im
Dezember auf der Grundlage der Bedarfsanmeldungen der Länder entscheiden. In
der obigen Übersicht wird eine Mittelverteilung auf die Länder wie im Jahr
2000 unterstellt.
Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GA) können ländlichen Räumen der Höhe nach nicht direkt
zugeordnet werden, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können.
Außer über die Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgaben fließen über reine
Ländermaßnahmen weitere öffentliche Mittel auch in die ländlichen Räume.
Hierzu liegen dem Bund keine näheren Angaben vor.
3. In welchen Einzelplänen des Entwurfs des Bundeshaushaltsplanes 2001
sind Mittel für ländliche Räume veranschlagt, darunter zu welchem Zweck
und in welcher Höhe (bitte Auflistung nach Kapiteln und Titeln)?
Nach den Ausführungen im Raumordnungsbericht 2000
(Bundestagsdrucksache 14/3874; S. 85) gibt es den ländlichen Raum als abgrenzbare einheitliche
Raumkategorie nicht. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2001 sind
keine gesonderten Titel zur Förderung ländlicher Räume ausgebracht.
Andererseits wird mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgaben den Erfordernissen in
ländlichen Räumen aus Bundessicht Rechnung getragen.
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2001 sind für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK, Einzelplan 10,
Kapitel 10 03) Bundesmittel in Höhe von l 700 Mio. DM eingestellt, die in
ländlichen Räumen wirksam werden. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA, Einzelplan 09 Titelgruppe 12) sind im
Entwurf des Bundeshaushalts 2001 Bundesmittel in Höhe von 2 277 Mio. DM
vorgesehen, die u. a. ebenfalls in strukturschwachen ländlichen Regionen die
Entwicklung fördern sollen.
Von den im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2001 vorgesehenen
Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung (Einzelplan 12 Kapitel 1225 Titel
882 13 und 882 17) wird ein großer Anteil im ländlichen Raum eingesetzt
werden. Damit leistet die Städtebauförderung gleichzeitig einen nachhaltigen
Beitrag zu einer aktiven gezielten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und zur
Schaffung von Ausbildungsplätzen, auch im ländlichen Raum. Die genaue
Höhe des auf den ländlichen Raum entfallenden Anteils an den
Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung 2001 kann derzeit noch nicht angegeben werden,
weil die Anmeldungen der Länder für das Städtebauförderungsprogramm 2001
noch nicht vorliegen.
Darüber hinaus kommen die in verschiedenen anderen Politikbereichen (z. B.
Verkehrspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Bildung und Forschung) eingesetzten
Bundesmittel auch der Entwicklung in ländlichen Regionen zugute.
4. Kann die Bundesregierung auf Basis der Haushaltsansätze 2001 Angaben
zum Anteil der Mittel für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen an den
Mitteln für ländliche Räume insgesamt machen bzw. – falls das nicht möglich
ist – hinsichtlich der Abrechnung abgeschlossener Haushalte der Vorjahre?
Die Mittel für ländliche Räume werden für eine Vielzahl von Maßnahmen
eingesetzt, die der Schaffung und nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen
dienen. Eine direkte Zuordnung zu arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen ist nicht
möglich.
5. Welche konkreten Maßnahmen sind im Verantwortungsbereich des
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie zur Schaffung gewerblicher
Arbeitsplätze in ländlichen Orten gemäß der Ankündigung im
Einzelplan 10 (S. 38, Ziffer 2.) für das Jahr 2001 und die mittelfristige
Finanzplanung vorgesehen?
Die Maßnahmen des BMWi und des BML zur Förderung in den ländlichen
Räumen sollen sich wirkungsvoll ergänzen. So können beispielsweise die
Tourismusförderung nach der GA und die Förderung der Umnutzung
landwirtschaftlicher Bausubstanz sowie die Maßnahmen zur Diversifizierung
landwirtschaftlicher Tätigkeiten der GAK zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher
Arbeitsplätze in ländlichen Räumen beitragen.
6. Wie viele Mittel sollen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ in strukturschwache ländliche Regionen,
unterteilt nach Mitteln zur Förderung von gewerblichen Investitionen und
nach Mitteln zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, im Jahr 2001
fließen?
Abgrenzungen ländlicher Räume gegenüber der Stadt z. B. nach der
Bevölkerungszahl und -dichte oder nach der Siedlungsstruktur greifen angesichts der
Vielfalt ländlicher Räume zu kurz.
