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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Beabsichtigte Satzungsänderung bei der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (G-SIG: 12011685)

Gründe für eine Satzungsänderung bei der Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ) zur Einführung des Präsidialprinzips, Erfahrungen mit dem Kollegialprinzip und etwaige Änderungsabsichten bei vergleichbaren Bundesforschungsanstalten in den alten Bundesländern

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

11.10.1993

Aktualisiert

18.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 12/574823.09.93

Beabsichtigte Satzungsänderung bei der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen

der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Hans-Joachim Hacker, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Niels Diederich (Berlin), Iris Gleicke, Manfred Hampel, Stephan Hilsberg, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Renate Jäger, Marianne Klappert, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Fritz Rudolf Körper, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Markus Meckel, Herbert Meißner, Dr. Helga Otto, Manfred Reimann, Siegfried Scheffler, Karl-Heinz Schröter, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Erika Simm, Joachim Tappe, Ernst Waltemathe, Gerd Wartenberg (Berlin), Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting)

Vorbemerkung

Am 1. Januar 1992 wurde die Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ) mit Stammsitz in Quedlinburg und den Außenstellen in Groß-Lüsewitz, Aschersleben und Dresden-Pillnitz gegründet. Die BAZ erhielt eine Satzung nach dem Kollegialprinzip entsprechend der Mustersatzung für alle anderen Bundesforschungsanstalten, soweit diese keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.

Am 1. Januar 1993 wurde die BAZ durch die westlichen Institute in Grünbach, Siebeldingen und Ahrensburg erweitert, so daß die BAZ nunmehr sieben Standorte umfaßt.

Nunmehr soll das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) beabsichtigen, die Satzung der Bundesanstalt zu ändern, wodurch im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen in entsprechenden Bundesanstalten in den alten Ländern eine Reihe von Fragen entstehen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

Trifft es zu, daß das BML beabsichtigt, . durch eine Satzungsänderung bei der BAZ das Präsidialprinzip einzuführen?

2

Womit begründet die Bundesregierung ggf. eine Satzungsänderung? Gibt es spezielle Gründe dafür, daß das BML keinem der insgesamt dreizehn Institutsleiter die Leitung der BAZ nach dem Kollegialprinzip zutraut?

3

Trifft es zu, daß vergleichbare Bundesforschungsanstalten in den alten Ländern seit etwa zwanzig Jahren mit der demokratischeren Satzung nach dem Kollegialprinzip gute Erfahrungen gemacht haben?

4

Für welchen Zeitraum soll ggf. die Satzung nach dem Kollegialprinzip außer Kraft gesetzt werden?

5

Beabsichtigt das BML Satzungsänderungen auch bei weiteren Bundesforschungsanstalten, und wenn ja, bei welchen, und aus welchen Gründen im einzelnen?

Bonn, den 23. September 1993

Dr. Gerald Thalheim Hans-Joachim Hacker Hinrich Kuessner Angelika Barbe Holger Bartsch Dr. Eberhard Brecht Dr. Niels Diederich (Berlin) Iris Gleicke Manfred Hampel Stephan Hilsberg Ilse Janz Dr. Ulrich Janzen Renate Jäger Marianne Klappert Regina Kolbe Rolf Koltzsch Fritz Rudolf Körper Dr. Elke Leonhard-Schmid Markus Meckel Herbert Meißner Dr. Helga Otto Manfred Reimann Siegfried Scheffler Karl-Heinz Schröter Rolf Schwanitz Horst Sielaff Erika Simm Joachim Tappe Ernst Waltemathe Gerd Wartenberg (Berlin) Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Lydia Westrich Gudrun Weyel Hermann Wimmer (Neuötting)

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