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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haushaltsmittel für außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze in ländlichen Räumen (G-SIG: 14011409)

Mittel des Bundes und der EU zur Stärkung des ländlichen Raums 2001, Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze und Dorferneuerung, Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

17.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/419302. 10. 2000

Haushaltsmittel für außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze in ländlichen Räumen

der Abgeordneten Kersten Naumann, Dr. Uwe-Jens Rössel, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der durch die mit der Agenda 2000 eingeleitete neue Etappe der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter forciert wird, hat zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume immer weniger von der Landwirtschaft als vielmehr von Handwerk und Gewerbe getragen wird bzw. getragen werden soll. Laut Bundesregierung bedarf es „somit integrierter, d. h. sektorübergreifender Ansätze zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ...“ (Agrarbericht 2000, S. 67).

Wie notwendig ein derartiges Herangehen ist, wird durch folgende, im Raumordnungsbericht 2000 zu den strukturschwachen ländlichen Räumen, die sich hauptsächlich in Nordostdeutschland befinden, getroffene Aussage bestätigt: „Die im Agrarsektor arbeitslos gewordene Bevölkerung kann nicht im industriellen oder Dienstleistungssektor aufgefangen werden. Die Investitionstätigkeit bewegt sich auf geringem Niveau.“ Es ist davon die Rede, dass der Fortbestand dieser Räume als funktionsfähige Siedlungsräume und Kulturlandschaften mittel- bis langfristig gefährdet sei (Raumordungsbericht 2000, S. 86).

Gemäß dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2001 – Einzelplan 10, Kapitel 10 03 (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) – ist die „Förderung des vollständigen oder teilweisen Übergangs von Landwirten mit unzureichender Existenzgrundlage in einen außerlandwirtschaftlichen Bereich“ ein wesentlicher Ansatzpunkt für strukturpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. „Die hierzu notwendige Intensivierung der regionalen Wirtschaftsförderung mit dem Ziel, so viele gewerbliche Arbeitsplätze in ländlichen Orten zu schaffen, wie es in Hinblick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft erforderlich ist, muss in enger Koordinierung mit den dafür zuständigen Stellen in Bund und Ländern geschehen“ (Einzelplan 10, S. 38).

Trotz dieser Aussage fällt es gegenwärtig schwer, das staatliche Engagement für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung in ländlichen Räumen und namentlich dessen Wirksamkeit zu beurteilen. Gründe dafür sind zum einen, dass die entsprechenden Programme durch die Bundesländer erarbeitet und durchgeführt werden. Zum anderen ist es die vorhandene Unübersichtlichkeit aufgrund der verschiedenen Finanzierungsquellen: EU-Mittel in Form von Strukturfondsmitteln und der so genannten 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik; Bundesmittel in Form des Bundesanteils zu den beiden Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“; Landesmittel in Form von Kofinanzierungsanteilen und für ausschließlich landesfinanzierte Maßnahmen.

Hinzu kommt der Einsatz von Mitteln für arbeitsmarktpolitische Instrumente (ABM, SAM) sowie die „Arbeitsmarktpolitische Initiative für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum“ des Bundesministers für Landwirtschaft und Forsten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 14/4193 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Fragen18

1

Wie viele Mittel werden gemäß der Haushaltsansätze für 2001 zur Stärkung der ländlichen Räume in Deutschland insgesamt und unterteilt nach Haushaltsmitteln des Bundes, der Länder und der EU eingesetzt?

2

Welchen Anteil hat im Jahr 2001 jedes einzelne Flächenland an den EU-Mitteln und an den Bundesmitteln für ländliche Räume und wie viele Landesmittel sollen jeweils eingesetzt werden?

3

In welchen Einzelplänen des Entwurfs des Bundeshaushaltplanes 2001 sind Mittel für ländliche Räume veranschlagt, darunter zu welchem Zweck und in welcher Höhe (bitte Auflistung nach Kapiteln und Titeln)?

4

Kann die Bundesregierung auf Basis der Haushaltsansätze 2001 Angaben zum Anteil der Mittel für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen an den Mitteln für ländliche Räume insgesamt machen bzw. – falls das nicht möglich ist – hinsichtlich der Abrechnung abgeschlossener Haushalte der Vorjahre?

5

Welche konkreten Maßnahmen sind im Verantwortungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie zur Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze in ländlichen Orten gemäß der Ankündigung im Einzelplan 10 (S. 38, Ziffer 2.) für das Jahr 2001 und die mittelfristige Finanzplanung vorgesehen?

6

Wie viele Mittel sollen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in strukturschwache ländliche Regionen, unterteilt nach Mitteln zur Förderung von gewerblichen Investitionen und nach Mitteln zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, im Jahr 2001 fließen?

7

Verfügt die Bundesregierung über einen Überblick, ob gewerbliche Neugründungen in strukturschwachen ländlichen Regionen von der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ profitieren konnten, und wenn ja, wie viele und in welchen Branchen in den Vorjahren?

8

Wie hoch ist in Bezug auf Neugründungen die Insolvenzrate in diesen ländlichen Räumen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Maßnahmen der Dorferneuerung in Bezug auf die Auftragslage regionaler und lokaler Unternehmen (z. B. des Baugewerbes und von Handwerksbetrieben) und der damit verbundenen Beschäftigungseffekte?

10

Welchen Position hat die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die im Jahr 2002 frei werdenden 375 Mio. DM Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft zur Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfsprioritäten – in den alten Bundesländern schwerpunktmäßig für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, in den neuen Ländern für die Förderung der Dorferneuerung – zu verwenden?

11

Gibt es Vorhaben bzw. Vorstellungen der Bundesregierung zur Verzahnung der beiden Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Interesse der Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Einkommenssituation in den strukturschwachen ländlichen Regionen?

Wenn ja, welche?

12

Welchen Umfang nimmt inzwischen die Substitution von Landesmitteln bzw. von Bundesmitteln im Rahmen einer „kreativen“ Haushaltspolitik durch EU-Mittel zur Minimierung von Landes- bzw. Bundesmitteln ein?

13

Welche Länder haben in den letzten Jahren den Bundesanteil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nicht voll in Anspruch genommen?

14

Auf welchen Umfang belief sich in den betreffenden Ländern (gemäß Frage 13) die nicht volle Inanspruchnahme der Bundesmittel unterteilt nach den beiden genannten Gemeinschaftsaufgaben?

15

Inwieweit wurden diese Mittel zur Aufstockung des Volumens der Gemeinschaftsaufgaben in anderen Ländern verwandt und welche Länder kamen in welcher Höhe in den Genuss einer derartigen Umverteilung?

16

Was waren die Gründe für die nicht volle Inanspruchnahme der Bundesmittel durch einige Länder (z. B. fehlende Kofinanzierungsmittel, Versäumnisse bei der Umsetzung von Förderrichtlinien und im Haushaltsvollzug)?

17

Wie soll die mit 1 Mio. DM finanziell äußerst bescheiden ausgestattete „Arbeitsmarktpolitische Initiative für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum“ von den Modellvorhaben zu einer breiten Arbeitsmarktförderung im ländlichen Raum entwickelt werden?

18

In welchem Umfang sind in den letzten Jahren Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Strukturanpassungsmaßnahmen in ländliche Regionen – unterteilt nach Ländern – geflossen und mit welchen Größenordnungen ist für 2001 zu rechnen?

Berlin, den 25. September 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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