Das Förderinstrument der GA ist darauf ausgerichtet, Einkommen und
Beschäftigung in strukturschwachen Regionen anzuheben bzw. dem
bundesweiten Durchschnitt stärker anzunähern. Diese Ziele sollen durch die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, die Erleichterung des Strukturwandels, die Stärkung der
Produktivität und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht
werden. Die direkten Ansatzpunkte sind die Förderung von gewerblichen
Investitionen, der wirtschaftsnahen Infrastruktur und, ergänzend hierzu, der
Entwicklung des Humankapitals.
Wichtig ist dabei eine verstärkte Abstimmung regionalpolitisch relevanter
Fachpolitiken wie der Verkehrs-, Technologie-, Mittelstands-,
Stadtentwicklungs- und Berufsbildungspolitik mit Maßnahmen der regionalen und
kommunalen Wirtschaftsförderung.
Die ländlichen Räume sind nicht Zielgebiete der GA. Gleichwohl sind diese in
sehr vielen Fällen Nutznießer der GA-Förderhilfen für strukturschwache
Regionen, zu denen die ländlichen Regionen oftmals zu zählen sind.
Der Planungsausschuss der GA hat bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete
zum 1. Januar 2000 darauf geachtet, dass neben den vom Strukturwandel
besonders betroffenen altindustriellen Gebieten auch der ländliche Raum mit
seinen gravierenden ökonomischen Problemen angemessen berücksichtigt wird.
So besteht das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ für 2000 bis 2003 etwa zur Hälfte aus
strukturschwachen ländlichen Regionen.
Im Folgenden können deshalb nur Angaben über GA-Mittel gemacht werden,
die in strukturschwache Regionen fließen sollen. Dabei kann eine genaue
Aufteilung der GA-Förderung für die Bereiche gewerbliche Investitionen und
Infrastruktur für die Zukunft nicht vorgenommen werden, weil diese Aufteilung
sich – ex post – erst nach den Förderentscheidungen der Länder ergibt.
2000 bis 2002 stellt der Bund den Ländern folgende Mittel zur Förderung von
gewerblichen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen in strukturschwachen
Regionen zur Verfügung:
7. Verfügt die Bundesregierung über einen Überblick, ob gewerbliche
Neugründungen in strukturschwachen ländlichen Regionen von der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
profitieren konnten, und wenn ja, wie viele und in welchen Branchen in den
Vorjahren?
Die Fördermaßnahmen können nach dem Gesetz über die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) nur in
ausgewählten strukturschwachen Regionen eingesetzt werden, wozu oftmals auch
strukturschwache ländliche Regionen gehören.
Für die GA wird ein Überblick über gewerbliche Neugründungen in
strukturschwachen ländlichen Regionen nicht geführt. Der 29. Rahmenplan der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Bundestagsdrucksache 14/3250) enthält in Anhang 12 eine Übersicht über die
Ergebnisse der regionalen Wirtschaftsförderung im Zeitraum 1997 bis 1999 auf
Kreisebene und in Anhang 13 eine Übersicht über die Ist-Ergebnisse
geförderter Vorhaben der Jahre 1991 bis 1997 im Vergleich zu den entsprechenden Soll-
Daten der Bewilligungsstatistik.
(1) Entwurf des Bundeshaushalts 2001
(2) Mittelfristige Finanzplanung
8. Wie hoch ist in Bezug auf Neugründungen die Insolvenzrate in diesen
ländlichen Räumen?
Insolvenzzahlen liegen nicht gesondert für die ländlichen Räume vor.
Das Statistische Bundesamt schätzt die Zahl der Untemehmensinsolvenzen
(Unternehmen einschließlich Kleingewerbe) in Deutschland auf der Basis der
vorhandenen Zahlen von 13 Bundesländern (ohne Nordrhein-Westfalen,
Hamburg und Saarland) für das Jahr 1999 auf knapp 27 000. 1998 lag die Zahl der
Insolvenzen bei 27 828. Für die einzelnen Bundesländer liegen folgende
Ergebnisse vor:
Die Zahl der Unternehmensgründungen lag nach Berechnungen des Instituts
für Mittelstandsforschung Bonn im Jahr 1999 in Deutschland bei 522 000,
wovon 430 000 auf die alten Bundesländer und 92 000 auf die neuen
Bundesländer (inkl. Berlin) entfielen. Eine weitergehende Aufschlüsselung nach
einzelnen Bundesländern liegt nicht vor.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Maßnahmen der
Dorferneuerung in Bezug auf die Auftragslage regionaler und lokaler
Unternehmen (z. B. des Baugewerbes und von Handwerksbetrieben) und
der damit verbundenen Beschäftigungseffekte?
