Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zu den Altersrenten der ehemaligen Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR
der Abgeordneten Monika Balt, Heidi Knake-Werner, Petra Bläss, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Vierte Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. November 1998 mehrere Klagen von ehemaligen Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR entschieden. Entsprechend diesen Urteilen haben die Betroffenen Anspruch auf eine Altersrente, bei der mehr als 600 DM pro Monat berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht der Freiwilligen Zusatzrente beigetreten waren.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung folgen die BfA und andere Rentenversicherungsträger diesen Urteilen nicht, so dass die Kläger trotz der für sie positiven Urteile keine höhere Rente erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wann und wie gedenken die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ihren Einfluss geltend zu machen, damit die Rentenversicherungsträger kurzfristig entsprechend den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 neue Rentenbescheide erteilen?
Fragen1
Wann und wie gedenken die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ihren Einfluss geltend zu machen, damit die Rentenversicherungsträger kurzfristig entsprechend den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 10. November 1998 neue Rentenbescheide erteilen?