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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Begünstigte bei staatlich finanzierten Maßnahmen zum Butterabsatz (G-SIG: 10004456)

Subventionierung des Butterabsatzes, Verwertungszwecke, Kosten der Butterintervention, Ausschluß kleinerer Betriebe von der Bäckerbutteraktion, Subventionierung von Butter für Eiscreme trotz vorgeschriebenen Butteranteils, Senkung des Butterpreises zugunsten Bedürftiger

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

03.10.1986

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/588224.07.86

Begünstigte bei staatlich finanzierten Maßnahmen zum Butterabsatz

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Finanzmittel werden jährlich zur Förderung des Butterabsatzes eingesetzt, und welche Buttermengen werden subventioniert (gesamt, prozentual vom gesamten Butterabsatz)?

2

Für welche Verwertungszwecke wird Butter subventioniert, und in welchen Mengen jeweils pro Zweck?

3

Wie hoch ist die erreichte Steigerung des Butterabsatzes, und wie wird der Steigerungsgrad festgestellt/überprüft? Wie hoch ist die Subventionierung pro kg Butter im Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Verwendungen?

4

a) Wie hoch sind die Gesamtkosten der Butterintervention einschließlich Lagerung und Absatzförderung, auch bezogen auf die Gesamtproduktion pro kg Butter bzw. pro kg abgelieferter Milch?

b) Welche Kosten entstehen insgesamt bei der Verarbeitung von alter eingelagerter Interventionsbutter zu Butteröl, auch bezogen auf den Liter Milch und bezogen auf das kg Butteröl?

5

Wie begründet die Bundesregierung, daß kleinere Betriebe von der Bäckerbutteraktion ausgeschlossen werden, dagegen große Betriebe durch diese Subvention einen (unnötigen) zusätzlichen Wettbewerbsvorteil erhalten?

6

Auch zur Eiscremeproduktion wird verbilligte subventionierte Butter zur Verfügung gestellt.

Welche Betriebe kommen in den Genuß dieser Verbilligung?

Wieso wird hier eine Verbilligung gewährt, obwohl für die Produktion von Milchspeiseeis der zu verwendende Anteil an Butterfett rechtlich festgeschrieben ist? Wie ergibt sich angesichts dieser rechtlichen Verpflichtung der geschätzte Mehrabsatz von 65 % Butter für die Herstellung von Eiscreme?

7

Wieso geht die Bundesregierung im Gegensatz dazu davon aus, daß bei einer Verbilligung von Butter für private Haushalte, auch für sozial Schlechtergestellte, praktisch keine Erhöhung des Absatzes zu erwarten sei?

8

Wieso erhalten zwar Betriebe der Ernährungsindustrie subventionierte Butter ohne Probleme, bedürftige Personen und die Allgemeinheit jedoch nur in sehr beschränktem Umfang oder (siehe Weihnachtsbutter) mit starker zeitlicher Verzögerung?

Wieso wird Butter zu sozialen Zwecken (mit 80 ECU pro 100 kg) viel niedriger subventioniert als z. B. Bäckerbutter (208,2 ECU pro 100 kg) oder für Eiscreme (118,50 ECU pro 100 kg)?

9

Welche Gesamtkosten bei der Butterfettherstellung und Milchpulverbeimischung einschließlich Produktion und Lagerung entstehen zusätzlich zu der Subventionierung der Verwertung von 192 ECU pro 100 kg bei der Herstellung von Butterfett und von 246 ECU bei der Milchpulverbeimischung?

Bonn, den 24. Juli 1986

Werner (Dierstorf) Borgmann, Hönes und Fraktion

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