Die Förderung der Dorferneuerung im Rahmen der GAK hat sich als wirksames
Instrument für die Mobilisierung regionaler und kommunaler
Selbsthilfepotenziale zur Gestaltung attraktiver Dörfer als eigenständige Wohn-, Arbeits-,
Sozial- und Kulturräume erwiesen. Sie dient der Unterstützung einer leistungs-
und wettbewerbsfähigen, umweltverträglichen Landwirtschaft genauso wie der
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen auch außerhalb der
landwirtschaftlichen Produktion. Vor allem die Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz, insbesondere für Wohn-, Handels-,
Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinnützige Zwecke,
dienen der Erschließung von Zusatzeinkommen und der Schaffung von
Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen. Da die Dorferneuerung naturgemäß viele
Lebensbereiche berührt, hat sie umfangreiche Mitwirkungsformen ausgelöst.
Sie initiiert ein Vielfaches der Fördermittel an privaten Investitionen. Die für die
Dorferneuerung eingesetzten öffentlichen und privaten Investitionsmittel
kommen erfahrungsgemäß im Wesentlichen regionalen und lokalen Betrieben des
Baugewerbes und des Handwerks zugute. Sie tragen damit maßgeblich dazu bei,
dass bei diesen Betrieben Arbeitsplätze gesichert und zum Teil auch neue
geschaffen werden können. Die Dorferneuerung hat insoweit erhebliche
Beschäftigungseffekte innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft.
10. Welche Position hat die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die im Jahr
2002 frei werdenden 375 Mio. DM Zuweisungen nach dem Gesetz über
die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft zur
Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Bedarfsprioritäten – in den alten Bundesländern schwerpunktmäßig für
die einzelbetriebliche Investitionsförderung, in den neuen Ländern für die
Förderung der Dorferneuerung – zu verwenden?
Der mittelfristige Finanzplanung sieht für 2002 vor, den Großteil der durch die
Einführung von Agrardiesel frei werdenden 375 Mio. DM für die GAK zu
verwenden.
Eine Entscheidung über die schwerpunktmäßige Verwendung der GAK-
Bundesmittel für das Jahr 2002 wird der PLANAK auf Vorschlag der Länder nach
deren Bedarfsprioritäten gemäß § 7 des GAK-Gesetzes treffen.
11. Gibt es Vorhaben bzw. Vorstellungen der Bundesregierung zur
Verzahnung der beiden Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ im Interesse der Schaffung und Sicherung von
wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen und der Verbesserung der
Einkommenssituation in den strukturschwachen ländlichen Regionen?
Wenn ja, welche?
Die Gemeinschaftsaufgaben sind in Artikel 91a des Grundgesetzes festgelegt
und voneinander abgegrenzt. Sie sind aufeinander abgestimmt und werden
entsprechend ihren spezifischen Zielsetzungen und unter Berücksichtigung der bei
der Durchführung gewonnenen Erfahrungen von Bund und Ländern
gemeinsam weiterentwickelt.
Die Koordination der Fachpolitiken erfolgt durch Abstimmung der zuständigen
Behörden auf Ressort- und Länderebene sowie auf regionaler Ebene. Daneben
sehen die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ eine
Förderung von Planungsinstrumenten vor, mit deren Hilfe auf regionaler Ebene
integrierte Förderkonzepte erarbeitet werden können, die auf eine Vernetzung
der verschiedenen Förderinstrumente hinwirken.
12. Welchen Umfang nimmt inzwischen die Substitution von Landesmitteln
bzw. von Bundesmitteln im Rahmen einer „kreativen“ Haushaltspolitik
durch EU-Mittel zur Minimierung von Landes- bzw. Bundesmitteln ein?
Beim Einsatz von EU-Mitteln im Rahmen ihrer nationalen
Strukturförderprogramme haben die Mitgliedstaaten das Prinzip der Additionalität zu beachten.
Danach dürfen die entsprechenden EU-Mittel nicht an die Stelle der
öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art des Mitgliedstaates treten.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung ist es Aufgabe der
Länder, die Förderprogramme aufzustellen und durchzuführen. Zur
Inanspruchnahme von EU-Mitteln für die ländliche Entwicklung müssen die
Länder in ihren Förderprogrammen die nationalen Komplementärmittel
nachweisen.
An der notwendigen Kofinanzierung der von der EU zur Verfügung gestellten
Mittel beteiligt sich der Bund im Rahmen der GAK.
Der Höchstsatz für die EU-Beteiligung beträgt in den alten Ländern 50 % und
in den neuen Ländern 75 %.
