Entwicklung der Ausgaben für Auswärtige Angelegenheiten im Bundeshaushalt
der Abgeordneten Karl Lamers, Dietrich Austermann, Hans-Peter Repnik, Herbert Frankenhauser, Dr. Andreas Schockenhoff, Christian Schmidt (Fürth), Reinhardt Freiherr von Schorlemer, Hans-Dirk Bierling, Clemens Schwalbe und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung hat Deutschland zunehmend mehr Verantwortung auf internationaler Ebene übernommen, seine außen- und sicherheitspolitischen Verpflichtungen sind gewachsen. Seine nationalen Interessen sind seitdem noch enger mit Wohl und Wehe seiner nahen und ferneren Nachbarn verbunden. Der Prozess der Globalisierung erhöht die Bedeutung internationaler Fragen für die deutsche Politik weiter. Die vielschichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verflechtung Deutschlands mit seinen Partnern in Europa und der Welt hat somit den Stellenwert der Außenpolitik bedeutend wachsen lassen. Deutschland hat mehr denn je ein umfassendes und tiefes Interesse an einer effizienten Außenpolitik.
Obwohl die internationale Verantwortung Deutschlands, seine internationalen Verpflichtungen und sein nationales Interesse an einer effektiven Außenpolitik seit 1990 deutlich gewachsen sind, fehlen der deutschen Außenpolitik die finanziellen Mittel, um dieser gewachsenen Verantwortung und den gewachsenen Verpflichtungen nachzukommen. Obwohl eine effiziente Außenpolitik zu den obersten Prioritäten deutscher Politik zählen sollte, spiegelt sich diese zunehmende Bedeutung der Außenpolitik nicht im Bundeshaushalt wider. Ausgaben für internationale Belange sinken und werden auf das Niveau von vor der Wiedervereinigung zurückgefahren. Auch der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, stellt in einem Interview in der Zeitschrift DER SPIEGEL (34/2000, S. 42) fest, dass eine den heutigen Herausforderungen angepasste Außenpolitik mehr finanziellen Spielraum benötigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für auswärtige Angelegenheiten einschließlich der Ausgaben für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den Jahren 1989 bis 2000 und im Haushaltsentwurf 2001, insgesamt und aufgeteilt nach Ressorts, Kapiteln und Titeln?
Wie hoch sind die entsprechenden Ausgaben des Bundes in den Finanzplanungsjahren 2002 bis 2004 insgesamt und aufgeteilt nach Ressorts, Kapiteln und Titeln?
Wie hoch ist der Anteil dieser Ausgaben für auswärtige Angelegenheiten in den genannten Jahren in v. H. am Gesamthaushalt?
Welche Definition von „Auswärtigen Angelegenheiten“ legt die Bundesregierung ihren Angaben zugrunde?
Wie hoch sind die vergleichbaren Ausgaben für auswärtige Angelegenheiten in den Haushalten unserer europäischen Partner Frankreich und Großbritannien in absoluten Zahlen und in Anteilen am jeweiligen Gesamthaushalt in den Jahren 1989 bis 2000?
Welche haushaltspolitischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung ressortübergreifend im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der Ausgaben für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen die untere Grenze in absoluten Zahlen der Einzelpläne 05 und 23, die nicht unterschritten werden darf, soll die deutsche Außenpolitik nicht nachhaltigen Schaden erleiden und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie hoch sind die Ausgaben im Bundeshaushalt für die Auslandsvertretungen des Bundes in absoluten Zahlen in den Jahren von 1989 bis 2000, im Haushaltsentwurf 2001 und in den Finanzplanungsjahren 2002 bis 2004 und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung dieser Ausgaben?
Wie ist die entsprechende Entwicklung der Ausgaben für Auslandsvertretungen unserer Partner Frankreich und Großbritannien im Vergleich zur deutschen Entwicklung?
Erachtet die Bundesregierung die personelle und materielle Ausstattung der Auslandsvertretungen als ausreichend zur Erfüllung ihrer Zwecke und wie begründet sie ihre Auffassung?
Welche Auslandsvertretungen wurden in den Jahren von 1989 bis 2000 geschlossen, bei welchen Auslandsvertretungen ist die Schließung vorgesehen und plant die Bundesregierung die Schließung von weiteren Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland in den Haushaltsjahren 2001 und folgende?
Wie beurteilt die Bundesregierung die außenpolitischen Auswirkungen der Schließungen bzw. angekündigten Schließungen
– der deutschen Generalkonsulate in Gebieten mit einer deutschen Minderheit (Appenrade, Temesvar),
– zahlreicher deutscher Botschaften in Afrika (Tschad, Niger und Burundi),
– von deutschen Generalkonsulaten in wirtschaftlich bedeutenden Großstädten wie Alexandria und Curitiba?