Für die Förderperiode 2000 bis 2006 stehen Deutschland für Maßnahmen zur
ländlichen Entwicklung entsprechend der VO (EG) Nr. 1257/1999 Mittel in
Höhe von rd. 10 Mrd. DM aus der Abteilung Garantie des EAGFL zur
Verfügung. Zusammen mit den Mitteln aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL,
die darüber hinaus in den deutschen Ziel l-Gebieten bereit stehen, fließen
insgesamt rd. 17 Mrd. DM in die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Damit
steht Deutschland in diesem Förderbereich ein höheres Mittelvolumen zur
Verfügung als in der zurückliegenden Förderperiode.
Aufgrund des Additionalitätsprinzips führen zusätzliche EU-Mittel
grundsätzlich nicht zu einer Minimierung von Landes- bzw. Bundesmitteln. Die Länder
haben allerdings die Möglichkeit, eine bisher nicht vollständig ausgeschöpfte
EU-Kofinanzierung bis zum vorgesehenen Höchstsatz anzupassen oder bisher
nicht von der EU mitfinanzierte Fördertatbestände im Rahmen der VO (EG)
Nr. 1257/1999 nunmehr von der EU kofinanzieren zu lassen.
13. Welche Länder haben in den letzten Jahren den Bundesanteil der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ nicht voll in Anspruch genommen?
14. Auf welchen Umfang belief sich in den betreffenden Ländern (gemäß
Frage 13) die nicht volle Inanspruchnahme der Bundesmittel unterteilt
nach den beiden genannten Gemeinschaftsaufgaben?
15. Inwieweit wurden diese Mittel zur Aufstockung des Volumens der
Gemeinschaftsaufgaben in anderen Ländern verwandt und welche Länder
kamen in welcher Höhe in den Genuss einer derartigen Umverteilung?
Die Fragen 13, 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Für den Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK):
Im Haushaltsjahr 1998 wurden von den Bundesländern nicht benötigte
Bundesmittel in Höhe von insgesamt 7,395 Mio. DM (durch Schleswig-Holstein 6,0
Mio. DM, Hessen 1,24 Mio. DM und Berlin 0,155 Mio. DM), im Haushaltsjahr
1999 in Höhe von 4,5 Mio. DM durch das Land Schleswig-Holstein
rückgemeldet.
Diese freigegebenen Bundesmittel sind in vollem Umfang gemäß PLANAK-
Beschluss als zusätzliche Bundesmittel anderen Bundesländern zugewiesen
worden. Einen Überblick gibt nachfolgende Tabelle:
Nach PLANAK-Beschluss wurden dem Land Brandenburg zusätzlich pro Jahr
10 Mio. DM zur Beseitigung der durch das Oderhochwasser verursachten
Schäden zugewiesen. Dies geschah zunächst zu Lasten des Plafonds der
anderen Länder; daher wurde Brandenburg bei der Umverteilung freigegebener
Mittel nicht nochmals einbezogen.
Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Zuweisung von Bundesmitteln
haben in den Jahren 1998 und 1999 im Wesentlichen die Länder Hessen,
Schleswig-Holstein, Thüringen, Bremen und Berlin die im Rahmen der GAK
zugewiesenen Bundesmittel nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Einen Überblick
über die Nichtinanspruchnahme (Beträge ab l Mio. DM) gibt nachstehende
Übersicht:
Für den Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GA):
Die als Anlage beigefügten Tabellen geben Auskunft über die Höhe der nicht in
Anspruch genommenen Bundesmittel der GA, aufgeteilt nach Ländern in den
letzten drei Jahren. Diese Tabellen enthalten auch Angaben darüber, welche
Länder von den nicht in Anspruch genommenen Mitteln profitierten
(entsprechend den Erläuterungen zu den GA-Titeln in Einzelplan 09 Titelgruppe 12,
Ziff. 3). Im Übrigen gehen den Ländern nicht in Anspruch genommene
Haushaltsmittel nicht verloren, da sie hierfür nach den haushaltsrechtlichen
Bestimmungen Ausgabereste bilden können.
16. Was waren die Gründe für die nicht volle Inanspruchnahme der
Bundesmittel durch einige Länder (z. B. fehlende Kofinanzierungsmittel,
Versäumnisse bei der Umsetzung von Förderrichtlinien und im
Haushaltsvollzug)?
Die Gründe für die nicht volle Inanspruchnahme der Bundesmittel sind
vielfältig. Es waren im Wesentlichen die fehlende Kofinanzierung seitens der Länder
und investitionsseitige Verzögerungen bei der Durchführung von
Förderprojekten.
17. Wie soll die mit 1 Mio. DM finanziell äußerst bescheiden ausgestattete
„Arbeitsmarktpolitische Initiative für die Land- und Forstwirtschaft und
den ländlichen Raum“ von den Modellvorhaben zu einer breiten
Arbeitsmarktförderung im ländlichen Raum entwickelt werden?
Es ist vorrangiges Ziel der Bundesregierung, die immer noch hohe
Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen. Mit der Schaffung des „Bündnisses für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ hat die Bundesregierung schon
frühzeitig die Initiative zur Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte zur
Überwindung der Arbeitslosigkeit ergriffen. Es wurde hierdurch ein wichtiger
Eckpunkt des Koalitionsvertrags vom 20. Oktober 1998 umgesetzt. Der
Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass auch der „ländliche Raum und die
Landwirtschaft in das Bündnis für Arbeit mit einzubeziehen“ sind. Für eine
künftige prosperierende Entwicklung der ländlichen Räume ist die Erhaltung
und Schaffung sicherer Arbeitsplätze ein wesentlicher Baustein.
Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
gestartete „Arbeitsmarktpolitische Initiative für die Land- und Forstwirtschaft
und den ländlichen Raum“ soll einen Beitrag zum „Bündnis für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ leisten.
Ziel dieser Initiative ist es, im Rahmen eines sektorübergreifenden integrierten
Ansatzes bisher nicht genutzte Arbeitsmarktpotenziale zu erschließen und
auszubauen; die Attraktivität des ländlichen Raums soll für betriebliche und
private Zukunftsinvestitionen erhöht werden. Der Erfolg der
„Arbeitsmarktpolitischen Initiative“ hängt dabei maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Eigen-
und Mitverantwortung, Motivation und Qualifikation der Menschen im
ländlichen Raum zu stärken. Im Rahmen von Modellprojekten und anderen
Maßnahmen sollen – unabhängig vom Instrumentarium der Arbeitsmarktförderung
nach dem 3. Sozialgesetzbuch – beispielhafte Akzente gesetzt werden, wie
durch Initiativen vor Ort ländliche Regionen wirtschaftlich belebt werden
können. Allein für die im Rahmen der Initiative vorgesehenen Modellvorhaben
sollen dabei nach bisheriger Planung mehr als 3 Mio. DM im
Finanzierungszeitraum bereitgestellt werden. Die bei der Durchführung der Modellvorhaben
gewonnenen Erkenntnisse sind, entsprechend der generellen Zielsetzung von
Modellvorhaben des Bundes, auch für die weitere Gestaltung der Politikansätze
für den ländlichen Raum von Bedeutung.
18. In welchem Umfang sind in den letzten Jahren Mittel für
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Strukturanpassungsmaßnahmen in ländliche
Regionen – unterteilt nach Ländern – geflossen und mit welchen
Größenordnungen ist für 2001 zu rechnen?
Die Haushaltsmittel für Arbeitsbeschaffüngs- und
Strukturanpassungsmaßnahmen werden von der Bundesanstalt für Arbeit an die Arbeitsämter zur
eigenständigen Bewirtschaftung zugeteilt. Die Bewirtschaftung dieser
Haushaltsmittel erfolgt ausschließlich dezentral durch die Arbeitsämter. Dabei wurde und
wird keine Differenzierung der Bewirtschaftungsdaten nach ländlichen oder
städtischen Regionen vorgenommen.
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Stand: Dezember 1997
* die angegebene Quote von Niedersachsen ist ohne 0,2625 Mio. DM für Amt Neuhaus; Barmittel in dieser Höhe an Niedersachsen aus Titel 09 02-882 88 zugewiesen
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Haushaltsjahr 1997 bis 1998
Normalansatz GA-West (Titel 09 02-882 82)
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* die angegebene Quote von Niedersachsen ist ohne 0,603 Mio. DM für Amt Neuhaus
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Haushaltsjahr 1999
Normalansatz GA-West (Titel 09 02-882 82)
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* die angegebene Quote von Mecklenburg-Vorpommern ist ohne 0,2625 Mio. DM für Fördermaßnahmen im Amt Neuhaus
Stand: Dezember 1997
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Haushaltsjahr 1997 bis 1998
Normalansatz GA-Ost (Titel 09 02-882 88)
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ostfach 13 20, 53003 B
onn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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N
0722-8333
* die angegebene Quote von Mecklenburg-Vorpommern ist ohne 0,603 Mio. DM für Fördermaßnahmen im Amt Neuhaus
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Haushaltsjahr 1999
Normalansatz GA-Ost (Titel 09 02-882 88)]